Hallo,
ich hatte meinen Fall schonmal in hier gepostet
http://www.krankenkassenforum.de/hier-k ... html#27579
und bisher sehr kompetente Antworten, insbesondere von Rossi erhalten.
Kurzform und aktueller Stand:
Die Krankenkasse hat durch eine (wahrscheinlich nicht haltbare) rückwirkende Höherstufung einen Beitragsrückstand geltend gemacht, die Forderung beläuft sich auf 3000+ Euro. Widerspruch ist eingelegt, aber seit 7 Wochen bis noch nicht bearbeitet worden, d.h. ich ich habe noch kein Ergebnis gegen das ich Klage einreichen könnte.
Das Aussetzen der Forderung bis zur Klärung ist mit Hinweis auf §86 a SGG von der Kasse abgelehnt worden. (Ob das wirklich seine Richtigkeit hat und vor Gericht haltbar wäre sei mal dahin gestellt). Ich hatte eine Mahnung mit Säumniszuschlägen erhalten, und dann einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt, um etwas Luft bis zur abschliessenden Klärung zu bekommen. Trotz mehrfachen Nachfragens habe ich nichts erhalten... bis dann vor ein paar Tagen die 2te Mahnung kam, mit Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach Ablauf einer Woche. Den Antrag mit der Ratenzahlungsvereinbarung habe ich einen Tag nach Erhalt der Mahnung mit der angedrohten Zwangsvollstreckung bekommen habe.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt... WEIL:
In der Ratenzahlungsvereinbarung fallen Sätze wie
"... erkenne an, der BKK XXXX Euro zu schulden" oder
"... Schuldanerkenntnis erfolgt in Anerkenntnis der Beitragsforderung..."
Wenn ich das richtig sehe, würde ich durch die Einwilligung
zu dieser Ratenzahlung die Forderung der KK anerkennen und
faktisch meinen noch laufenden Widerspruch verwirken.
Welche Möglichkeiten stehen zur Disposition:
1. Modifizierte Ratenzahlungsvereinabrung
Passagen mit dem "Schuldeingeständnis" und "Anerkennung" streichen
"Vorteil:" Säumniszuschläge werden erlassen (falls sich abschliessend rausstellen sollte, das die Forderung doch rechtens ist)
Problem: wird wahrscheinlich von der KK nicht akzeptiert, da die KK ist meines Wissens nicht gezwungen ist eine Ratenzahlung anzubieten
2. kommentarlose Zahlung der Forderung
Vorteil: keine Mahnungen und Drohungen mehr
Vorteil: Wiederspruch bleibt erhalten
Nachteil: nicht ganz einfach das Geld aufzutreiben
Nachteil: ev. bisher angefallene Säumniszuschläge werden nicht erlassen (müsste man verhandeln)
Nachteil: Geld muss zurückgeholt / eingeklagt werden
Nachteil: Motivation der KK zum stattgeben des Widerspruchs sinkt erheblich
Würde eine Zahlung ebenfalls eine Anerkennung der Forderung darstellen?
3. Antrag auf Aussetzung der Forderung bis zur Klärung des Wiederspruchs beim Sozialgericht stellen
Problem: Den Antrag auf Erlass kann ich war sofort mitnehmen, die Bearbeitung beim Gericht bis zu einer Entscheidungdauert ca. 1 Woche.
Was passiert bei Ablehnung bzw. würde der Zwangsvollzug (mit den damit verbundenen Kosten) dann sofort aktiv werden ?
Es wäre auch die Frage, ob die Vorgehensweise der KK überhaupt rechtens ist - wahlweise "Ratenzahlung mit Schuldeingeständnis = verwirkung des (absichtlich noch nicht bearbeiteten) Widerspruchs" oder eine Zwangsvollziehung durchzuführen ist für mich nichts anderes als Erpressung.
Ich würde mich über Eure einschätzung der Lage freuen!
Viele Grüße,
Haplox
Ratenzahlungsvereinbarung mit Schuldeingeständnis rechtens ?
Moderator: Czauderna
also ein Schuldanerkenntnis ist, wie es der Name schon sagt, eine Anerkennung, dass man der kk x euro schuldet.
der unterschied zur ratenzahlungsvereinbarung ist, dass das schuldanerkenntnis 30 jahre lang gültig ist und auch vollstreckbar.
wie das nun mit dem laufenden widersupruchsverfahren in einklang zu bringen ist, weiß ich nicht. ich denke!, dass sich der widerspruch mit dem schuldanerkenntnis erledigt hat. dennn wenn du die schuld anerkennst, was soll dann noch der widerspruch (dieser soll ja erwirken, dass du eben nicht in dieser höhe in der beitragsschuld stehst).
ob das nun extra so gewollt ist von der kasse oder eben nur der "normale" sachbearbeiter einfach an dich gesandt hat, ist mal dahin gestellt.
zu 2.
du könntest den beitrag auch mit dem vermerk "unter vorbehalt" zahlen, dann ist die zahlung keineswegs ein schuldanerkenntnis.
der unterschied zur ratenzahlungsvereinbarung ist, dass das schuldanerkenntnis 30 jahre lang gültig ist und auch vollstreckbar.
wie das nun mit dem laufenden widersupruchsverfahren in einklang zu bringen ist, weiß ich nicht. ich denke!, dass sich der widerspruch mit dem schuldanerkenntnis erledigt hat. dennn wenn du die schuld anerkennst, was soll dann noch der widerspruch (dieser soll ja erwirken, dass du eben nicht in dieser höhe in der beitragsschuld stehst).
ob das nun extra so gewollt ist von der kasse oder eben nur der "normale" sachbearbeiter einfach an dich gesandt hat, ist mal dahin gestellt.
zu 2.
du könntest den beitrag auch mit dem vermerk "unter vorbehalt" zahlen, dann ist die zahlung keineswegs ein schuldanerkenntnis.