Krankengeld nach MDK-Gutachten
Verfasst: 31.03.2011, 15:18
Hallo zusammen,
bei folgendem Sachverhalt benötige ich Rat.
Auf Grund psychischer Störungen (in ärztlicher und therapeutischer Behandlung) ist mir vom behandelnden Arzt die AU seit Mitte Januar bescheinigt worden.
Zusätzlich bestehen einige körperliche Beeinträchtigungen, diese sind jedoch in der AU nicht erfasst. Die Krankenkasse hat mir auf Grund eines MDK-Gutachtens von Mitte Februar Krankengeld bis Ende Februar bewilligt.
Gegen diese Entscheidung habe ich förmlich Widerspruch eingelegt, da diese Begutachtung durch einen "fachfremden" Mediziner erfolgte, der sich ausführlich den körperlichen Symptomen (sein Fachgebiet) gewidmet hat.
Dieser kam zu dem Ergebnis, dass ich (arbeitslos) mit Einschränkungen leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verrichten könne.
Die Krankenkasse teilte mir daraufhin schriftlich mit, dass man die Angelegenheit prüfen wolle und ich erhielt kurze Zeit später eine erneute Einladung zu einem MDK-Gutachten, Termin Ende März.
Diese Begutachtung wurde von einer Fachärztin für Psychatrie vorgenommen, die letztendlich zwar auch zu einem ähnlichen Ergebnis kam, allerdings unter ausführlicher Berücksichtigung des psychischen Krankheitsbildes
Welches Gutachten dürfte denn nun für die Entscheidungsfindung der Krankenkasse (Zahlung KG bis...?) rechtlich relevant sein und hat nicht die Krankenkasse bereits durch die Einholung eines zweiten Gutachtens meinem Widerspruch entsprochen?
Diese Frage stellt sich insoweit, als dass ich erst nach Erstellung des zweiten Gutachtens die Mitteilung erhalten habe, dass mein Widerspruch nunmehr (erst jetzt) dem Widerspuchsausschuss zugeleitet wurde.
Schon mal Dank im Voraus für jegliche Antworten
Stoffelbär
bei folgendem Sachverhalt benötige ich Rat.
Auf Grund psychischer Störungen (in ärztlicher und therapeutischer Behandlung) ist mir vom behandelnden Arzt die AU seit Mitte Januar bescheinigt worden.
Zusätzlich bestehen einige körperliche Beeinträchtigungen, diese sind jedoch in der AU nicht erfasst. Die Krankenkasse hat mir auf Grund eines MDK-Gutachtens von Mitte Februar Krankengeld bis Ende Februar bewilligt.
Gegen diese Entscheidung habe ich förmlich Widerspruch eingelegt, da diese Begutachtung durch einen "fachfremden" Mediziner erfolgte, der sich ausführlich den körperlichen Symptomen (sein Fachgebiet) gewidmet hat.
Dieser kam zu dem Ergebnis, dass ich (arbeitslos) mit Einschränkungen leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verrichten könne.
Die Krankenkasse teilte mir daraufhin schriftlich mit, dass man die Angelegenheit prüfen wolle und ich erhielt kurze Zeit später eine erneute Einladung zu einem MDK-Gutachten, Termin Ende März.
Diese Begutachtung wurde von einer Fachärztin für Psychatrie vorgenommen, die letztendlich zwar auch zu einem ähnlichen Ergebnis kam, allerdings unter ausführlicher Berücksichtigung des psychischen Krankheitsbildes
Welches Gutachten dürfte denn nun für die Entscheidungsfindung der Krankenkasse (Zahlung KG bis...?) rechtlich relevant sein und hat nicht die Krankenkasse bereits durch die Einholung eines zweiten Gutachtens meinem Widerspruch entsprochen?
Diese Frage stellt sich insoweit, als dass ich erst nach Erstellung des zweiten Gutachtens die Mitteilung erhalten habe, dass mein Widerspruch nunmehr (erst jetzt) dem Widerspuchsausschuss zugeleitet wurde.
Schon mal Dank im Voraus für jegliche Antworten
Stoffelbär