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GKV UND PKV UND SGB 2
Verfasst: 31.03.2011, 14:32
von Tanjan84
hallo zusammen,
ich bin alg 2 bezieher und gefangen in einer pkv.
wollt mal fragen, ob mich eine gkv aufnehmen muss, wenn die pkv mich kündigt?
Verfasst: 31.03.2011, 15:05
von Fusionierter
nun ja, als ALG II-Bezieher bist Du eigentlich Vers.-pflichtig, sprich Du kannst Dir eine gesetzliche KK aussuchen. Die private Versicherung wird durch Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung der GKV beendet.
Ich glaube, es gibt die Möglichkeit für ALG-Empfänger, eine Befreiung von der GKV zu beantragen, wenn man unbedingt in der PKV bleiben möchte, ich nehme aber an, davon hast Du keinen Gebrauch gemacht?!?
Seit wann beziehst Du denn ALG II?
Verfasst: 31.03.2011, 15:18
von Paule
Uff, ist das neu, dass man dann problemlos wieder in die GKV kommt?
Verfasst: 31.03.2011, 16:16
von zost
was fusionierter schreibt ist so nicht richtig.
solange alg II bezogen wird, musst du in der pkv bleiben.
erst wenn zb. eine beschäftigung mit arbeitsentgelt über 400 eur aufgenommen wird, kann/muss man wieder in die gesetzliche.
Verfasst: 31.03.2011, 16:39
von Herby2011
Hallo,
ich mag mich irren, doch ich meine, dass bei Bezug ALG II eine vorher bestandene PKV weiterläuft und vom Amt bezuschusst oder evtl. ganz übernommen wird. Das gab es früher nicht, ist aber in den letzten Jahren mal geändert worden. Ein Wechsel in die GKV ist dann tatsächlich nur mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (z.B. über 400 Euro brutto/ Monat) möglich.
Gruß
Herby
Verfasst: 31.03.2011, 17:22
von Bully
Verfasst: 31.03.2011, 17:27
von Tanjan84
das stimmt dass man nur versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine gkv kommt. die ist aber nicht in sicht. und ich habe echt genug von meiner pkv (monatsbeitrag wird von der arge nicht gedeckt + 480 € eigenbeteiligung pro kalenderjahr), so dass ich unbedingt in eine gkv will.
und ich dachte mir, dass ein ausweg wäre, sich rausschmeißen zu lassen.
ich würde auch bestimmt hinkriegen dass meine pkv mich kündigt,
daher meine frage, ob mich dann eine gkv aufnehemen muss?
Verfasst: 31.03.2011, 18:43
von Gast
nein sie muss dich nicht aufnehmen, darf sie von gesetzesweges auch gar nicht. gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 5a, kann und darf man nicht in die GKV bei Bezug von ALG2, wenn zu diesem Zeitpunkt der ALG2-Zahlung bereits eine PKV bestand/besteht. einziger Weg in die GKV ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (also mehr wie 400 EUR brutto monatlich).
Verfasst: 31.03.2011, 19:15
von Paule
Dann müsste dich nur die PKV wieder aufnehmen, aber meines Wissens im Basistarif - also Vorsicht!