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Reha Antrag
Verfasst: 30.03.2011, 12:54
von Carola
Hallo,
Ich komme mal sofort zur sache.
Ist es rechtens das ich nur 1 woche zeit habe ein reha antrag zu stellen ?
MDK befürwortet es, KK will das ich ihn innerhalb von 1 woche nun stelle.
Nach den untersuchungstermin beim MDK sind akute sachen aufgetreten.
Bin z.Z laufend mal im KH und reichlich untersuchungen stehen noch aus, deshalb hätte ich gerne mehr zeit um vorher alles abklären zu lassen damit man auch wirklich alle Krankheiten dann in der reha behandelt. will keine halben sachen.
schon mal danke für eure hilfe.
lg Carola
Re: Reha Antrag
Verfasst: 30.03.2011, 13:11
von Czauderna
Carola hat geschrieben:Hallo,
Ich komme mal sofort zur sache.
Ist es rechtens das ich nur 1 woche zeit habe ein reha antrag zu stellen ?
MDK befürwortet es, KK will das ich ihn innerhalb von 1 woche nun stelle.
Nach den untersuchungstermin beim MDK sind akute sachen aufgetreten.
Bin z.Z laufend mal im KH und reichlich untersuchungen stehen noch aus, deshalb hätte ich gerne mehr zeit um vorher alles abklären zu lassen damit man auch wirklich alle Krankheiten dann in der reha behandelt. will keine halben sachen.
schon mal danke für eure hilfe.
lg Carola
Hallo,
ich bin sicher die Kasse hat diese Aufforderung nicht schriftlich übermittelt hat. Wenn der MDK. die Voraussetzungen des § 51 SGB V. für erfüllt sieht, dann kann die Kasse eine Aufforderung zur Beantragungn von Reha-Leistungen versenden, muss aber dafür grundsätzllich eine Frist von 10 Wochen stellen bzw. einräumen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.03.2011, 13:24
von Carola
stimmt, wurde nur telefonisch übermittelt.
wenn ich nicht sogar bis morgen früh den reha antrag bei der KK ausfülle wird sofort das Krankengeld gestoppt laut telefonat vor 10 minuten.
Angeblich ist es ein eilantrag des MDK, keine ahnung ob es sowas gibt.
lg Carola
ps:warum muss den der sb unbedingt meinen antrag ausfüllen ?
Verfasst: 30.03.2011, 13:59
von Czauderna
Carola hat geschrieben:stimmt, wurde nur telefonisch übermittelt.
wenn ich nicht sogar bis morgen früh den reha antrag bei der KK ausfülle wird sofort das Krankengeld gestoppt laut telefonat vor 10 minuten.
Angeblich ist es ein eilantrag des MDK, keine ahnung ob es sowas gibt.
lg Carola
ps:warum muss den der sb unbedingt meinen antrag ausfüllen ?
Hallo,
das macht alles keinen Sinn - Eilantrag vom MDK ?? - so etwas gibt es wirklich nur als Ausnahme, und da, nach meinen Erfahrungen auch nur wenn eine persönliche Vorstellung beim MDK vorher stattgefunden hat - klar, er kann eine Reha-Massnahme für dringend erforderlich halten (da müssen aber die Befundberichte deines Arztes schon extrem ausgefallen sein), aber hier geht es doch nicht um Leben und Tod, dass jetzt schon von einem auf den anderen Tag ein Reha-Antrag gestellt werden muss und Krankengeldsperrung per Telefon von heute auf morgen geht schon gleich gar nicht -
diese Kasse versucht es eben auf diese (unfeine) Art.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.03.2011, 14:16
von Carola
Ja, denke ich auch, ist die aok-nw.
Der SB sachte mir das ich eh die kk nur verarsche und ich meinen Hintern sofort zu ihn bewegen soll , sonst steh ich ohne geld da.
Naja, das krankenhaus und 2 fachärzte und der MDK sagen ja das ich krank bin und nicht simuliere.
Er ist wohl angesäuert das 1300euro Anwaltskosten übernommen werden mussten bei der ersten Krankengeldstreichung. Hat wohl ärger bekommen. Wenn ich alles was er im Telefonat sagte hier sagen würde...war echt krass.
Tatsache ist das ich sagte das ich wahnsinige schmerzen habe und morgen wohl wieder laut kh wieder reinmuss.
Nimm ne Pille und beweg dich sachte er.
Naja, weiss irgendwie nicht weiter. wieder zum RA ?
danke für deine antworten Czauderna.
lg Carola
PS: wie gesagt habe ausser einer einer einladung zum beratungsgespräch nichts schriftliches bekommen, nur das vorbeikommen wobei ich ja angeblich nur noch den antrag unterschreiben muss, kostet mich 50 Euro an taxi kosten, die habe ich ja auch mal so eben hier rumliegen, zumal ich danach wieder mit Taxi ins KH muss.
Verfasst: 31.03.2011, 18:15
von Versichert27
Hallo Carola,
wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefähdert oder gemindert ist, dann muss Ihnen die Krankenkasse schriftlich eine Frist von 10 Wochen einräumen, damit Sie einen Reha oder Rentenantrag stellen können.
Nachdem man als Versicherter eine gewisse Mitwirkungspflicht hat und man so schnell wie möglich wieder "gesund" werden soll, kann -so bin ich der Meinung- die Krankenkasse sie schon innerhalb von einer Woche auffordern einen Reha-Antrag zu stellen. Das Krankengeld einzustellen ohne einer schriftlichen Aufforderung geht aber nun wirklich nicht.
Gruß
Versichert 27
Verfasst: 02.04.2011, 14:20
von Carola
hallo Versichert27,
leider hast du meinen ersten post nicht gelesen.
Warum ich 1 woche, bzw 2 tage als zu kurz emfinde.
Hab nach nötigung unterschrieben, seltsamerweise stand in der belehrung das ich doch 10 wochen zeit hätte.
Aber werde wohl genau in der reha zeit 2 op`s haben, also wieder nur rennerei von wegen reha verschieben.
deswegen finde ich dein post mist.
lg Carola