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AOK weigert sich KG zu zahlen obwohl vom Arzt krank geschrie

Verfasst: 30.03.2011, 10:00
von petra0507
Hallo,
ich hatte im Januar eine Innenmeniskus OP. Seid dem ist das Knie immer noch dick und voll Wasser. Ich habe kein halt mehr im Knie und habe sobald ich ein paar Meter laufe sofort ein richtig dickes Knie. Der Arzt hatte mich zum 16.3. gesund geschrieben und meinte ich solle es mal versuchen. Da es aber nicht geht hat er mich gleich anschließend wieder Krank geschrieben. Ich war schon 2 mal im Krankenhaus zum punktieren, aber es hilft nicht. Heute hat die Krankenkasse mir gesagt ich solle mich bei der Arge melden,dann müßten die für mich zahlen.Die haben aber gesagt ich kann mich nur da melden wenn ich voll vermittlungsfähig bin! Die von der Krankenkasse hat gesagt, ich werde ja sowieso nicht sofort vermittelt,und in dieser Zeit kann ich mein Knie erholen. Das ist doch wohl eine Unverschämtheit!!! Ein anderer Mitarbeiter von der Krankenkasse hat mir gesagt, das wird nichts mehr mit dem Knie,das läuft auf eine Umschulung hinaus da mein Mann im Innenausbau und Trockenbau tätig ist und das Knie ständig belasten muß. Kann es sein das die Krankenkasse sich vor Zahlungen drücken will weil sie genau wissen das ich in meinen Beruf nicht mehr arbeiten kann?? was kann ich machen???

mfg Eckhard

Verfasst: 30.03.2011, 10:10
von CiceroOWL
die Krankschreibung ist fortlaufend, also vom Tag der OP an bis heute?, es bestand keien Unterbrechung während der Arbitsunfähigkeit und es besteht ein fortlaufendes Beschäftigungsverhältnis?

AOK weigert sich KG zu zahlen obwohl vom Arzt krank geschrie

Verfasst: 30.03.2011, 10:36
von petra0507
Hallo,
ja, der Krankenschein war fortlaufend. Der Arzt hatte mich zwar zum 16.3.gesund geschrieben, hat aber am 15.3 weiter krank geschrieben da das Knie immernoch nicht besser war .Arbeitsverhältnis besteht nicht, ich war bis zum 1.1. beschäftigt, bin an dem Tag wo die Kündigung kam morgens schon beim Arzt gewesen wegen Probleme im Knie. und seid dem bekomme ich Krankengeld.
mfg Eckhard

Verfasst: 30.03.2011, 10:46
von CiceroOWL
Meienr Ansicht nach sieht es so aus als wenn die AU fortlaufend ist. Hm es sieht so aus als woll die AOK auf deine Mitwirkungspflicht hinweisen, § 51 SGB V, wurde in diesem Forum schon mehrfach behandelt. Also wenn der Arzt die AU weiter bestätigt und diese fortlaufend ist, besteht auf dem ersten Blick weiter an Anspruch auf Krankengeld. Meiner Meinung nach. Aber es gibt hier kollegen die haben eine weit bessere Übersicht über Modalitäten der Krankengeldzahlung.