Krankenkasse und Arzt stellen sich quer Teil 2
Verfasst: 29.03.2011, 19:37
Hallo an alle,
ich habe vor kurzen schon einmal geschrieben (Eintrag vom 9. März), da ich mich in einem Widerspruchsverfahren im Kreis drehe.
Mir wurde empfohlen meine Krankenkasse auf die Paragraphen den § 84 SGG und § 20 SGB X hinzuweisen, um das Verfahren voran zu bringen.
Hintergrund war der, dass ein Hilfsmittel abgelehnt wurde und ich einen Widerspruch geschrieben habe, welcher ohne ärztliche Begründung nicht weiter bearbeitet werden kann. Mein Arzt sagt aber, er dürfe keine Widersprüche schreiben, wobei die Kasse sagt, er dürfe wohl.
Nun hab ich wie gesagt noch mal ein Schreiben an die Kasse gerichtet, mit Hinweisen auf diese Paragraphen und in der Hoffnung, dass sie nun den Widerspruch bearbeiten würden.Als Antwort bekam ich per Telefon mitgeteilt, dass ja mein Widerspruch grundsätzlich bearbeitet werden könnte,das aber überhaupt keine Aussichten auf Erfolg hätte, weil eine ärztliche Stellungnahme fehlt. Angefordert wird dennoch keine seitens der Kasse. Es hat sich also nichts bewegt.
Nun frage ich mich, wie ich vielleicht meinen Arzt begreiflich machen kann, dass er scheinbar doch Widersprüche schreiben darf. Ich kenne mich zu wenig mit diesen Gesetzmäßigkeiten aus um da eine weitere Diskussion anzetteln zu können.
Hat jemand einen Rat, mit welchen Gründen ich meinen Arzt kommen kann?
Vielen Dank
ich habe vor kurzen schon einmal geschrieben (Eintrag vom 9. März), da ich mich in einem Widerspruchsverfahren im Kreis drehe.
Mir wurde empfohlen meine Krankenkasse auf die Paragraphen den § 84 SGG und § 20 SGB X hinzuweisen, um das Verfahren voran zu bringen.
Hintergrund war der, dass ein Hilfsmittel abgelehnt wurde und ich einen Widerspruch geschrieben habe, welcher ohne ärztliche Begründung nicht weiter bearbeitet werden kann. Mein Arzt sagt aber, er dürfe keine Widersprüche schreiben, wobei die Kasse sagt, er dürfe wohl.
Nun hab ich wie gesagt noch mal ein Schreiben an die Kasse gerichtet, mit Hinweisen auf diese Paragraphen und in der Hoffnung, dass sie nun den Widerspruch bearbeiten würden.Als Antwort bekam ich per Telefon mitgeteilt, dass ja mein Widerspruch grundsätzlich bearbeitet werden könnte,das aber überhaupt keine Aussichten auf Erfolg hätte, weil eine ärztliche Stellungnahme fehlt. Angefordert wird dennoch keine seitens der Kasse. Es hat sich also nichts bewegt.
Nun frage ich mich, wie ich vielleicht meinen Arzt begreiflich machen kann, dass er scheinbar doch Widersprüche schreiben darf. Ich kenne mich zu wenig mit diesen Gesetzmäßigkeiten aus um da eine weitere Diskussion anzetteln zu können.
Hat jemand einen Rat, mit welchen Gründen ich meinen Arzt kommen kann?
Vielen Dank