Wechsel PKV-GKV bei Eintritt Krankenversicherungspflicht
Verfasst: 25.01.2007, 14:42
Hallo,
ich bin zum 1.1.07 Mitglied in der PKV, aber in dieser Woche erhielt ich eine Mitteilung meines Arbeitgebers, dass ich ab 1.1.07 wegen Unterschreitens Beitragsbemessungsgrenze wieder pflichtversichert bin. Nun meine Fragen:
1. In den PKV-Bedingungen steht, dass ich binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht insoweit eine Krankheitskostenversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündige kann und dem dem Versicherer der
Beitrag nur bis zu diesem Zeitpunkt zusteht. Heißt das, die PKV könnte bei Kündigung den Beitrag vom 1.1.-jetzt einbehalten?
2. Wenn ich mich jetzt neu in der GKV anmelde, ab welchem Zeitpunkt soll das sein, 1.1. oder später? bei 1.1. müßte ich ja noch Beiträge doppelt in PKV und GKV zahlen.
3. Besteht irgendeine Möglichkeit in der PKV zu bleiben?
Danke im voraus für Antworten.
ich bin zum 1.1.07 Mitglied in der PKV, aber in dieser Woche erhielt ich eine Mitteilung meines Arbeitgebers, dass ich ab 1.1.07 wegen Unterschreitens Beitragsbemessungsgrenze wieder pflichtversichert bin. Nun meine Fragen:
1. In den PKV-Bedingungen steht, dass ich binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht insoweit eine Krankheitskostenversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündige kann und dem dem Versicherer der
Beitrag nur bis zu diesem Zeitpunkt zusteht. Heißt das, die PKV könnte bei Kündigung den Beitrag vom 1.1.-jetzt einbehalten?
2. Wenn ich mich jetzt neu in der GKV anmelde, ab welchem Zeitpunkt soll das sein, 1.1. oder später? bei 1.1. müßte ich ja noch Beiträge doppelt in PKV und GKV zahlen.
3. Besteht irgendeine Möglichkeit in der PKV zu bleiben?
Danke im voraus für Antworten.