Seite 1 von 1

Ende der Mitgliedschaft in gesetz. Krankenkasse bei Ende KG

Verfasst: 27.03.2011, 13:12
von Gast
Hallo,

mein Krankengeldanspruch endet demnächst, was für mich auch
O.K. ist, da ich meine Arbeit als selbständiger Publizist - sozialversichert
durch die Künstlersozialkasse - wieder aufnehmen werde.

Die derzeitige Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass meine Mitgliedschaft auf Grund
meines Krankengeldbezuges ebenfalls mit dem letzten Tag der AU und Krankengeldbezug
endet.

Bedeutet dies, dass ich ohne Kündigungsfrist die Krankenkasse wechseln kann, wenn ich nach
Krankengeldbezug wieder anfange zu arbeiten?

Vielen Dank.

Viele Grüsse - charles1

Verfasst: 27.03.2011, 14:54
von ratte1
Hallo,

nein, dass bedeutet es nicht.

Ein Wechsel in eine andere KK ist auch hier nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (2 Monate plus Kündigungsmonat) möglich.

MfG
ratte1

Verfasst: 27.03.2011, 15:52
von Krankenkassenfee
Hallo,

da Du wahrscheinlich nicht ab dem Folgetag wieder Deiner Selbständigkeit nachgehen kannst, kannst Du Dich im Anschluss freiwillig bei der Kasse versichern.
Natürlich kannst Du auch kündigen und Einhaltung der Kündigungsfrist (2 Monate+ Monat, in dem Du kündigst) die Kasse wechseln.

Darf man mal fragen, wovon Du künftig lebst? Bist Du ggf. verheiratet und kannst Dich über Deine Frau versichern.

LG, Fee

Verfasst: 27.03.2011, 22:14
von Rossi
Hm, ich glaube hier steckt etwas anderes dahinter

Du hast zuletzt Krankengeld bezogen. Diese Mitgliedschaft endet mit dem letzten Tag des Krankengeldbezuges.

Wenn Du jetzt weiterhin als Künstler tätig sein willst, dann musst Du dich wieder erneut bei der Künstlersozialkasse bewerben und alles wird neu geprüft.

Damit werden die Karten wieder völlig neu gemischt, was die Versicherungspflicht in der KSK angeht.

Ich kenne diese Problematik bspw. während des Elterngeldbezuges. Hier ist die Mitgliedschaft - ähnlich wie bei Krankengeld - beitragsfrei. Ich hatte mal ne dolle prima Ballerina (Tänzerin). Sie war vor dem Elterngeldbezug in der KSK und hatte nach dem Elterngeldbezug erhebliche Probleme wieder in die kostengünstige KSK zu kommen.

Die gleichen Probleme hatte ich letztens noch bei einem Wandercirkus (Feuerspucker/Seiltänzer etc.), der bei uns im Winter ne Pause eingelegt hatte.

Befreiung von Mitgliedschaft Künstlersozialkasse

Verfasst: 28.03.2011, 16:37
von Gast
Hallo Rossi,

ich hoffe nicht, dass ich Schwierigkeiten mit der KSK haben werde, wenn ich
meine Tätigkeit als Publizisten wieder aufnehme.

Denn während des Krankengeldbezuges bin ich nach wie vor Mitglied
der KSK und allein von der Beitragszahlung freigestellt.
Ansonsten muss ich der KSK allein die Beendigung des Krankengeldbezuges
mitteilen und keinen neuen Antrag auf eine neue Aufnahme stellen.
Denke ich zumindest...

Viele Grüsse charles1

Verfasst: 28.03.2011, 17:35
von CiceroOWL

Verfasst: 28.03.2011, 17:45
von CiceroOWL
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... ktuell.pdf

Ich denke du mußt, wirf mal einen Blick auf § 8, da steht ja drin das wennder Krankengeldbezug endet, du denn am übernächsten Tag kein Mitglied der KSK mehr bist.

Verfasst: 29.03.2011, 14:34
von Gast
Ich kann nicht aus § 8 KSVG herauslesen, dass ich bei Ende des Krankengeldbezuges am übernächsten Tag kein Mitglied der KSK bin.

Wer kann mir dies bitte erläutern?

Danke.

Grüße - charles1

Verfasst: 29.03.2011, 21:31
von Rossi
Vielleicht hängt es damit zusammen, dass Du mehr als 300,00 Euro im Monat durchschnittlich aus der Tätigkeit als Publizist verdienen musst um überhaupt in der KSK zu sein.

Krankengeld stellt wohl kein Verdienst dar, sondern dürfte lediglich eine Lohnersatzleistung darstellen.

Ich würde mal bei der KSK anrufen, wie es jetzt weitergeht.