KG gestrichen, Widerspruch, ALG1 Hinzuverdienst möglich?
Verfasst: 23.03.2011, 12:10
Hallo,
ich bin seit April 2010 krankgeschrieben. Ich war damals noch in einem Beschäftigungsverhältnis (Verkäufer Vollzeit). Der Arbeitsvertrag lief im Juni 2010 aus. Ich bezog durchgehend Krankengeld. Im Juli 2010 bin ich dann in eine Reha, wo festgestellt wurde, dass ich nur noch zwischen 3 und unter 6 Stunden arbeitsfähig bin und ich bin arbeitsunfähig entlassen worden. Dann bekam ich weiterhin Krankengeld. Vor kurzem hat mir die KK das Krankengeld dann aufgrund einer Aktenlageentscheidung des MDK gestrichen. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt. Musste mich aber auf dem Arbeitsamt melden und ALG1 beantragen. Das wird aber gekürzt, da ich laut Rehabericht nur noch zwischen 3 und unter 6 Stunden tätig sein darf. Also stehe ich dem Arbeitsmarkt nur maximal 29 Wochenstunden zur Verfügung und bekomme auch nur das anteilige Arbeitslosengeld. Und das ist recht wenig.
Meine Sachbearbeiterin sagte mir, dass ich zum Arbeitslosengeld 1 bis zu 165 Euro im Monat dazuverdienen darf, wenn ich unter 3 Stunden täglich arbeite. Da mein anteiliges ALG 1 sehr niedrig ist, würde ich das auch gerne tun, damit ich über die Runden komme.
Meine Frage ist nun: Darf ich eine kleine Nebenbeschäftigung (leichte Bürotätigkeit) zum ALG1 aufnehmen, obwohl ich ja noch im Widerspruchsverfahren bei der Krankenkasse bin? Ich bin ja noch auf meinen ursprünglichen Beruf des Verkäufers krankgeschrieben. Oder gefährdet das meinen Krankengeldanspruch, wenn ich eine Tätigkeit in irgendeiner Form aufnehme?
Ich würde nur ungern ergänzendes ALG2 beantragen.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
ich bin seit April 2010 krankgeschrieben. Ich war damals noch in einem Beschäftigungsverhältnis (Verkäufer Vollzeit). Der Arbeitsvertrag lief im Juni 2010 aus. Ich bezog durchgehend Krankengeld. Im Juli 2010 bin ich dann in eine Reha, wo festgestellt wurde, dass ich nur noch zwischen 3 und unter 6 Stunden arbeitsfähig bin und ich bin arbeitsunfähig entlassen worden. Dann bekam ich weiterhin Krankengeld. Vor kurzem hat mir die KK das Krankengeld dann aufgrund einer Aktenlageentscheidung des MDK gestrichen. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt. Musste mich aber auf dem Arbeitsamt melden und ALG1 beantragen. Das wird aber gekürzt, da ich laut Rehabericht nur noch zwischen 3 und unter 6 Stunden tätig sein darf. Also stehe ich dem Arbeitsmarkt nur maximal 29 Wochenstunden zur Verfügung und bekomme auch nur das anteilige Arbeitslosengeld. Und das ist recht wenig.
Meine Sachbearbeiterin sagte mir, dass ich zum Arbeitslosengeld 1 bis zu 165 Euro im Monat dazuverdienen darf, wenn ich unter 3 Stunden täglich arbeite. Da mein anteiliges ALG 1 sehr niedrig ist, würde ich das auch gerne tun, damit ich über die Runden komme.
Meine Frage ist nun: Darf ich eine kleine Nebenbeschäftigung (leichte Bürotätigkeit) zum ALG1 aufnehmen, obwohl ich ja noch im Widerspruchsverfahren bei der Krankenkasse bin? Ich bin ja noch auf meinen ursprünglichen Beruf des Verkäufers krankgeschrieben. Oder gefährdet das meinen Krankengeldanspruch, wenn ich eine Tätigkeit in irgendeiner Form aufnehme?
Ich würde nur ungern ergänzendes ALG2 beantragen.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.