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Krankengeld nach arbeitsunfähiger Reha-Entlassung

Verfasst: 22.03.2011, 21:46
von Racka
Hallo.
Heute wurde ich nach 5 Wochen Reha, zu der mich die KK während des Krankengeldbezuges (5 Monate) aufforderte, als arbeitsunfähig entlassen.
Der Sozialberater der Rehaklinik gab mir den Rat, die Krankengeldzahlung bis zum Schluss auszureizen, bevor ich einen Rentenantrag stelle.
Meine Fragen hierzu:
- wie geht es nun weiter?
- kann mich die Krankenkasse auffordern, diesen Antrag zu stellen?
- wenn ja, gelten hier Fristen

Antworten aus diese Fragen konnte ich per Suchfunktion leider nicht finden.

Vielen Dank,

Racka[/b]

Verfasst: 22.03.2011, 21:58
von Czauderna
Hallo,
ein "nettes Kerlchen", dieser Sozialarbeiter, aber leider keine Ahnung.
Also, wenn du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wirst, dann prüft der Rentenversicherungsträger, ob du die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente erfüllst. Ist das der Fall, dann gilt dein Antrag auf Reha. von damals als Rentenantrag, dann musst du grundsätzlich noch einen formellen Rentantrag nachschieben und die Rente wird entweder als Zeitrente oder als Dauerrente bewilligt - da ist dann nichts mehr drinne mit "bis zum letzten ausreizen".
Anders verhält es sich wenn sich die Rentenversicherung nicht mehr meldet - in diesem Falle kann die Kasse zwar alles mögliche versuchen um doch noch zu einem vorzeitigen Ende der Krankengeldzahlung zu kommen aber zur Rentenantragstellung auffordern, das kann und darf sie nicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.03.2011, 22:06
von Racka
Danke Czauderna für Deine Antwort.
Und wie verhalte ich mich in der Zwischenzeit?
Facharzt aufsuchen + Krankschreibung bzw. Auszahlschein bei der KK einreichen?

Verfasst: 22.03.2011, 22:30
von Czauderna
Hallo,
ja, auf jeden Fall - sofort nach der Entlassung, entweder am gleichen Tag oder sofort am nächsten zum Arzt und Auszahlschein oder Folge-AU-Meldung geben lassen und damit zur Kasse, damit die auch gleich sehen dass du weiterhin arbeitsunfähig bist (ich nehme mal an du bist arbeitslos, wenn nein, ist das nicht ganz so wichtig mit dem sofort melden, aber sonst kommen da einige Kassen auf ganze fiese, aber legale Gedanken.)
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.03.2011, 21:54
von Racka
Vielen Dank noch einmal für Deine Antworten.
Mein Neurologe hat mich heute für weitere 4 Wochen krankgeschrieben,
ich bin gespannt, wann sich der Rentenversicherungsträger meldet.

Gruss Racka

Verfasst: 31.03.2011, 19:30
von Racka
Hallo,

vorgestern habe ich eine zu unterschreibende Einwilligungserklärung der KK erhalten.
Hier sind zwei Positionen mit ja/nein anzukreuzen und zu unterschreiben:

1.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Blatt 1 des Kurzentlassungsberichts an die KK übermittelt wird.

2.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der vollständige Entlassungsbericht an MDK übermittelt wird.

Was passiert, wenn ich hierauf nicht reagiere bzw. nein ankreuze?

Verfasst: 31.03.2011, 20:12
von Czauderna
Hallo,
dass du der Kasse nicht die Einwilligung gibst, okay, das geht in Ordnung, die muessen selbst nicht wissen was da drinne steht, allerdings wenn die keinen "Kurz-Entlassungsbericht" von dir bekommen könnten die Kasse auch davon ausgehen dass du arbeitsfähig bist. Was ich allerdings nicht empfehlen kann ist, dem MDK. keine Einsicht in den Reha-Bericht zu gewähren - das könnte sich zu deinem Nachteil auswirken - stell dir nur mal vor, im Bericht steht etwas über Wiedereingliederung oder weitere Therapievorschläge drinnen und der MDK erkennt auf Arbeitsfähigkeit. Ausserdem könnte man das auch als fehlende Mitwirkung auslegen, wenn du dem MDK den Bericht verweigerst - gleichwohl, wenn man dich schon fragen muss, dann kannst du auch nein sagen, sonst muesste man dich ja nicht fragen, oder ??
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.04.2011, 03:20
von frieda
Welche Funktion hat der MDK eigentlikch nach der Aussteuerung, d.h., wenn kein KG mehr bezahlt wird?

Triit der nicht immer nur dann auf den Plan, wenn die KK noch zahlen muss?!

Verfasst: 03.04.2011, 11:03
von Czauderna
Hallo,
speziell in Sachen Krankengeld hat der MDK nach einem Leistungsende nichts mehr zu tun, allenfalls wenn es um die Frage geht bei einer "Wiedererkrankung" und dem Zusammenhang, dann wird er wieder eingeschaltet.
Gruss
Czauderna