In Deutschland gesetzlich krankenversichern
Verfasst: 21.03.2011, 11:01
Ein herzliches Hallo in die Runde!
Ich bin ganz neu zum Thema “Krankenversicherung” geraten und möchte mich schon vorab für eventuelle dumme Fragen entschuldigen und mich für’s Lesen und für Antworten bedanken.
Leider habe ich bisher keine Antworten auf meine Fragen bei Recherchen im Web gefunden, daher versuche ich mein Glück hier.
Meine Situation ist folgende: ich habe zwei Wohnsitze, einen in Deutschland und einen in Italien. Bisher habe ich meine Zeit aus beruflichen und privaten Gründen zu gleichen Teilen in I und D verbracht. Da ich sehr lange in Italien gearbeitet (jetzt habe ich ein Gewerbe in Deutschland) und unbegrenztes Aufenthaltsrecht habe, bin ich bis jetzt bei der italienischen GKV versichert, was den Vorteil hat, dass man bei dieser keine Beiträge zahlen muss (aber nur kein Neid… dafür ist die Einkommensteuer in I unglaublich hoch! ).
Da ich aber jetzt aus privaten Gründen nicht mehr soviel Zeit in Italien verbringen kann, muss ich mich in Deutschland krankenversichern (die italienische Versicherung zahlt in D nur für dringend notwendige Behandlungen, aber Langzeitbehandlungen müsste ich in I durchführen lassen, was nun nicht mehr möglich ist).
Ich habe mich daher bei der AOK (bei der ich zuletzt von 20 Jahren in D versichert war) erkundigt, welche Unterlagen ich vorlegen muss, um mich freiwillig zu versichern.
Man teilte mir mit, dass ich nachweisen muss, dass ich in Italien nicht mehr krankenversichert bin, ausserdem brauche ich einen Nachweis meiner italienischen Gemeinde, wie lange ich schon in Italien lebe.
Und ich frage mich nun: wozu???
Ich habe wie gesagt nach italienischem Recht eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung und bin daher in I automatisch krankenversichert. Warum muss ich dieses Recht kündigen, um bei der deutschen GKV eintreten zu können? Die AOK hat mir darauf keine Antwort gegeben sondern nur wiederholt, dass das halt so sei. Weiss jemand von Euch, warum das so sein muss? Ich verstehe nämlich nicht, welchen Nachteil die AOK hat, wenn ich zusätzlich noch in I versichert bin.
Nun habe ich mich bei meiner italienischen Gemeinde nach diesem Nachweis erkundigt der bescheinigt, wie lange ich in Italien gewohnt habe. Da ich aber in mehreren Regionen gelebt habe, kann meine Gemeinde mir nur eine Bescheinigung über die Zeit ausstellen, in der ich meinen Wohnsitz in eben dieser Gemeinde hatte, d.h. ich müsste bei jeder anderen Gemeinde in der ich in den letzten 20 Jahren gewohnt habe einzeln nachfragen und hoffen, dass man mir den jeweiligen Nachweis zuschickt. Das ist aber ungewiss und kann ewig dauern.
Und auch hier stellt sich mir die Frage: warum muss ich der deutschen GKV nachweisen, wie lange ich im Ausland gelebt habe?
Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte, denn wie gesagt habe ich bisher nicht zu diesem Thema gefunden. Ich bedanke mich bei allen, die bis hierher gelesen haben und würde mich sehr über Antworten freuen!
Ich bin ganz neu zum Thema “Krankenversicherung” geraten und möchte mich schon vorab für eventuelle dumme Fragen entschuldigen und mich für’s Lesen und für Antworten bedanken.
Leider habe ich bisher keine Antworten auf meine Fragen bei Recherchen im Web gefunden, daher versuche ich mein Glück hier.
Meine Situation ist folgende: ich habe zwei Wohnsitze, einen in Deutschland und einen in Italien. Bisher habe ich meine Zeit aus beruflichen und privaten Gründen zu gleichen Teilen in I und D verbracht. Da ich sehr lange in Italien gearbeitet (jetzt habe ich ein Gewerbe in Deutschland) und unbegrenztes Aufenthaltsrecht habe, bin ich bis jetzt bei der italienischen GKV versichert, was den Vorteil hat, dass man bei dieser keine Beiträge zahlen muss (aber nur kein Neid… dafür ist die Einkommensteuer in I unglaublich hoch! ).
Da ich aber jetzt aus privaten Gründen nicht mehr soviel Zeit in Italien verbringen kann, muss ich mich in Deutschland krankenversichern (die italienische Versicherung zahlt in D nur für dringend notwendige Behandlungen, aber Langzeitbehandlungen müsste ich in I durchführen lassen, was nun nicht mehr möglich ist).
Ich habe mich daher bei der AOK (bei der ich zuletzt von 20 Jahren in D versichert war) erkundigt, welche Unterlagen ich vorlegen muss, um mich freiwillig zu versichern.
Man teilte mir mit, dass ich nachweisen muss, dass ich in Italien nicht mehr krankenversichert bin, ausserdem brauche ich einen Nachweis meiner italienischen Gemeinde, wie lange ich schon in Italien lebe.
Und ich frage mich nun: wozu???
Ich habe wie gesagt nach italienischem Recht eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung und bin daher in I automatisch krankenversichert. Warum muss ich dieses Recht kündigen, um bei der deutschen GKV eintreten zu können? Die AOK hat mir darauf keine Antwort gegeben sondern nur wiederholt, dass das halt so sei. Weiss jemand von Euch, warum das so sein muss? Ich verstehe nämlich nicht, welchen Nachteil die AOK hat, wenn ich zusätzlich noch in I versichert bin.
Nun habe ich mich bei meiner italienischen Gemeinde nach diesem Nachweis erkundigt der bescheinigt, wie lange ich in Italien gewohnt habe. Da ich aber in mehreren Regionen gelebt habe, kann meine Gemeinde mir nur eine Bescheinigung über die Zeit ausstellen, in der ich meinen Wohnsitz in eben dieser Gemeinde hatte, d.h. ich müsste bei jeder anderen Gemeinde in der ich in den letzten 20 Jahren gewohnt habe einzeln nachfragen und hoffen, dass man mir den jeweiligen Nachweis zuschickt. Das ist aber ungewiss und kann ewig dauern.
Und auch hier stellt sich mir die Frage: warum muss ich der deutschen GKV nachweisen, wie lange ich im Ausland gelebt habe?
Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte, denn wie gesagt habe ich bisher nicht zu diesem Thema gefunden. Ich bedanke mich bei allen, die bis hierher gelesen haben und würde mich sehr über Antworten freuen!