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Krankengeld und Zuzahlung bei Kur

Verfasst: 20.06.2006, 10:33
von Reiner
Meine Frau ist inzwischen seit 3 Monaten krankgeschrieben und soll jetzt zur
Kur. Da sie berufstätig ist, bezieht sie Krankengeld. Jetzt meine
Frage: Muss sie noch die Zuzahlung von 28 Euro für die Kur leisten?
Gibt es ein pauschales Ja oder Nein?

Krankengeld und Zuzahlung bei Kur

Verfasst: 20.06.2006, 12:38
von Jürgen
Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten (Zuzahlung) darf zwei
Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Zu diesen Bruttoeinnahmen zählt neben dem Arbeitsentgelt auch das Krankengeld. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von ein Prozent der Bruttoeinnahmen. Wann eine chronische Erkrankung vorliegt, wurde in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten im Sinne des § 62 SGB V dargelegt.

Unter Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt fallen alle Einnahmen, die zur
Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind und gegenwärtig zur Verfügung stehen; neben Arbeitseinkommen z.B. auch Mieteinahmen, Abfindungen oder Betriebsrenten. Auf Familien wird durch Kinderfreibeträge (2.940 Euro je Kind) zusätzlich Rücksicht genommen, zudem können für den Ehepartner 4.410 Euro als Freibetrag berücksichtigt werden.

Sobald man seine Belastungsgrenze erreicht hat, stellt die jeweilige Kasse für das Kalenderjahr eine Befreiung aus. Kleiner Tipp: Da die Krankenkassen das Erreichen der Belastungsgrenzen nicht nachhalten, wird empfohlen, seine Zuzahlungen selbst im Auge zu behalten. Zu diesem Zweck sollte man sich von der Krankenkasse seine "persönliche Belastungsgrenze" ermitteln und von den Leistungserbringern sämtliche Zuzahlungen quittieren zu lassen. Ist die persönliche Belastungsgrenze erreicht, ist eine Befreiung für den Rest des Kalenderjahres bei der Kasse zu beantragen.

Haben Sie bereits zu hohe Zuzahlungen geleistet, erstattet Ihnen die
Krankenkasse den zuviel gezahlten Betrag zurück.

Verfasst: 20.06.2006, 13:38
von nersd
Grundsätzlich ja. Zuzahlungen haben nix damit zu tun, ob oder wie lange man krank ist.

Die Befreiungsregelung hat Jürgen schon gut beschrieben.

Verfasst: 24.09.2006, 19:45
von Adele
So lange man Krankengeld von der KK bezieht, muß man kein Tagegeld
bezahlen, sondern bekommt noch vom Träger der Kurmaßnahme Tagegeld dazu. /eigene Erfahrung).

Verfasst: 24.09.2006, 22:48
von jammi
die zuzahlung enfällt wohl, weil hier der rentenversicherungsträger die kosten übernimmt (bei berufstätigen)

man bekommt in dieser zeit kein krankengeld sondern übergangsgeld vom rentenversicherungsträger (also kein tagegeld)