Verlängerung Krankengeld

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Moderator: Czauderna

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Gast

Verlängerung Krankengeld

Beitrag von Gast » 17.03.2011, 14:55

Wenn ich nach 78 Wochen Krankengeldzahlung wegen Depressionen und Rückenbeschwerden zwei Tage vor dem Ende dieser Zeit einen Unfall habe und 10 Tage wegen einer Gehirnerschütterung und eines Schleudertraumas krankgeschrieben werde - habe ich für diese 10 Tage trotzdem noch einmal Anspruch auf Krankengeld?KK sagt nein-ist aber doch eine völlig andere Diagnose!?

Czauderna
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Re: Verlängerung Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 17.03.2011, 14:56

johnie hat geschrieben:Wenn ich nach 78 Wochen Krankengeldzahlung wegen Depressionen und Rückenbeschwerden zwei Tage vor dem Ende dieser Zeit einen Unfall habe und 10 Tage wegen einer Gehirnerschütterung und eines Schleudertraumas krankgeschrieben werde - habe ich für diese 10 Tage trotzdem noch einmal Anspruch auf Krankengeld?KK sagt nein-ist aber doch eine völlig andere Diagnose!?

Hallo,
ja, das stimmt schon, aber es ist eine hinzugetretene Erkrankung und eine solche verlänmgert den KG-Anspruch leider nicht.
Gruss
Czauderna

Gast

Verlängerung Krankengeld

Beitrag von Gast » 18.03.2011, 00:59

...d.h., es gibt praktisch überhaupt keine Diagnose, die einen Krankengeldbezug über die 78 Wochen hinaus verlängert?

"Hinzugetreten" ist dann ja alles ausser der ursprünglichen Diagnose?!

Machts Sinn

Blockfrist - hinzugetretene Krankheit

Beitrag von Machts Sinn » 18.03.2011, 01:31

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Czauderna
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Re: Verlängerung Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 18.03.2011, 12:38

johnie hat geschrieben:...d.h., es gibt praktisch überhaupt keine Diagnose, die einen Krankengeldbezug über die 78 Wochen hinaus verlängert?

"Hinzugetreten" ist dann ja alles ausser der ursprünglichen Diagnose?!
Hallo,
richtig, egal welche Erkrankung das auch ist, wenn diese während des lfd. Krankengeldbezugs hinzutritt wird die Krankengelanspruchszeit von maximal 78 Wochen nicht verlängert.
Gruss
Czauderna

Gast

Verlängerung Krankengeld

Beitrag von Gast » 18.03.2011, 13:03

Naja, die KK hat mir im " Kündigungsschreiben" lediglich die Rahmenfrist für die zugrunde liegende AU mitgeteilt.

Kann ich das auch detaillierter anfordern?

Z.B. auch den den genauen Zeitraum der 78 Wochen oder die zugrunde liegenden ID's ..?

Was bedeutet es genau, wenn die Rahmenfrist im Dezember 2011 abläuft?
Ab wann wäre dann KG wegen der gleichen ( oder anderer ) Diagnosen wieder möglich?

Machts Sinn

Re: Verlängerung Krankengeld

Beitrag von Machts Sinn » 18.03.2011, 14:03

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Gast

Verlängerung Krankengeld

Beitrag von Gast » 19.03.2011, 02:47

Habe demnächst einen Termin bei ( hoffentlich) einem Fachmann.

Nochmal die Frage:
Muss mir die KK auf Anfrage die angesprochenen Details auch mitteilen?

Bei der Mitteilung über das Datum der Kg-Einstellung ist keine Rechtsbelehrung dabei.

Wenn ich unsicher bin und eben Klärungsbedarf sehe, muss ich Fristen beachten, widersprechen o.ä.?
Mir ist z.B. auch völlig unklar, wie die KK auf das Anfangsdatum dieser Rahmenfrist kommt?!

Grampa
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Beitrag von Grampa » 19.03.2011, 09:29

der Bescheid ist auch ohne Rechtsbehelf gültig, die Kasse hat damit nur auf die Begrenzung der Widerspruchsfrist auf 1 Monat "verzichtet", Widerspruch ist somit auch darüber hinaus legitim

leg einen Widerspruch gegen den Bescheid ein und bitte zur weiteren Begründung deines Widerspruches um Aufschlüsselung aller AU-Zeiten der letzten 10 Jahre mit Angabe der ICDs, die Daten kannst du mir dann gerne per PN schicken und ich schau grob drüber, eine absolut sichere Auskunft ist aber nur möglich mit diversen Daten, z.B. jeweiliger Versicherungsstatus zu beginn einer jeden relevanten AU, FEststellungsdatum der AUs, Hinzutritte von anderen Erkrankungen, es müssen auch Fragen geklärt werden, ob 2 parallel bestehende Erkrankungen jeweils für sich betrachtet allein AU ausgelöst hätten usw. -->zu viel um es im Forum zu klären, da muss quasi ein Rechtsbeistand her, der Einsicht in die komplette Krankenakte bekommt (worauf du definitiv Anspruch hast)

Gruß
Grampa

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