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Freiwillige Versicherungspflicht während Elternzeit?

Verfasst: 15.03.2011, 21:03
von chus23
Hallo zusammen.
Ich hätte mal eine Frage zur gesetzlichen Versicherung.
Seit mehr als einem Jahr bin ich (Angestellte) in Elternzeit und übe eine selbstständige Nebentätigkeit aus. Nun meint meine Krankenkasse, dass ich mich (rückwirkend) freiwillig versichern muss, weil ich zu viel verdiene (Grenze: ca. 1300 € Netto/Monat). Auf der Anmeldung zur freiwilligen Versicherung steht aber als Begründung, dass ich bisher im Nebengewerbe selbstständig tätig war. D.h. jetzt bin ich selbstständig hauptberuflich geworden, weil ich kein Einkommen aus meiner nicht selbstständigen Tätigkeit beziehe (da in Elternzeit). Kennt sich da jemand aus und kann mir helfen? Muss ich mich freiwillig versichern, auch wenn ich Angestellte in Elternzeit bin und Elterngeld bekomme?
Vielen Dank im Voraus.
chus23

Verfasst: 15.03.2011, 21:34
von zost
als angestellte, bestand da eine pflicht oder freiwillige versicherung?
verheiratet? wo ist der ehegatte versichert?

Verfasst: 15.03.2011, 21:50
von chus23
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Seit 2007 bin ich als Angestellte pflichtversichert. Meine Nebentätigkeit laüft seit Ende 2008. Laut KK muss ich mich ab Januar 2011 rückwirkend freiwillig versichern. Mein Mann arbeitet in Österreich und ist dort gesetzlich versichert.

Verfasst: 15.03.2011, 21:53
von zost
wieviele stunden in der woche arbeitest du in der selbstständigkeit?

woraus wird der lebensunterhalt bestritten? einkommen ehegatte oder selbstst.?

Verfasst: 15.03.2011, 22:00
von chus23
15-20 Stunden in der Woche. Als Angestellte vor der Elternzeit 20 Stunden. Lebensunterhalt aus der selbstständigen Tätigkeit (z.Z. auch Mindestbetrag Elterngeld).

Verfasst: 15.03.2011, 22:54
von zost
eine frage habe ich noch: bestand die selbstst. tätigkeit schon vor der elternzeit und wurde die selbstst. während der elternzeit -arbeitszeittechnisch gesehen- ausgedehnt?

Verfasst: 15.03.2011, 23:12
von heinrich
meines Erachtens ist auch noch folgende Frage von Bedeutung:


Wie hoch war das Brutto aus dem Beschäftigungsverhältnis VOR der Geburt

und wie hoch war die Wochenarbeitszeit aus der Beschäftigung.

Verfasst: 15.03.2011, 23:41
von chus23
Die selbstständige Nebentätigkeit bestand bereits 11 Monate vor der Elternzeit und der Zeitaufwand (15-20 Stunden in der Woche) ist während der Elternzeit gleich geblieben.

Das Brutto als teilzeitbeschäftigte Angestellte (20 Stunden wöchentlich) lag um die 200€ unter dem Brutto als Selbstständige, wobei ich als Angestellte in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe und als Selbstständige 6-monatige Verträge bekomme.

Verfasst: 17.03.2011, 01:43
von heinrich
was heißt denn
"200 EUR unter dem Brutto als Selbstständige".


Ist bei dieser Selbstständigkeit die Einnahmen gemeint
oder
der Gewinn (also -mal grob jetzt- die Einnahmen minus Ausgaben minus Abschreibung; also das was im Einkommensteuerbescheid als Gewerbe/selbstständiger Tätigkeit steht.

Hast Du bei den Einkünften aus der Angestelltentätigkeit schon Einmalzahlung (Weihnachtsgeld) mit eingerechnet ??

Sag doch einfach mal ein paar Zahlen