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Zuzahlungsbefreiung

Verfasst: 15.03.2011, 19:52
von Sarah10
Hallo -

meine Frage: ist es richtig wenn die Kk behauptet , daß bei der berrechnung der Höchstgrenze für die Zuzahlung die man zu leisten hat der Unterhalt für ein minderjähriges Kind von dessen geschiedenen Vater nicht mit ins Familieneinkommen eingerechent wird ?

Obwohl das in allen Zuzahlungsrechnern und auch in Hinweistexten anders steht?

LG Sarah

Verfasst: 16.03.2011, 08:38
von Czauderna
Hallo,
die Unterhaltszahlungen werden als Einnahmen zum Lebensunterhalt angerechnet, geht aus dem gemeinsammen Rundschreiben (8a), gültig für alle Kassen, hervor.
Gruss
Czauderna

Re: Zuzahlungsbefreiung

Verfasst: 17.03.2011, 19:33
von ratte1
Sarah10 hat geschrieben:Hallo -

meine Frage: ist es richtig wenn die Kk behauptet , daß bei der berrechnung der Höchstgrenze für die Zuzahlung die man zu leisten hat der Unterhalt für ein minderjähriges Kind von dessen geschiedenen Vater nicht mit ins Familieneinkommen eingerechent wird ?
Der Betrag wird beim Einkommen des Vaters abgezogen und als Einkommen des Kindes berücksichtigt.

MfG
ratte1

Verfasst: 30.03.2011, 18:01
von rollstuhlfahrer
Wenn deine KK das unbedingt so machen will, dann lass sie doch. Das würde ja bedeuten, dass ein geringeres Gesamteinkommen berechnet werden würde, was in Puncto Tarif und Leistung oft förderlich ist, wenn du nicht privat versichert bist. Aber jetzt mal im Ernst: Deine Krankenkasse müsste es eigentlich besser wissen, denn natürlich wird es angerechnet.