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Rückkehr Ausland

Verfasst: 15.03.2011, 14:49
von barnie58
Ich war von 1973 - 89 GKV danach bis heute PKV. Jetzt gebe ich meine Selbstständigkeit auf und beginne ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis unter der Beitragsbemessungsgrenze. In diesem Fall werde ich wieder GKV. In 2014 haben wir vor in das Heimatland meiner Frau-nicht EU- zu übersiedeln.Sollte ich irgendwann vielleicht in 10 Jahren wieder zurückkommen, habe ich dann ein Recht auf GKV Versicherung oder wären die 2-3 Jahre die ich jetzt wieder GKV sein werde nicht genug für eine Übernahme.
Wäre dankbar für Info.

Bernd

Re: Rückkehr Ausland

Verfasst: 15.03.2011, 18:16
von ratte1
barnie58 hat geschrieben:Ich war von 1973 - 89 GKV danach bis heute PKV. Jetzt gebe ich meine Selbstständigkeit auf und beginne ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis unter der Beitragsbemessungsgrenze. In diesem Fall werde ich wieder GKV. In 2014 haben wir vor in das Heimatland meiner Frau-nicht EU- zu übersiedeln.Sollte ich irgendwann vielleicht in 10 Jahren wieder zurückkommen, habe ich dann ein Recht auf GKV Versicherung oder wären die 2-3 Jahre die ich jetzt wieder GKV sein werde nicht genug für eine Übernahme.
Sorry, aber vermuten Sie hier Hellseher? Kein Mensch weltweit wird abschätzen können, wie es um Beitrittsregelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2024 bestellt sein wird!


MfG
ratte1

Verfasst: 16.05.2011, 17:39
von malsomalso
ich hätte die gleiche frage nur dass ich dieses jahr wieder aus dem ausland zurückkehren werde. ich habe hierüber endlich eine stelle in der pflege erhalten:http://jobs.wohnen-im-alter.de]http://jobs.wohnen-im-alter.de. wie sieht das denn jetzt mit der versicheurng aus? werde ich durch meine neue stelle versichert oder muss ich einen eigenanteil zahlen?