wer kann GKK-Deutsch erklären
Moderator: Czauderna
wer kann GKK-Deutsch erklären
GKK-Versicherter bekam von seiner KK folgenden Text zugeschickt:
Sehr geehrter Herr..........,
der Gesetzgeber hat die krankenkassen verpflichtet, unter anderem bei Arbeitsunfähigkeit eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen. Die Ärzte des MDK zeigen Maßnahmen auf, die den Behandlungserfolg sichern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen. .......
Kann hier jemand erklären, was diese Zeilen für einen Versicherten zu bedeuten haben.
Sehr geehrter Herr..........,
der Gesetzgeber hat die krankenkassen verpflichtet, unter anderem bei Arbeitsunfähigkeit eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen. Die Ärzte des MDK zeigen Maßnahmen auf, die den Behandlungserfolg sichern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen. .......
Kann hier jemand erklären, was diese Zeilen für einen Versicherten zu bedeuten haben.
Re: wer kann GKK-Deutsch erklären
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
wer kann GKK-Deutsch erklären
Ja, schön, aber zum MDK mußte der Betroffene nicht.
In welchem Zeitraum ist dann in etwa damit zu rechnen, bis der MDK Maßnahmen aufzeigt, die den Behandlungserfolg sichern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen?
In welchem Zeitraum ist dann in etwa damit zu rechnen, bis der MDK Maßnahmen aufzeigt, die den Behandlungserfolg sichern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen?
wer kann GKK-Deutsch erklären
Nachtrag:
es wurde kein Krankengeld bezogen, es wurde an die Agentur für Arbeit verwiesen.
es wurde kein Krankengeld bezogen, es wurde an die Agentur für Arbeit verwiesen.
Re: wer kann GKK-Deutsch erklären
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
wer kann GKK-Deutsch erklären
Kann hier keiner meine Frage beantworten?
Hallo Leie,
ich denke, das kann mehrere Ursachen haben.
1. Der Betroffene ist schon länger krank und die Lohnfortzahlung endet bald - die Krankenkasse möchte eine Einschätzung des MDK bezüglich des weiteren Krankheitsverlaufs, da Krankengeldanspruch bevorsteht.
2. Der Arbeitgeber des Betroffenen zweifelt dessen Arbeitsunfähigkeit an. Er hat dann die Möglichkeit, die AU bei berechtigten Zweifeln über die Krankenkasse an den MDK zur Überprüfung weiterzuleiten.
3. Der Betroffene war mehrmals wegen einer ähnlichen Erkrankung arbeitsunfähig und jetzt muss geprüft werden, ob die bisherigen Erkrankungen für den Lohnfortzahlungsanspruch zusammengerechnet werden müssen.
Sicher gäbe es noch weitere Gründe, da müsste man aber konkretere Infos über den Fall haben.
Ich empfehle dem Betroffenen einfach mal freundlich bei der Krankenkasse nachzufragen, dass bringt dann sicher Klarheit.
Gruß Herby
ich denke, das kann mehrere Ursachen haben.
1. Der Betroffene ist schon länger krank und die Lohnfortzahlung endet bald - die Krankenkasse möchte eine Einschätzung des MDK bezüglich des weiteren Krankheitsverlaufs, da Krankengeldanspruch bevorsteht.
2. Der Arbeitgeber des Betroffenen zweifelt dessen Arbeitsunfähigkeit an. Er hat dann die Möglichkeit, die AU bei berechtigten Zweifeln über die Krankenkasse an den MDK zur Überprüfung weiterzuleiten.
3. Der Betroffene war mehrmals wegen einer ähnlichen Erkrankung arbeitsunfähig und jetzt muss geprüft werden, ob die bisherigen Erkrankungen für den Lohnfortzahlungsanspruch zusammengerechnet werden müssen.
Sicher gäbe es noch weitere Gründe, da müsste man aber konkretere Infos über den Fall haben.
Ich empfehle dem Betroffenen einfach mal freundlich bei der Krankenkasse nachzufragen, dass bringt dann sicher Klarheit.
Gruß Herby
Herby2011 hat geschrieben:Hallo Leie,
ich denke, das kann mehrere Ursachen haben.
1. Der Betroffene ist schon länger krank und die Lohnfortzahlung endet bald - die Krankenkasse möchte eine Einschätzung des MDK bezüglich des weiteren Krankheitsverlaufs, da Krankengeldanspruch bevorsteht.
2. Der Arbeitgeber des Betroffenen zweifelt dessen Arbeitsunfähigkeit an. Er hat dann die Möglichkeit, die AU bei berechtigten Zweifeln über die Krankenkasse an den MDK zur Überprüfung weiterzuleiten.
3. Der Betroffene war mehrmals wegen einer ähnlichen Erkrankung arbeitsunfähig und jetzt muss geprüft werden, ob die bisherigen Erkrankungen für den Lohnfortzahlungsanspruch zusammengerechnet werden müssen.
Sicher gäbe es noch weitere Gründe, da müsste man aber konkretere Infos über den Fall haben.
Ich empfehle dem Betroffenen einfach mal freundlich bei der Krankenkasse nachzufragen, dass bringt dann sicher Klarheit.
Gruß Herby
Danke Herby, für die umfangreichen Hinweise
meine Antworten zu:
Punkt 1
Der Betroffene war ca. 3 Wochen krank
Lohnfortzahlung endete bald, da Betroffener mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt wurde.
Der Betroffene wurde mit Ablauf der Kündigungsfrist für Arbeitsfähig erklärt.
Die Feststellung, was die KK durch Einschätzung des MDK möchte, steht leider nicht in unserer Möglichkeit.
Punkt 2
Eventuelle Zweifel des Arbeitgebers an der Arbeitsfähigkeit des Betroffenen können unsererseits leider nicht überprüft werden. Uns und dem behandelnden Arzt lagen eindeutige Befunde und Röntgenaufnahmen vor, welche eine eindeutige längere Arbeitsunfähigkeit bestätigen.
Punkt 3
Der Betroffene war nicht an einer ähnlichen Krankheit erkrankt, welches eine Zusammenrechnung erlaubt.
Ein persönliches Vorsprechen beim SB der KK brachte keinen klärenden Erfolg über Auskünfte der Maßnahmen, die den Behandlungserfolg sichern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen.
Desweiteren wurde seitens der KK auf eine kostenpflichtige Hotline hingewiesen.
Schriftliche Anfragen, mitlerweile per Einschreiben mit Rückschein, der KK werden nicht beantwortet.
Hallo Leie,
was die Formulierung "Maßnahmen, die den Behandlungserfolg sichern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen" angeht, halte ich das eher für eine allgemeine Formulierung, die gewählt wird, wenn jemand darüber informiert werden soll, dass der MDK eingeschaltet wurde. Das bedeutet nicht, dass jetzt zwingend irgendwas passiert oder eingeleitet wird.
Du musst Dir dass so vorstellen: Die Sachbearbeiter der Krankenkasse haben keine medizinische Ausbildung. Wenn jetzt etwas medizinisch beurteilt werden soll, macht das der MDK für die Krankenversicherung. Dies kann auch nach "Aktenlage" erfolgen, z.B. wenn die Krankenkasse neben der AU-Bescheinigung bereits ausführlichere medizinische Unterlagen hat, z.B. eine Stellungnahme eines Facharztes, einen Röntgenbericht etc. (das würde erklären, warum der Betroffene noch keinen Termin beim MDK hatte).
Der MDK kann hierbei manchmal hilfreich sein, indem er z.B. eine Rehamaßnahme oder eine weitergehende Untersuchung durch einen zu dieser Erkrankung passenden Facharzt anrät. Allerdings kann der MDK auch die weitere AU anzweifeln und jemanden "gesund schreiben". Hierüber würde der Betroffene dann natürlich eine Mitteilung der Krankenkasse bekommen. Wenn der Betroffene und/oder sein behandelnder Arzt damit nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen.
Was jetzt bei Deinem Anliegen konkret dahintersteckt, kann aber nur die Krankenkasse sagen. Denn da liegt echt jeder Fall anders, und ich kann hier nur Vermutungen abgeben. Oder liegen schon schriftliche Aussagen der Krankenkasse vor?
Ach ja: Wer hat den Betroffenen denn mit ABlauf der Kündigungsfrist für Arbeitsfähig erklärt? Die KK oder sein Arzt?
Gruß Herby
was die Formulierung "Maßnahmen, die den Behandlungserfolg sichern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen" angeht, halte ich das eher für eine allgemeine Formulierung, die gewählt wird, wenn jemand darüber informiert werden soll, dass der MDK eingeschaltet wurde. Das bedeutet nicht, dass jetzt zwingend irgendwas passiert oder eingeleitet wird.
Du musst Dir dass so vorstellen: Die Sachbearbeiter der Krankenkasse haben keine medizinische Ausbildung. Wenn jetzt etwas medizinisch beurteilt werden soll, macht das der MDK für die Krankenversicherung. Dies kann auch nach "Aktenlage" erfolgen, z.B. wenn die Krankenkasse neben der AU-Bescheinigung bereits ausführlichere medizinische Unterlagen hat, z.B. eine Stellungnahme eines Facharztes, einen Röntgenbericht etc. (das würde erklären, warum der Betroffene noch keinen Termin beim MDK hatte).
Der MDK kann hierbei manchmal hilfreich sein, indem er z.B. eine Rehamaßnahme oder eine weitergehende Untersuchung durch einen zu dieser Erkrankung passenden Facharzt anrät. Allerdings kann der MDK auch die weitere AU anzweifeln und jemanden "gesund schreiben". Hierüber würde der Betroffene dann natürlich eine Mitteilung der Krankenkasse bekommen. Wenn der Betroffene und/oder sein behandelnder Arzt damit nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen.
Was jetzt bei Deinem Anliegen konkret dahintersteckt, kann aber nur die Krankenkasse sagen. Denn da liegt echt jeder Fall anders, und ich kann hier nur Vermutungen abgeben. Oder liegen schon schriftliche Aussagen der Krankenkasse vor?
Ach ja: Wer hat den Betroffenen denn mit ABlauf der Kündigungsfrist für Arbeitsfähig erklärt? Die KK oder sein Arzt?
Gruß Herby
wer kann GKK-Deutsch erklären
Danke, Herby
Das Ende der Arbeitsunfähigkeit zum Ende des Arbeitsverhältnisses hat die KK/MDK angeblich festgestellt.
Der Arzt hat volle 6 Wochen krank geschrieben, weil er wegen starker Verkalkung in der Schulter kortisonhaltige Spritzen in die rechte Schulter verabreicht hat. Hiermit sollte lt. Arzt auf keinen Fall gearbeitet werden und auch kein Auto gefahren werden, weil die Bizepsehne dadurch weich wird und abreißen könnte.
Dem Arzt wurden mit viel Mühe 18x Krankengymnastik aus dem Kreutz geleiert.
Der Betroffene wurde vom SB der Krankenkasse angerufen und wurde dazu geraten, gegen die Kündigung des Arbeitgebers, eine Leiharbeitsfirma, beim Arbeitsgericht zu klagen.
Dies dürfte wohl ziemlich abwegig gewesen sein, da das Arbeitverhältnis keine 4 Monate bestanden hat. Soviel zum SB der KK.
Das Ende der Arbeitsunfähigkeit zum Ende des Arbeitsverhältnisses hat die KK/MDK angeblich festgestellt.
Der Arzt hat volle 6 Wochen krank geschrieben, weil er wegen starker Verkalkung in der Schulter kortisonhaltige Spritzen in die rechte Schulter verabreicht hat. Hiermit sollte lt. Arzt auf keinen Fall gearbeitet werden und auch kein Auto gefahren werden, weil die Bizepsehne dadurch weich wird und abreißen könnte.
Dem Arzt wurden mit viel Mühe 18x Krankengymnastik aus dem Kreutz geleiert.
Der Betroffene wurde vom SB der Krankenkasse angerufen und wurde dazu geraten, gegen die Kündigung des Arbeitgebers, eine Leiharbeitsfirma, beim Arbeitsgericht zu klagen.
Dies dürfte wohl ziemlich abwegig gewesen sein, da das Arbeitverhältnis keine 4 Monate bestanden hat. Soviel zum SB der KK.
wer kann GKK-Deutsch erklären
Von der Möglichkeit eines Wiederspruchs oder einer Rechtsbelehrung steht nichts auf dem Schreiben der KK.
Hallo Leie,
wenn das Ende der AU von der KK/MDK festgestellt wurde, muss das dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt worden sein. Dagegen kann er dann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, am besten mit einer Begründung seines behandelnden Arztes.
Hat er sich denn beim Arbeitsamt gemeldet? Eine Klage gegen die Kündigung kommt ja in diesem Fall nicht in betracht, wie Du geschrieben hast.
Ich sehe nur diese 2 Möglichkeiten: Ende der AU akzeptieren und beim Arbeitsamt melden, oder Widerspruch einlegen mit Begründung des behandelnden Arztes.
Gruß Herby
wenn das Ende der AU von der KK/MDK festgestellt wurde, muss das dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt worden sein. Dagegen kann er dann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, am besten mit einer Begründung seines behandelnden Arztes.
Hat er sich denn beim Arbeitsamt gemeldet? Eine Klage gegen die Kündigung kommt ja in diesem Fall nicht in betracht, wie Du geschrieben hast.
Ich sehe nur diese 2 Möglichkeiten: Ende der AU akzeptieren und beim Arbeitsamt melden, oder Widerspruch einlegen mit Begründung des behandelnden Arztes.
Gruß Herby