Ich wurde von meiner Kasse angehalten, einen Reha-Antrag zu stellen, welcher auch von der DRV genehmigt wurde. Nun war ich in einem Vorgespräch in der entsprechenden Klinik. Die wollen mich nicht aufnehmen, da ich zu wenig an Erfolg glaube und mich nicht auf ihr Therapiekonzept 100%-ig einlassen kann.
Meine Frage: wird das von der Kasse als "fehlende Mitwirkungspflicht" umgedeutet (ich habe eingeschränktes Dispositionsrecht), und das Krankengeld eingestellt?
Wenn nicht, was passiert dann?
Wenn ja, was kann ich dagegen tun?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
Die Rehaklinik will mich nicht
Moderator: Czauderna
Hallo,
das allerdings, höre ich zum ersten Mal, dass eine Reha-Klinik einen Patienten nicht aufnehmen will, weil dieser "zu wenig an den Erfolg der Reha glaubt".
Entweder die Klinik hat ganz bestimmte Vorstellungen, die wir leider nicht kennen, oder du hast wirklich anklingen lassen , dass du tatsächlich die Reha in dieser Form nicht für geeignet hälst.- Egal, wie es auch sei, da entsteht Erklärungsbedearf, und das sich die Klinik hier nicht äussert, kann dieser nur von dir kommen.
Ob da die Kasse von "fehlender Mitwirkungspflicht" sprechen könnte, dazu kann man so wirklich nichts sagen.
Gruss
Czauderna
das allerdings, höre ich zum ersten Mal, dass eine Reha-Klinik einen Patienten nicht aufnehmen will, weil dieser "zu wenig an den Erfolg der Reha glaubt".
Entweder die Klinik hat ganz bestimmte Vorstellungen, die wir leider nicht kennen, oder du hast wirklich anklingen lassen , dass du tatsächlich die Reha in dieser Form nicht für geeignet hälst.- Egal, wie es auch sei, da entsteht Erklärungsbedearf, und das sich die Klinik hier nicht äussert, kann dieser nur von dir kommen.
Ob da die Kasse von "fehlender Mitwirkungspflicht" sprechen könnte, dazu kann man so wirklich nichts sagen.
Gruss
Czauderna