MDK Fahrkostenerstattung
Moderator: Czauderna
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MDK Fahrkostenerstattung
Hallo zusammen...
Ich hab mal eine Frage: Ich war gestern mal wieder beim MDK!! Habe anschließend bei der KK angerufen und gefragt ob Sie mir mal die Fahrkosten erstatten würden. Dieses wurde sofort verneint mit der Aussage das keine Kasse dieses übernehmen würde.
Ist das wirklich so???
Ich hab mal eine Frage: Ich war gestern mal wieder beim MDK!! Habe anschließend bei der KK angerufen und gefragt ob Sie mir mal die Fahrkosten erstatten würden. Dieses wurde sofort verneint mit der Aussage das keine Kasse dieses übernehmen würde.
Ist das wirklich so???
War das nicht die Kasse, die hier so gern die Werbebanner füllt^^
Das scheint dann wohl doch nur für Deine Kasse zu gelten...
(Mit Verdienstausfall wäre ich vorsichtig, wenn es um eine AU-Begutachtung ging... )
Das scheint dann wohl doch nur für Deine Kasse zu gelten...
- § 62 SGB I - Untersuchungen
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.
§ 65a SGB I - Aufwendungsersatz
(1) Wer einem Verlangen des zuständigen Leistungsträgers nach den §§ 61 oder 62 nachkommt, kann auf Antrag Ersatz seiner notwendigen Auslagen* und seines Verdienstausfalles in angemessenem Umfang erhalten.
(Mit Verdienstausfall wäre ich vorsichtig, wenn es um eine AU-Begutachtung ging... )
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