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Gleichheitsgrundsatz für freiwillig Versicherte außer Kraft?

Verfasst: 08.03.2011, 17:45
von Solidar
Selbständige mit Ehepartner in der freiwilligen und ebenfalls zur Pflichtversicherung gewordenen Krankenversicherung werden unerheblich der Einkommensart selbst im Rentenalter bis zur doppelten Bemessungsgrenze für Beiträge bis unterhalb des Existenzminimums herangezogen.

Bei Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Arbeitern und Angestellten werden die Beiträge lediglich aus dem Arbeitseinkommen berechnet, Familienangehörige soweit sie kein eigenes Einkommen haben, sind unentgeltlich mitversichert, Einkommen oberhalb der einmal erreichten Bemessungsgrenze sowie Zinsen und Mieten bleiben davon unberücksichtigt.

Dies ist eine erhebliche Ungleichbehandlung im Sinne des Grundgesetzes, der Inhalt des Art. 3 des G.G. findet in der aktuellen Beitragsbemessung für die zum Freiwild erklärten freiwillig Pflichtversicherten, keine Anwendung.

Eine Krankenversicherung sollte ihre Mitglieder gesund erhalten und nicht wie aktuell, Überlebensängste sowie psychische Erkrankungen fördern und die Versicherten in die Ausweglosigkeit und letztendlich in den Selbstmord treiben.

Verfasst: 08.03.2011, 20:20
von Czauderna
Hallo,
und was war jetzt die Frage - ob wir das gut oder schlecht finden ??.
Na ja, ist eben Ansichtssache, aber vor allem ist es Gesetz - da hilft nur eines - sich politisch in einer Partei engagieren und für eine Änderung kämpfen.
wenn du aber schon die Frage als konkret gestellt siehst dann bist du für die Einheitsversicherung (Bürgerversicherung) ??
Ja, wäre ich auch, aber dann wäre das Wehklagen in der Gesellschaft wesentlich grösser als momentan, da bin ich mir ganz sicher.
Gruss
Czauderna

Das Grundgesetz zeigt Antwort und Richtung an!

Verfasst: 08.03.2011, 21:18
von Solidar
Eigentlich beantwortet das GG. Art. 3 wie Beiträge von gleichen Personengruppen bei gleicher Einkommenshöhe zu ermitteln sind, nämlich ohne Ausnahme und Diskriminierung einzelner Gruppen oder und Einkommensarten.

Krankenkassenbeamte und Kassenverbände werden auf Kosten der Versicherten dafür bezahlt, dass sie sich für alle ihre Mitglieder einsetzen und einen Modus entwickeln der mit den Vorgaben obigen Grundsatzes übereinstimmt. Unsere Politiker erhalten ebenfalls Geld damit sie Gesetze grundgesetzgerecht verfassen.

Es kann nun einmal nicht gerecht sein, wenn bei einer Versichertengruppe alle Einkünfte für Beiträge zählen und bei der anderen Gruppe nur ein Teil des Einkommens.

Bei Ehepartnern kommt außerdem noch hinzu, dass ein Alleinverdiener monatlich tausende Euro verdienen kann, die andere Hälfte ohne Einkommen ist kostenlos bei einem Höchstbetrag und erreichen der Bemessungsgrenze mitversichert. Das andere Ehepaar mit einer gleichmäßigen Einkommensverteilung zahlt genau doppelt so viel in die Krankenversicherung obwohl es unter Umständen ein deutlich geringeres Einkommen hat.

Es ist in der Tat so, dass eine Versicherung nach dem Schweizer Modell für die Mehrheit gerechter und günstiger wäre.

Alternativ wäre jedoch auch eine gerechte und günstigere Beitragserhebung über das Finanzamt möglich.

Es würde außerdem der Gerechtigkeit nicht schaden, wenn für die Berechnung der Beiträge das tatsächlich vorhandene Nettoeinkommen Anwendung finden würde.