Mitwirkungspflicht
Verfasst: 08.03.2011, 17:42
Hallo an alle!
Ich bitte um Euren Rat. Es geht um meinen Bruder. Er ist seit 4 Monaten krankgeschrieben und sein Arzt empfiehlt ihm nun die Beantragung eines Behinderungsgrades (wurde gestellt) und schlägt vor, dass er in Rente geht (eventl. EU-Rente oder auch mit entsprechenden Abschlägen die Altersrente). Er ist 60 Jahre alt und völlig verunsichert da er sich einfach nicht damit abfinden kann jetzt nicht mehr arbeiten zu können. Jetzt kam ein Anruf von der Krankenkasse mit Fragen nach weiteren Behandlungen, Befunden von seinen Ärzten sowie die Herausgabe der Befunde eines Krankenhausaufenthaltes. Er war total überrascht und hat sich damit einverstanden erklärt diese Befunde auszuhändigen.
Meine Fragen: muss er im Rahmen der Mitwirkungspflicht der Krankenkasse die Befunde aushändigen und muss er zu diesem Zeitpunkt bereits erklären, dass eventl. die Beantragung einer Rente in Frage kommt? Letzteres ist ja noch nicht der Fall. Zunächst wurde ja nur um die Prüfung des Behinderungsgrades ersucht. Mein Bruder würde am liebsten alles auf den Tisch legen - was ist richtig?
Ich bitte um Eure Antworten und grüße herzlich! Elfi
Ich bitte um Euren Rat. Es geht um meinen Bruder. Er ist seit 4 Monaten krankgeschrieben und sein Arzt empfiehlt ihm nun die Beantragung eines Behinderungsgrades (wurde gestellt) und schlägt vor, dass er in Rente geht (eventl. EU-Rente oder auch mit entsprechenden Abschlägen die Altersrente). Er ist 60 Jahre alt und völlig verunsichert da er sich einfach nicht damit abfinden kann jetzt nicht mehr arbeiten zu können. Jetzt kam ein Anruf von der Krankenkasse mit Fragen nach weiteren Behandlungen, Befunden von seinen Ärzten sowie die Herausgabe der Befunde eines Krankenhausaufenthaltes. Er war total überrascht und hat sich damit einverstanden erklärt diese Befunde auszuhändigen.
Meine Fragen: muss er im Rahmen der Mitwirkungspflicht der Krankenkasse die Befunde aushändigen und muss er zu diesem Zeitpunkt bereits erklären, dass eventl. die Beantragung einer Rente in Frage kommt? Letzteres ist ja noch nicht der Fall. Zunächst wurde ja nur um die Prüfung des Behinderungsgrades ersucht. Mein Bruder würde am liebsten alles auf den Tisch legen - was ist richtig?
Ich bitte um Eure Antworten und grüße herzlich! Elfi