Gesprächsprotokoll
Verfasst: 08.03.2011, 12:03
Hallo,
muß die Krankenkasse bei einem Gespräch (Einladung mit Rechtsmittelbelehrung) ein Gesprächsprotokoll auf Verlangen führen?
Ich habe nicht die besten Erfahrungen gemacht und möchte solche Äußerungen gerne festgehalten haben, obwohl bei einem Protokoll werden wahrscheinlich böswillige Unterstellungen gar nicht erst gemacht.
Freue mich auf Antworten.
muß die Krankenkasse bei einem Gespräch (Einladung mit Rechtsmittelbelehrung) ein Gesprächsprotokoll auf Verlangen führen?
Ich habe nicht die besten Erfahrungen gemacht und möchte solche Äußerungen gerne festgehalten haben, obwohl bei einem Protokoll werden wahrscheinlich böswillige Unterstellungen gar nicht erst gemacht.
Freue mich auf Antworten.