Fagen zum Einkommensfragenbogen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Fragezeichen XY
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Fagen zum Einkommensfragenbogen

Beitrag von Fragezeichen XY » 07.03.2011, 19:49

Hallo

Habe heute einen Einkommensfragebogen von meiner AOK bekommen,
und möchte nichts Falsch machen beim ausfüllen.
Beim googeln bin ich dann zum Glück auf diesen Forum hier gestoßen.
Einige Angabe zu meiner Person:

Ich bin Freiwillig Versichert (ca. 148 Euro mtl.).
Habe kein Arbeitseinkommen, und wohne bei meiner Mutter, sie bekommt für mich noch Kindergeld welches für den Kassenbeitrag draufgeht.
Ich habe noch einen kleinen Notgroschen bei der Bank, und hätte die Möglichkeit
Ein Haus überschrieben zu bekommen, mit evtl. Mieteinnahmen.
Diesen würde und will ich aber nur überschrieben bekommen wenn mir keine Nachteile
Entstehen würden, also höherer Beitrag bei der KK.

Also wenn ich zum Beispiel: Mit Zinsen und dann evtl. Mieteinnahmen käme ich auf ca. 6500 jährlich. Müsste ich dann viel mehr Beitrag bezahlen?

1. Frage: Wird Kindergeld als Einkommen von mir gesehen?
2. Frage: Muss ich Kapitalerträge angeben auch wenn sie weit unter der mtl. 851 Euro Mindestbemessungsgrenze liegen?
3. Frage: In dem Bogen wird gefragt ob mein mtl. Bruttoeinkommen unter 3712,50 Euro liegt! Meins liegt ja momentan nahe Null! Bei evtl. Vermietung würde es bei ca. 400 Euro liegen.

Wie gesagt ich will nichts Falsch machen, darum hoffe ich das mir hier jemand helfen kann…… Sage schon mal Danke :)

heinrich
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Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 07.03.2011, 20:46

es sind von Dir alle Einnahmen anzugeben.

Es sind aber nicht alle Einnahmen beitragspflichtig.


1.
Kindergeld ist KEINE beitragspflichtige Einnahme

2.
ja

3.
Hier kann ich keine konkrete Frage erkennen.

Falls doch, dürfte diese sich durch meine Anworten zu 1 und 2 erledigt haben.
6500 : 12 ist unter dem Mindestsatz (richtig heißt es: Mindesbemessungsgrenze) von 851,67 EUR

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 07.03.2011, 20:55

1. Frage: Wird Kindergeld als Einkommen von mir gesehen?
Nein.
2. Frage: Muss ich Kapitalerträge angeben auch wenn sie weit unter der mtl. 851 Euro Mindestbemessungsgrenze liegen?
Ja. Die 851,00 € sind eine rein steuerliche Grenze. Beim Beitrag zur freiwilligen Versicherung zählt jeder Cent.
3. Frage: In dem Bogen wird gefragt ob mein mtl. Bruttoeinkommen unter 3712,50 Euro liegt! Meins liegt ja momentan nahe Null! Bei evtl. Vermietung würde es bei ca. 400 Euro liegen.
Grundsätzlich werden Beiträge zur freiwilligen Versicherung immer von 3712,50 € Einkommen berechnet. Wenn Du weniger hat, musst Du hier angeben, dass Du weniger hast.
Mit Zinsen und dann evtl. Mieteinnahmen käme ich auf ca. 6500 jährlich. Müsste ich dann viel mehr Beitrag bezahlen?
Der Beitrag würde gleich bleiben. Solange Dein Einkommen unter 851,67 € / Monat liegt, zahlst Du immer mindestens 145,64 € / Monat (wenn Du über 23 bist und keine Kinder hast) oder 143,51 € (wenn Du unter 23 bist oder Kinder hast).
[Berechnung: Krankenversicherung 851,67 € * 14,9% = 126,90 €, Pflegeversicherung: 851,67 € * 1,95% = 183,61 € oder 851,67 € * 2,2% = 18,74 €.]

Gruß, Swantje

Fragezeichen XY
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Nachweis für Zinsen

Beitrag von Fragezeichen XY » 08.03.2011, 23:59

Danke, das ging ja fix! :D

Mir ist gerade noch eingefallen, wie soll ich denn eigendlich meine Zinsen nachweisen?
Bekomme ich da was auf Nachfrage bei der Bank?

leser
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Beitrag von leser » 09.03.2011, 01:29

die Bescheinigung bekommt Du in der Regel am Jahresanfang automatisch von der Bank (wegen Kapitalertrags- bzw. Abgeltungssteuer). Da stehen auch die Zinsen bzw. Kapitalerträge drauf.

Paule
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Beitrag von Paule » 09.03.2011, 10:18

Automatisch kommt sie von den meisten Banken nur, wenn tatsächlich Steuer abgeführt wurde. Wenn der Freistellungsauftrag reichte, muss man sie oft erst anfordern.

Tosskk
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Beitrag von Tosskk » 09.03.2011, 16:27

Hallo! Ich bin in einer ähnlichen Situation und frage mich nun, wie man ein wenig tricksen könnte, wäre es z.B. ratsam überschüssiges Geld/Einlagen etc auf meinen Bruder oder meine Eltern umschreiben zu lassen um so Gebühren zu umgehen? Danke shconmal^^

Gruß Manuel

Czauderna
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Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 09.03.2011, 17:00

Tosskk hat geschrieben:Hallo! Ich bin in einer ähnlichen Situation und frage mich nun, wie man ein wenig tricksen könnte, wäre es z.B. ratsam überschüssiges Geld/Einlagen etc auf meinen Bruder oder meine Eltern umschreiben zu lassen um so Gebühren zu umgehen? Danke shconmal^^

Gruß Manuel
Hallo,
fürs "tricksen" ist das nicht das geeignete Forum - das, was du dir vorstellst ist dagegen vollkommen legal, dann zählt es eben beim Bruder oder bei den Eltern ggf. zu beitragspflichtigen Einkommen.
Gruss
Czauderna

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