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HILFE! Regelung Krankengeld
Verfasst: 07.03.2011, 12:00
von Anne1234
Hallo,
ich habe dringend drei Fragen.
Ich habe vom 05.05.2008 bis 07.11.2010 (ca. 56 Wochen) Krankengeld bekommen (dieselbe Krankheit). Immer mit Unterbrechungen, da ich zwischendruch wieder arbeiten konnte.
Meine Blockfrist für Krankengeld (3 Jahre) endet am 04.05.2011.
Meine Fragen:
1. Ab wann würde ich wieder die vollen 78 Wochen bekommen bei der gleichen Krankheit? Ich arbeite wieder seit dem 08.11.2010 bei dem gleichen Arbeitgeber, man rechnet doch von dem Zeitpunkt an 6 Monate, ohne jegliche Krankschreibung und weiterhin im festen Anstellungsverhältnis (also vom 08.11.2010 bis 09.05.2011)?
Würde ich dann wieder ab 09.05.2011 volle 78 Wochen bekommen?
2. Oder aber werden die 6 Monate erst ab Blockende (d.h. ab 04.05.2011) gerechnet
(das hieße die vollen neuen 78 Wochen gibt es erst wieder ab 05.11.2011)?
3. Nebenfrage: Da ich ja nur ca. 56 Wochen Krankengeld bekommen habe,
verfallen sehr wahrscheinlich die restlichen Wochen, falls ich nicht bis zum 04.05.2011 (Blockende) krankgeschrieben worden bin, oder?
Wäre ganz lieb, wenn Ihr mir die Fragen beantworten könntet. Habe eine Krankheit, die nicht heilbar ist, weiterhin aber so gut wie es geht arbeiten werde. Aber ich muß ja finanziell wissen woran ich im schlechtesten Fall bin!
Vielen Dank! Sad Sad
Re: HILFE! Regelung Krankengeld
Verfasst: 07.03.2011, 14:36
von Machts Sinn
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Regelung der 6 Monate ab wann?
Verfasst: 07.03.2011, 16:03
von Anne1234
Hallo Machts Sinn,
danke für Deine schnelle Antwort.
Also ich habe gerade bei meiner Krankenkasse angerufen. Es sind von den 78 Wochen 397 Tage ( ca. 57 Wochen inkl. Entgeltfortzahlungen!) aufgebraucht. Mein letzter Tag der Krankschreibung war der 07. November 2010.
Ich habe noch einen Restanspruch von 149 Tagen (ca. 21 Wochen).
Die werde ich innerhalb der Blockfrist - hoffentlich!! - verfallen lassen.
Die erste Blockfrist ist also am 04.05.2011 beendet und wurde mir per Schreiben bestätigt.
Also ab wann würde ich wieder die vollen 78 Wochen bekommen?
Du schreibst im Mai. Heißt das, die Berechnung der 6 Monate (in Arbeit) wird ab dem 08. November 2010 gerechnet??? Hätte ich also wieder ab 09. Mai 2011 wieder vollen Anspruch auf 78 Wochen??
Oder werden die 6 Monate erst ab Blockende - also ab 04.05.2011 - gerechnet? Dann würde ich ja erst im November 2011 wieder neuen Anspruch auf 78 Wochen haben?
Ich frage deshalb, da ich vielleicht!!! in den nächsten Wochen? womöglich wieder eine Chemotherapie machen muss (da Blutwerte langsam wieder ansteigen...) und ich es bis dahin (also Mitte Mai 2011) möglichst noch hinausschieben möchte, um in den neuen Krankengeld-Anspruch zu kommen.
Ich habe einfach Angst, dass ich nicht finanziell abgesichert bin, wenn es mir schlechter geht.
Vielen Dank!
Anne1234
Re: Regelung der 6 Monate ab wann?
Verfasst: 07.03.2011, 19:18
von Machts Sinn
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Verfasst: 09.03.2011, 12:20
von Anne1234
Hallo Machts Sinn,
danke für Deine Antwort.
Doch, ich habe u.a. schon die KK gefragt, ab wann die "neuen" 78 Wochen anfangen.
Sie meinte dann erst, ein halbes Jahr (6 Monate) müsste ich nach dem Blockende (also am 04.05.2011) erst einmal warten. Das hieße, ich hätte erst ab 05. November 2011 wieder Anspruch auf 78 Wochen.
Daraufhin widersprach ich ihr und sagte, die 6 Monate würden doch schon ab dem Ende der letzten Krankschreibung (also ab 08.11.2010) gerechnet. Also hätte ich doch Anspruch mit den "neuen" 78 Wochen ab 09.05.2011. Worauf sie dann noch einmal nachgesehen hat und dann meinte, ja das wäre so richtig, wie ich es gerade gesagt hätte.
Jetzt bin ich natürlich verunsichert, was Du mir geschrieben hast. Das hieße ja, da ich die 78 Wochen nicht voll aufgebraucht habe, habe ich gleich nach dem ersten Blockende auf die "neue" 78 Wochen-Regelung Anspruch (05.05.2011)?
Ich hatte den Eindruck die Dame am Telefon wußte selbst nicht genau Bescheid. Ich war aber mit der richtigen Abteilung für dieses Sachthema verbunden.
Viele Grüße
Anne
Verfasst: 09.03.2011, 13:01
von Czauderna
Anne1234 hat geschrieben:Hallo Machts Sinn,
danke für Deine Antwort.
Doch, ich habe u.a. schon die KK gefragt, ab wann die "neuen" 78 Wochen anfangen.
Sie meinte dann erst, ein halbes Jahr (6 Monate) müsste ich nach dem Blockende (also am 04.05.2011) erst einmal warten. Das hieße, ich hätte erst ab 05. November 2011 wieder Anspruch auf 78 Wochen.
Daraufhin widersprach ich ihr und sagte, die 6 Monate würden doch schon ab dem Ende der letzten Krankschreibung (also ab 08.11.2010) gerechnet. Also hätte ich doch Anspruch mit den "neuen" 78 Wochen ab 09.05.2011. Worauf sie dann noch einmal nachgesehen hat und dann meinte, ja das wäre so richtig, wie ich es gerade gesagt hätte.
Jetzt bin ich natürlich verunsichert, was Du mir geschrieben hast. Das hieße ja, da ich die 78 Wochen nicht voll aufgebraucht habe, habe ich gleich nach dem ersten Blockende auf die "neue" 78 Wochen-Regelung Anspruch (05.05.2011)?
Ich hatte den Eindruck die Dame am Telefon wußte selbst nicht genau Bescheid. Ich war aber mit der richtigen Abteilung für dieses Sachthema verbunden.
Viele Grüße
Anne
Hallo,
ich kann da Machts Sinn nur beipflichten, diese Frage kann dir ohnehin rechtsverbindlich nur die Kasse beantworten und dann auch nur anhand der tatsächlichen Fakten, sprich Arbeitsunfähigkeitszeiten.
Krankengeldanspruchstag "verfallen" lassen - wie soll das in der Praxis funktionieren ?? - willst du deine Erkrankungen steuern ??.
Die Berechnung von Krankengeldleistungsansprüchen ist eine sehr komplizierte, so kann es vom Grundsatz her sogar vorkommen, dass innerhalb von "starren Blockfristen" das Leistungsende nicht erreicht werden kann und deshalb eine neue Blockfrist gebildet werden muss, was einen erneuten Anspruch auf die vollen 78 Wochen Krankengeld auslöst. Allein dieser Satz zeigt wie kompliziert das Ganze sein kann. Von daher können wir dir hier leider nicht so wirklich weiterhelfen, jedenfalls sehe ich das so.
Gruss
Czauderna
Re: Regelung der 6 Monate ab wann?
Verfasst: 09.03.2011, 13:40
von Machts Sinn
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Verfasst: 09.03.2011, 16:49
von Czauderna
Hallo,
ich sehe das so (obwohl ich das schon lange nicht mehr selbst gemacht habe), dass der "Restanspruch" innerhalb der Blockfrist nicht mehr verbraucht werden kann und dass deshalb bei Beginn einer AU. innerhalb der ersten Blockfrist sich eine weitere anschliessen muss - meine Auffassung (ohne Gewähr).
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.03.2011, 18:10
von Machts Sinn
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Verfasst: 09.03.2011, 19:48
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:ich sehe das so ..., dass der "Restanspruch" innerhalb der Blockfrist nicht mehr verbraucht werden kann und dass deshalb bei Beginn einer AU. innerhalb der ersten Blockfrist sich eine weitere anschliessen muss ...
Hallo Czauderna,
klar sind das hier immer nur persönliche Meinungen - ohne Gewähr! Diskussion eben!
Aber zur Präzisierung: meinst du - wie ich - dass bei Beginn einer AU innerhalb der jetzigen Blockfrist der Krankengeld-Bezug in die zweite Blockfrist hinein und in dieser wieder bis zu 78 Wochen (abzüglich evtl. anderer Minderungen) theoretisch möglich ist? Und sind wir auch einig, dass bei Beginn der AU beispielsweise am 1. Tag der zweiten Blockfrist Krankengeld-Anspruch ohne die Voraussetzungen des Abs. 2 mit den 6 Monaten für 78 Wochen entsteht. Oder hast du zu irgend einem Punkt eine abweichende Meinung von meiner oben dargestellten Auffassung? Ggf. wo?
Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,
ich weiss nicht wie es bei dir ist, aber ich habe meine Arbeitsunterlagen nicht zu Hause und schon erst recht nicht diese, welche ich nicht für meine täglich Arbeit benötige - von daher wäre eine ordentliche Antwort auf deine Frage zu jetzigen Zeitpunkt mehr "Bauchgefühl" als Realität. Aber wenn du mein "Bauchgefühl" gerne lesen willst - die sechs Monate gelten meiner Ansicht gerade nach auch für den Fall dass die AU erst nach Ablauf der 1. Blockfrist eintreten würde.
Gruss
Czauderna
Blockfrist und 6 Monate
Verfasst: 09.03.2011, 22:42
von Machts Sinn
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Verfasst: 10.03.2011, 01:10
von leser
vielleicht daher das "Bauchgefühl"
- Unterschiedliche Rechtsauslegung verschiedener Krankenkassen
Derzeit existieren zwei unterschiedliche Gemeinsame Rundschreiben zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld. Am 06.10.1993 haben alle Spitzenverbände der Krankenkassen ein Gemeinsames Rundschreiben verabschiedet, dass bislang nicht aufgehoben wurde.
Aufgrund der BSG-Rechtsprechung vom 07.12.2004 (B1 KR 10/03 R) und vom 08.11.2005 (B 1 KR 27/04 R) zum Rechtsbegriff "derselben Krankheit" haben der AOK-Bundesverband und der VdAK/AEV (jetzt VdEK) mit Datum vom 06.03.2007 eine Gemeinsame Verlautbarung zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld nach § 48 SGB V verabschiedet. Diese Verlautbarung wurde bislang nicht gkv-weit konsentiert, wird aber in der Praxis von vielen Krankenkassen bereits angewendet. Unterschiede zum gemeinsamen Rundschreiben vom 06.10.1993 ergeben sich ausschließlich bei hinzugetretenen Erkrankungen, die nach dem Rundschreiben von 1993 erst rechtliche Wirkung erzielen können, wenn sie allein und ohne die zuerst eingetretene Krankheit weiterbestehen. Nach der neueren Rechtsauffassung können sie bereits ab dem Hinzutritt Auswirkungen haben und ggf. zum sofortigen Ruhen des Krankengeldes führen.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... xid=159570
§ 48 SGB V - Absatz 2 (Einschränkung 6 Monatszeitraum bei neuer Blockfrist) kommt aber, wie Du richtig feststellst, nur zum Tragen, wenn die 78 Wochen und damit die Leistungsunterbrechung auch eingetreten sind!
"
Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht..." Sofern also noch keine 78 Wochen bezogen wurden, besteht der Anspruch ohnehin
(Ich muss zugeben, je länger man so etwas erklärt, desto unverständlicher wird es...
)
Anspruchsdauer Krankengeld, Blockfristen u. ä.
Verfasst: 11.03.2011, 11:59
von Machts Sinn
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