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AOK Übergang von freiwilligen Versicherung zu ALG ? FRAGE !

Verfasst: 07.03.2011, 01:02
von berliner030
liebe mitglieder,

seit 1.12.2010 ist das jobcenter für meine versicherung zuständig, da ich zur zeit arbeistsuchend bin. vorher war ich jahrelang, ca. seit 2003 freiwillig versichert. zuletzt am 15.november zahlte ich, so dachte ich meinen letzten beitrag der aok selbstständig, und erhielt im dezember aber einen bried, dass noch ein beitrag ausstehe, für welchen monat wurde nicht angegeben, aber es handelt sich von der summe um den beitrag, den ich sonst immer zahlte. als ich bei der aok anrief, teilte man mir mit, dass der betrag, den ich am 15.11. zuletzt zahlte, für den oktober sei, und da ich ab 1.12. erst über das jobcenter versichert bin, schulde ich nun noch einen monatsbeitrag, der angeblich für den november sei. man teilte mir mit,dass die beiträge des laufenden monats erst im folgemonat bezahlt werden würden ? das empfand ich etwas komisch, da ich dachte die beiträge des laufenden monats werden zu begin eines monats oder am 15 ten eines monats bezahlt. selbst wenn ich einen monat später zahlen würde, für den vorherigen monat. müssten doch die abrechungszeiträume, da ich am 15ten immer zahlte, vom 15ten eines monats bis zum 15ten eines monats sein. demnach wäre der verbliebene zeitraum doch nur vom 15ten nov. bis 1.12. wo das jobcenter für mich aufkam ? oder, also wäre wenn dann doch nur ein halber monat offen ? oder `? seitdem hat die aok mir für eine mahnung die ich schriftlich nie erhielt eine mahgebühr von ca. 15 euro berechnet und nachdem ich eine ratenzahlung wollte nun nochmal den betrag um 15 euro ca. erhöt. plus sie wollen nach der letzten rate, dann nochmals zinsen etc. da ich mich nicht so gut auskenne, wollte ich euch freundlichst um infos bzw. eure hilfe bitten. ziehen die kassen, die beträge des laufenden monats erst einen monat später ein. wie ist das wenn man am 15ten immer zahlte, ist der versicherungszeitraum dann immer bis zum 15ten des nächsten monats ?, ich denke die machen da einen fehler, und wenn, dann müsste ich nur die hälfte des monatsbeitrages zahlen, da ich ab 1.12 über das jobcenter versichert war? oder, ich bitte um konkrete anregungen und infos und bedanke mich schon mal bei allen, die etwas wissen sollte. und da ich erst seit kurzem hier durch google landete, muss ich sagen, dass das forum echt eine tolle erfindung ist und ich es super finde, dass es sowas überhaupt gibt! in diesem sinne beste grüsse an alle und ich hoffe bald von euch zu hören.

Verfasst: 07.03.2011, 12:09
von heinrich
die Beiträge sind am

15. des Folgemonats fällig.

also am 15.10. für Sept
15.11 für Okt
15.12. für Nov

ist dies bei allen Krankenkasse gleich.

Schau mal nach. Bei der allerersten Zahlung hast Du wahrscheinlich auch nicht während des ersten Monats für den ersten Monat gezahlt.

Wenn Du jetzt mal alle Monate zählt, in denen Du freiw. versichert warst und dann die Monate zählst, für die Du gezahlt hat, dann wird exakt ein Monat fehlen.

Ca. 50 % der Kunden stellen diese Frage am Ende der Versicherung, obwohl die des Öfteren beschrieben wird. Am Anfang stellt die Frage niemand.

Verfasst: 07.03.2011, 13:46
von Gast
ich kann mich heinrich nur anschließen, will aber noch hinzufügen, dass die ARGE für die Versicherungszeit ab dem 01.12. zuständig ist. Die Beiträge aber für die Versicherungszeit bis 30.11. noch von dir zu tragen sind. Also zum 15.12. Die Denkweise von dir und vielen anderen auch, hat nichts damit zu tun, wann die Beiträge zu zahlen sind, sondern für welchen Zeitraum sie erhoben wurden.