Kennt sich jmd. damit aus?:
KG-Bezug kann ja unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Alg 1 bewirken.
Ist es so, dass dies NICHT der Fall ist, wenn vor dem Krankengeldbezug eine berufliche Reha ( in einem Berufsförderungswerk - nicht betrieblich !) absolviert wurde, weil nach einer solchen Umschulung beim KG KEINE Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt werden?
AV-Versicherung bei berufl. Reha
Moderator: Czauderna
Re: AV-Versicherung bei berufl. Reha
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.