Familienversicherung Stiefkind

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Moni30
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Familienversicherung Stiefkind

Beitrag von Moni30 » 02.03.2011, 16:30

Ich habe zwar schon gelesen hier, kann aber trotz der Beiträge zu keiner wirklichen Lösung kommen. Vielleicht weiß jemand Rat.

Ich lebe derzeit ohne Job allein mit meinen Kindern von Unterhalt. ALG2 beziehen wir nicht, da der monatliche Unterhalt zu hoch ist. Ich bin in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert, die Kinder sind bei mir familienversichert. Der Vater der Kinder ist privat krankenversichert seit der Trennung.
Nun trage ich mich mit dem Gedanken, ein zweites Mal zu heiraten. Habe daraufhin die Krankenkasse angerufen, ob meine Kinder als Stiefkinder beim Freund familienversichert werden können. Leider verdient mein Freund zu wenig, um die Kinder bei ihm zu versichern. Stiefkinder sind nach § 10 Abs. 4 SBG V nur familienversichert, wenn sie das Mitglied überwiegend unterhält. Dies setzt voraus, dass das Mitglied zu deren Unterhalt mehr als die Hälfte beiträgt. Die Dame hat mit unserem Einkommen gerechnet und festgestellt, daß dies bei uns nicht der Fall wäre. Muß ich jetzt jedes Kind freiwillig versichern oder ist es möglich, daß ich freiwillig versichert bleibe, und die Kinder weiterhin bei mir familienversichert sind ? Im ersten Fall (jedes Kind allein freiwillig versichern) würde ich wahrscheinlich noch zig Male überlegen, ob eine Hochzeit mit den finanziellen Folgen drin ist. Der monatliche Beitrag belastet mich jetzt schon bei dem wenigen Geld, aber wenn ich das Ganze noch mal 2 hätte ... Kann man mich als Hausfrau zwingen, mich bei meinem Mann familienversichern zu lassen ?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 02.03.2011, 20:01

Nein, keiner dann Dich verpflichten, dass Du dich in die Familienversicherung des künftigen Holden einträgst.

Nein im Gegenteil. Bevor Du in die Familienversicherung des Holden kommst, musst Du sogar explizit den Austritt bzw. die Kündigung der freiwiligen Krankenversicherung erklären. Machst Du jenes nicht - was in dieser Konstellation ggf. nicht zu empfehlen ist, verbleibst Du in der freiw. Krankenversicherung und die Kinder sind weiterhin familienversichert.

Moni30
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Beitrag von Moni30 » 04.03.2011, 11:30

Danke für die Antwort.

Ich war doch ein wenig verunsichert, da auf dem jährlichen Fragebogen der Krankenkasse nach Informationen zum Ehe-/Lebenspartner gefragt wird. Bisher entfiel es ja immer für mich, aber bei einem zukünftigen Zusammenleben gewinnt es an Bedeutung.

Nur ist mir unklar, wenn ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bin, bleiben möchte und man mich auch nicht zwingen kann, mich beim Ehemann über die Famillienversicherung versichern zu lassen, warum ist dann wichtig, wie der Partner versichert ist (privat oder gesetzlich) bzw. was er jährlich an Einkommen hat ?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 04.03.2011, 17:52

Wenn Du jetzt heiratest und der Holde ist privat versichert, dann zählt sein Einkommen bei der Berechnung der freiw. Krankenversicherung für Dich.

Wenn er gut verdient, dann beträgt der freiw. Kv.-Beitrag bei Dir max. ca. 310,00 Euro.

Moni30
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Beitrag von Moni30 » 04.03.2011, 19:35

Hallo Rossi,

mein zukünftiger Mann ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sein Einkommen ist bei Weitem nicht das, was er verdient :wink: . Für eine PKV reicht es nicht in den kühnsten Träumen.

Ich habe kein Einkommen. Wir leben dann von seinem Einkommen, dem Unterhalt für die Kinder und dem Kindergeld. Muß ich da etwa noch mit mehr Beitrag als mit dem Mindestsatz rechnen ?

Moni30
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Beitrag von Moni30 » 04.03.2011, 19:54

Noch einmal ich ...

Habe inzwischen heraus gelesen, daß das Einkommen des Ehemannes bei einer Hausfrau nur angerechnet wird, wenn er so viel Geld verdient, daß er sich privat versichern kann. Das ist in unserem Fall nicht so.

Hieße das für mich, wenn ich freiwillig versichert bleiben möchte, kein Einkommen habe, ich zahle den Mindestbeitrag ?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 04.03.2011, 19:58

Okay, jenes habe ich im Schweinsgalopp überlesen. Der Holde ist in der Solidargemeinschaft (GKV) versichert.

Dann zählt sein Einkommen nicht und Du wirst dann mit dem Mindestbeitrag (ca. 140,00 Euro) eingestuft.

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