Große Rückforderung des Apothekers
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Große Rückforderung des Apothekers
Ich stehe vor einem Problem und weiß nicht, wie ich es angehen soll. Seit mehreren Jahren bekomme ich ein sehr teures Neuroleptikum (Wert etwa 580 € im Quartal) verschrieben. Mein Apotheker hat mich jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass meine (gesetzliche) Krankenkasse alle drei Rechnungen von 2010 nur zum kleinen Teil bezahlt hat: pro Quartal hat er nur etwa 35 € erstattet bekommen. Auf seine Rückfragen, warum der Rest nicht überwiesen wurde, bekommt er seit Monaten von der Kasse keine Antwort.
Nun kündigte er an, dass er mir die Fehlbeträge in Rechnung stellen würde, also 1.635 €. Ich sollte dann selbst sehen, ob ich diese von der Kasse erstattet bekommen würde oder es aus eigener Tasche bezahlen, wenn diese sich weigert. Was mich vor erhebliche Probleme stellen würde, da ich seit Jahren Rentnerin mit voller Erwerbsminderung bin.
Bei diesem Medikament hat es wie gesagt jahrelang nie Probleme gegeben. Erst in 2010 muß sich etwas geändert haben, was aber weder der verschreibende Arzt, noch der Apotheker und schon gar nicht ich als Patientin wußten.
Wer steht jetzt in der Verantwortung?
Die Kasse sagt, es gibt zwar kein günstigeres Medikamt mit dem gleichen Wirkstoff, doch gibt es einen vergleichbaren Wirkstoff, der ähnlich gute Wirkung zeigt.
Stehe ich als Patientin letztendlich wirklich in der Verantwortung, auch im nachhinein für solche großen Summen aufkommen zu müssen? Oder muß mich der Apotheker gleich beim Einreichen des Rezeptes darauf aufmerksam machen? Oder hätte der Arzt dies wissen müssen und mich beim Ausstellen des Rezeptes darauf aufmerksam machen müssen?
Wer kann mir da weiterhelfen?
Danke im Voraus für Eure Unterstützung!
Nun kündigte er an, dass er mir die Fehlbeträge in Rechnung stellen würde, also 1.635 €. Ich sollte dann selbst sehen, ob ich diese von der Kasse erstattet bekommen würde oder es aus eigener Tasche bezahlen, wenn diese sich weigert. Was mich vor erhebliche Probleme stellen würde, da ich seit Jahren Rentnerin mit voller Erwerbsminderung bin.
Bei diesem Medikament hat es wie gesagt jahrelang nie Probleme gegeben. Erst in 2010 muß sich etwas geändert haben, was aber weder der verschreibende Arzt, noch der Apotheker und schon gar nicht ich als Patientin wußten.
Wer steht jetzt in der Verantwortung?
Die Kasse sagt, es gibt zwar kein günstigeres Medikamt mit dem gleichen Wirkstoff, doch gibt es einen vergleichbaren Wirkstoff, der ähnlich gute Wirkung zeigt.
Stehe ich als Patientin letztendlich wirklich in der Verantwortung, auch im nachhinein für solche großen Summen aufkommen zu müssen? Oder muß mich der Apotheker gleich beim Einreichen des Rezeptes darauf aufmerksam machen? Oder hätte der Arzt dies wissen müssen und mich beim Ausstellen des Rezeptes darauf aufmerksam machen müssen?
Wer kann mir da weiterhelfen?
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Hallo,
nur keine Sorge, dass liest sich schlimmer als es in Wirklichkeit ist - man kennt sich eben und da darf es auch schon mal etwas Ironie sein.
Zu deiner Frage - du musst dir da wirklich keine Sorgen machen, denn rechtlich gesehen sind hier Apotheker und Kasse "Vertragspartner" bzw. "Handelspartner".
Die Kasse handelt zwar für den Versicherten, der das Medikant bezogen hat, aber was Bezahlung angeht ist die Kasse Auftraggeber und der Apotheker Lieferant.
Vergleiche das mal mit einem Autobauer - wenn beispielsweise der Zulieferer von VW. keine Kohle von VW erhält, dann kann er vom Käufer des VW. nicht auch noch Geld verlangen. Der Aptheker hat es halt versucht - du bist da auch mit Sicherheit kein Einzelfall und wenn von 10 Menschen 5 bezahlen ohne zu murren, dann war die Aktion schon ein Erfolg.
Gruss
Czauderna
nur keine Sorge, dass liest sich schlimmer als es in Wirklichkeit ist - man kennt sich eben und da darf es auch schon mal etwas Ironie sein.
Zu deiner Frage - du musst dir da wirklich keine Sorgen machen, denn rechtlich gesehen sind hier Apotheker und Kasse "Vertragspartner" bzw. "Handelspartner".
Die Kasse handelt zwar für den Versicherten, der das Medikant bezogen hat, aber was Bezahlung angeht ist die Kasse Auftraggeber und der Apotheker Lieferant.
Vergleiche das mal mit einem Autobauer - wenn beispielsweise der Zulieferer von VW. keine Kohle von VW erhält, dann kann er vom Käufer des VW. nicht auch noch Geld verlangen. Der Aptheker hat es halt versucht - du bist da auch mit Sicherheit kein Einzelfall und wenn von 10 Menschen 5 bezahlen ohne zu murren, dann war die Aktion schon ein Erfolg.
Gruss
Czauderna