Bin auch ein Neuling in diesem Forum , und hoffe auf Hilfe.
Habe im Dezember letzten Jahres ein befristetes Arbeitsverhältis für 3 Wochen angefangen, und wurde schon am Anfang für 4 Tage krank.
Meine Krankenkasse teilt mir jetzt mit, das kein Anspruch auf Krankengeld besteht, weil es eine befristete Beschäftigung war.
Also kann die
"Krankengeld in den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung"
Regelung hier nicht angewendet werden.
Habe leider nicht darüber im Forum gefunden , und bitte um Information.
Vielen Dank
kein Krankengeld bei einer befristeten Beschäftigung ??
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Allerdings hat der Versicherte die Wahl, den allgemeinen Beitragssatz zu zahlen. Nach Meinung der meisten Krankenkassen ist dann eine entsprechende Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse bei Beschäftigungsbeginn abzugeben.
In unserer Firma lassen wir uns in einem solchen Fall vom Arbeitnehmer bestätigen, daß er die Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes (und damit Krankengeldanspruch innerhalb der ersten vier Beschäftigungswochen) wünscht.
In unserer Firma lassen wir uns in einem solchen Fall vom Arbeitnehmer bestätigen, daß er die Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes (und damit Krankengeldanspruch innerhalb der ersten vier Beschäftigungswochen) wünscht.