kein Krankengeld bei einer befristeten Beschäftigung ??

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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mondeocu
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kein Krankengeld bei einer befristeten Beschäftigung ??

Beitrag von mondeocu » 02.03.2011, 00:41

Bin auch ein Neuling in diesem Forum , und hoffe auf Hilfe.

Habe im Dezember letzten Jahres ein befristetes Arbeitsverhältis für 3 Wochen angefangen, und wurde schon am Anfang für 4 Tage krank.

Meine Krankenkasse teilt mir jetzt mit, das kein Anspruch auf Krankengeld besteht, weil es eine befristete Beschäftigung war.

Also kann die

"Krankengeld in den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung"

Regelung hier nicht angewendet werden.


Habe leider nicht darüber im Forum gefunden , und bitte um Information.

Vielen Dank

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 02.03.2011, 08:02

Hallo,
bei derartigen Beschäftigungsverhältnissen (bis 3 Monate, meine ich) führt der Arbeitgeber auch nur den ermäßigten Beitragssatz ab. Der Durschlag der Anmeldung müsste auch die Beitragsgruppe 3111 ausweisen.

Und ja, in dem Fall besteht kein Krankengeldanspruch.

LG, Fee

Joebo
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Registriert: 19.11.2010, 17:25

Beitrag von Joebo » 24.03.2011, 01:27

Grds. hat man keinen Anspruch auf KG, wenn man keinen Anspruch auf mindestens 6 Wochen EFZ hat. Da man erst nach 4 Wochen einen Anspruch auf EFZ hat, muss das Beschäftigungsverhältnis auf über 10 Wochen befristet sein, um einen Anspruch auf KG zu haben.

ippuj
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Registriert: 03.06.2008, 08:27

Beitrag von ippuj » 24.03.2011, 08:46

Allerdings hat der Versicherte die Wahl, den allgemeinen Beitragssatz zu zahlen. Nach Meinung der meisten Krankenkassen ist dann eine entsprechende Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse bei Beschäftigungsbeginn abzugeben.
In unserer Firma lassen wir uns in einem solchen Fall vom Arbeitnehmer bestätigen, daß er die Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes (und damit Krankengeldanspruch innerhalb der ersten vier Beschäftigungswochen) wünscht.

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