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Vorzeitig Reha beendet. Sorge um Krankengelzahlung

Verfasst: 01.03.2011, 18:40
von Gartenzwerg
Hallo,

ich bin aufgrund psychischer Probleme seit längerer Zeit arbeitsunfähig geschrieben und beziehe seit ca. 3 Monaten Krankengeld.

Ich habe auf anraten meines Hausarztes und durch eigene Entscheidung mich dazu entschieden in eine Reha-Klinik zu gehen. Diese Reha-Klinik gilt als akut Krankenhaus wo es reicht sich anzumelden und eine gültige Krankenhauseinweisung mitzubringen.

Ich bin nach 2 Tagen aus dieser Klinik wieder abgereist. Grund dafür waren die ersten 2 Tage in der Klinik wo die ärztliche Aufnahme stattfand.
Es wurde seitens meiner behandelnden Therapeutin festgestellt das ich in einen akut Krankenhaus nichts verloren habe. Das mir eine Auszeit aus meinen gwohnten Umfeld noch mehr schaden würde und es für mich das beste wäre eine ambulante Verhaltenstherapie zu machen, in der ich mit professioneller Hilfe Stück für Stück lerne ein normales Leben zu führen. Kurz vor Abreise hatte ich ein letztes Gespräch mit dem Chefarzt der Klinik wo ich alle Sachen die mit meiner behandelnden Therapeutin besprochen wurden ansprach. Ich sprach alles an und er befand die weiteren von der Therapeutin vorgeschlagenen therapeutischen Maßnahmen für gut und angebracht. Natürlich wurde ich gefragt ob ich nicht doch in der Klinik bleiben möchte, jedoch verneinte ich die Antwort.
Ich wurde dann vom Chefarzt nach 2 Tagen vorläufig entlassen. Natürlich weiterhin arbeitsunfähig und mit der Empfehlung eine ambulante Verhaltenstherapie zu beginnen.

Ich habe sofort nach Entlassung durch Eigeninitiative angefangen ärztliche Psychotherapeuten rauszusuchen um mich um einen Therapieplatz zu kümmern. Mit Hilfe der Kassenärztlichen Vereinigung und tagelangen hin- und hertelefonieren habe ich schon für morgen Nachmittag ein Erstgespräch bekommen und sollte alles klappen, könne die Therapie in kürzester Zeit beginnen.

Ich weiß das sobald ich die Klinik verlassen hatte, die Krankenkasse automatisch bescheid bekommt. Jedoch habe ich mich heute der Höflichkeit halber doch noch einmal mit meiner Ansprechpartnerin in Verbindung gesetzt und sie über alles informiert. Auch habe ich sie auf eventuelle Konsequenzen für mich angesprochen bezüglich Krankengeld usw. Leider könne man mir dazu nichts sagen da dies der Medizinische Dienst der Krankenkassen entscheiden und beurteilen muss.

Jetzt bammelt es mir natürlich davor das man mir aufgrund der vorzeitigen Entlassung mein Krankengeld streicht und wenns hart auf hart kommt mich sogar wieder für arbeitsfähig erklärt obwohl ich es nicht bin.

Sind diese Sorgen überhaupt berechtigt? Ich meine ich bin weder gegen ärztliche Entscheidung gegangen, auch habe ich diese Reha nicht bei der Krankenkasse beantragt da es sich um ein Krankenhaus handelt wo eine Krankenhauseinweisung genügt, noch wurde mir damals diese Reha von der Krankenkasse empfohlen oder aufgebrummt.
In einem Gespräch mit meiner dortigen Therapeutin wurde mir gesagt das ich nichts zu befürchten hätte, da es sich nicht um eine Maßnahme der Krankenkasse handelt und ich freiwillig hier wäre.

Natürlich möchte ich ganz sicher gehen und für eventuell kommende Probleme mit der Krankenkasse oder dem Medizinischen Dienst gewadmet sein.

Ich hoffe Ihr könnt mir hierbei ein bisschen Helfen.

Vielen Dank und

Viele Grüße

Krankengeld

Verfasst: 01.03.2011, 18:54
von Betty
Hallo Gartenzwerg,

ich kenne da einen ähnlichen Fall. Ein Bekannter machte eine Reha in einer psychosomatischen Klinik (vielleicht wäre das was für Dich??). Nach 14 Tagen oder auch früher, stellte er fest, dass diese Klinik nicht das Richtige für ihn war. Es wurde der Rentenversicherungsträger und die KK eingeschaltet und es wurde der Umstand genau geschildert. Beide Versicherer waren der Auffassung, dass der Abbruch, im Einvernehmen mit der Klinik, Pflicht sei, um Kosten zu sparen.
Ich würde mir an Deiner Stelle keine großen Gedanken machen. Werde bald gesund und belaste Dich nicht mit solchen Gedanken, das hilft bei der Genesung nicht.

LG
Betty

Verfasst: 01.03.2011, 19:45
von Gartenzwerg
Hallo Betty,

erst einmal vielen Dank für deine Antwort.

Dein genanntes Fallbeispiel hört sich schon mal vielversprechend an, ist ja so in etwa wie bei mir nur das dein Bekannter seine Reha warscheinlich vorher beim Rentenversicherungsträger oder Krankenkasse beantragt hat oder? Bei mir reichte ja lediglich eine Krankenhauseinweisung weil ja akut Klinik. Ich musste weder etwas beantragen noch um Genehmigung fragen. Leider verunsichert mich jedoch stark die Antwort meiner Ansprechpartnerin bei der Krankenkasse. Ich habe schon einmal schlechte Erfahrungen mit dem MDK gemacht und ich hoffe das es diesmal nicht vorkommt und ich ohne Ängste und Sorgen meine Verhaltenstherapie beginnen und gesund werden kann.

Viele Grüße

Gartenzwerg

Verfasst: 02.03.2011, 02:10
von leser
Gartenzwerg hat geschrieben:Grund dafür waren die ersten 2 Tage in der Klinik wo die ärztliche Aufnahme stattfand.
Es wurde seitens meiner behandelnden Therapeutin festgestellt das ich in einen akut Krankenhaus nichts verloren habe.
Hallo Gartenzwerg,
ich sehe jetzt nicht, wo Du Dich falsch verhalten haben könntest...

Gruß Leser