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Ende des Anspruchs auf Krankengeld-Rahmenfrist
Verfasst: 28.02.2011, 14:10
von fredy2206
Hallo,
habe vor zwei Wochen von meiner Krankenkasse eine Benachrichtigung über das Ende der Krankengeldzahlung bekommen, mit der ich nicht einverstanden bin. Habe Widerspruch eingelegt, der aber vom Sachbearbeiter als unbegründet erachtet wurde. Nun soll ich denen unterschreiben, dass ich damit so einverstanden bin, was mir sehr komisch vorkommt. Sieht mir sehr nach Absicherung der Kasse aus. Der Fall ist wie folgt:
Seit 28.01.2010 bin ich durchgehend wegen Mobbing/Anpassungsstörungen
krankgeschrieben. Kasse teilte mir mit, dass die Zahlungen des Krankengeldes am 18.05.2011 enden. Es wurden dabei folgende Vorerkrankungen mit eingerechnet:
27.03.09-03-04.09 Entzündung einer OP Narbe/'Chronische Paradontitis
03.11.09-05.01.10 Depressionen.
Sowohl bei der Krankheit 03.11.09-05.01.10 und der jetzigen wurde die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt.
Auch verstehe ich die 3 jährige Rahmenfrist nicht so ganz. Diese währt a laut meiner Krankenkasse vom 27.03.2009 bis zum 26.03.2012. Wird mir nach dem 26.03.012 wieder ganz normal Krankengeld gewährt auch für die selbe Krankheit???
Ich möchte nun nicht irgendwas versäumen, deren Ausmaß ich momentan nicht überblicken kann. Man weiß ja nie, was noch so kommt?
Meine Krankenkasse mag ich nicht fragen, da mein Vertrauen in diese nach einigen Erfahrungen nicht mehr so groß ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Verfasst: 28.02.2011, 15:48
von GerneKrankenVersichert
Wenn jemand arbeitsunfähig ist und Krankengeld erhält, ermittelt die Krankenkasse, wann diese Erkrankung erstmals aufgetreten ist. Es muss nicht dieselbe Erkrankung sein, sondern der ursächliche Zusammenhang muss gegeben sein. Wenn ich z. B. wegen chronischen Rückenschmerzen depressiv werde, haben die beiden Diagnosen erstmal nichts miteinander zu tun, können jedoch im ursächlichen Zusammenhang stehen.
Ab der erstmaligen Erkrankung wird dann die 3-Jahresfrist gebildet. Erstmalig bedeutet, dass diese in den 3 Jahren davor nicht auftrat. Diese Frist ist eine Blockfrist, d. h., nachdem die 3 Jahre rum sind, wird die nächste Frist gebildet, unabhängig davon, ob der Versicherte arbeitsunfähig ist oder nicht.
Innerhalb dieser Rahmenfrist besteht ein Anspruch auf Krankengeld von 78 Wochen wegen dieser Erkrankung. Andere Erkrankungen, die hinzutreten, verlängern die Anspruchsdauer nicht. Auch Zeiten der Gehaltsfortzahlung zählen dazu, da in dieser Zeit ein Anspruch auf Krankengeld besteht, der jedoch ruht.
Sind die 78 Wochen ausgeschöpft, tritt die Leistungsunterbrechung ein und es wird kein Krankengeld mehr gezahlt. Nach einer Leistungsunterbrechung besteht beim Beginn einer neuen Dreijahresfrist nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn du bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert bist und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst und erwerbstätig warst oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standest.
Soviel zur Theorie. Jetzt zur Praxis. Auf den ersten Blick erscheinen mir die Diagnosen nicht unbedingt zusammenpassend, mit etwas Phantasie könnte ich jedoch einen Zusammenhang konstruieren. Deine Krankenkasse konnte das nicht selbst beurteilen und hat wahrscheinlich deinen Arzt angeschrieben. Ich rate dir, nichts zu unterschreiben und stattdessen Akteneinsicht zu verlangen. Wenn dein Arzt den ursächlichen Zusammenhang bestätigt hat und du anderer Meinung bist, melde dich wieder, dann muss ich raussuchen, wie die Rechtslage ist. Hat er ihn nicht bestätigt, wird die Krankenkasse wahrscheinlich spätestens dann ihren "Fehler" bemerken und die Fristen korrigieren. Leider habe ich hier schon lesen müssen, dass es zumindest eine Krankenkasse gibt, die sich da mal öfter "vertut" und bei Nachfragen korrigiert.
Verfasst: 28.02.2011, 15:58
von fredy2206
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Ich denke nicht, das die Kasse meine Ärzte angeschrieben hat, denn es war bei jeder Erkrankung ein anderer Arzt. Wie können da Zusammenhänge bestätigt werden?
Bei der ersten von der Kasse angerechnerten Krankheit war es ein Mund-Kiefer-Gesichtschirurg, der meine Krankschreibung veranlasst hat. Bei den Depressionen war es der Hausarzt und nun bei der aktuellen Erkrankung werde ich von einem Neurologen/Psychologen krankgeschrieben.
Ich muss nun noch mal wegen der Rahmenfrist nachfragen. Heißt das, ich könnte ab dem 27.03.2012 wieder wegen einer dieser von der Kasse in Anrechnung gestellten Diagnosen krankgeschrieben werden und bekäme dann erneut 78 Wochen Krankengeld? Bin etwas verwirrt, weil ich schon im Internet gelesen habe, das jede Erkrankung eine neue Blockfrist bildet?
Ich habe nun erst mal die KK angeschrieben und um die Diagnoseschlüssel der in Anrechnung gebrachten Krankschreibungen gebeten. Mal sehen, was die das machen?
Nur zur Info: ich bin bei der BKK Mobil Oil versichert.
Viele Grüße
Verfasst: 28.02.2011, 16:06
von GerneKrankenVersichert
fredy2206 hat geschrieben:
Ich muss nun noch mal wegen der Rahmenfrist nachfragen. Heißt das, ich könnte ab dem 27.03.2012 wieder wegen einer dieser von der Kasse in Anrechnung gestellten Diagnosen krankgeschrieben werden und bekäme dann erneut 78 Wochen Krankengeld? Bin etwas verwirrt, weil ich schon im Internet gelesen habe, das jede Erkrankung eine neue Blockfrist bildet?
Vorausgesetzt, der ursächliche Zusammenhang wird bestätigt und die übrigen Bedingungen sind erfüllt. Besteht zwischen diesen Erkrankungen kein ursächlicher Zusammenhang und haben sie auch nicht nebeneinander bestanden, so wird für jede Erkrankung eine eigene Blockfrist gebildet.
Verfasst: 28.02.2011, 16:23
von fredy2206
Also wäre es für mich eigentlich von der Sache her vorteilhafter, in diesem Fall keinen Widerspruch einzulegen.
Ab dem 01.04.2011 werde ich arbeitslos, bis zum 18.05.2011 hätte ich den
Krankengeldanspruch. D. h. es wäre ein Rest von ca. 7 Wochen noch offen. Werde ich nun in der Zeit vom 01.04.2011 bis zum 26.03.2012 (Ende Blockfrist laut Schreiben meiner Kasse) aufgrund einer der Diagnosen, die die Kasse bei der Blockfrist berechnet länger als 6 Wochen rankgeschrieben, stehen mir noch diese ca. 7 Wochen Krankengeld zu.
Ab dem 26.03.2012 wäre dann die Blockfrist für diese drei von der Kasse benannten Krankheiten vorbei und ich hätte auch wegen erneuter Krankheit wieder Anspruch auf die 78 Wochen Krankengeld. Wenn ich nach dem 26.03.12 also wieder an Depressionen oder chronischer Parodontitis erkranken sollte, dann würden die 78 Wochen wieder von vorne laufen?
Vorausgesetzt, ich bin weiter versichert und war in den 6 Monaten davor nicht wegen der selben Krankheit erneut erkrankt?
Verfasst: 28.02.2011, 19:51
von GerneKrankenVersichert
Bei dieser Konstellation macht das Sinn. Bewahre nur das Schreiben gut auf, bevor die Krankenkasse sich wieder "irrt".
Verfasst: 28.02.2011, 20:50
von fredy2206
Also sehe ich das richtig und sollte lieber auf den Widerspruch verzichten,
da in in der jetztigen Konstellation einen erneuten Anspruch ab dem 26.03.2012 hätte?
Irgendwie bekommt man so viele Informationen und kann sie doch nicht so richtig verwerten, sorry, wenn ich so oft nachfrage.....
Danke und liebe Grüße
Verfasst: 01.03.2011, 19:30
von GerneKrankenVersichert
So ist es. Allerdings besteht das Risiko, dass du vorher wieder erkrankst, und dann ist dein Krankengeld-Restanspruch geringer. Wie sieht es denn tatsächlich aus? Besteht ein ursächlicher Zusammenhang oder nicht?
Verfasst: 02.03.2011, 15:14
von fredy2206
Nein, für mich besteht kein ursächlicher Zusammenhang.
Das sind verschiedene Krankheiten mit ganz verschiedenen Hintergründen gewesen. Habe mir von der BKK ja auch mal die Diagnoseschlüssel zusenden lassen, die auch ganz unterschiedlich sind.
Klar, das Risiko ist ja nun groß, dass ich in der Zeit bis zum 26.03.2012
wieder erkranke. Mobbing kann ich ja nun aber mal ausschließen, da ich
mich inzwischen mit meiner Firma gütlich geeinigt habe und ab dem 01.04.2011 arbeitslos sein werde. So schnell werde ich auch keinen neuen Arbeitsplatz erhalten mit Ende 40!!! Leider.
Was wäre nun der beste Weg für mich?
Danke und viele Grüße
Verfasst: 02.03.2011, 22:27
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 03.03.2011, 09:36
von GerneKrankenVersichert
Fredy, diese Entscheidung kann dir niemand abnehmen. Ich persönlich würde es so machen, wie es der Realität entspricht und nicht taktieren.
Verfasst: 03.03.2011, 22:09
von fredy2206
Am Montag werde ich mit meinem behandelnden Arzt darüber sprechen, keine Ahnung, ob der sich damit auskennt. Wohl eher nicht?
Und dann werde ich die Patientenberatung anrufen und danach die Krankenkasse, damit sie mir die Vor- und Nachteile mal erklären und dann sollen sie mir das bitte schön auch schriftlich geben.
Eigentlich finde ich es sehr schade, dass man so agieren muss, aber aus den von mir gemachten Erfahrungen heraus, muss ich mir alles schriftlich geben lassen, weil sonst keiner was gesagt haben will. Finde ich eigentlich traurig?
Verfasst: 03.03.2011, 22:33
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 03.03.2011, 22:55
von fredy2206
Bin froh, dass nicht nur ich allein das so sehe.
Aber Du hast es erkannt, wenn die nämlich was schriftlich geben sollen, sieht die Sachlage oft ganz anders aus. Auch diese Erfahrung musste ich machen. Und die Behörden, egal welche, sind ja nur darauf geschult, die Leute abzuwimmeln, man muss schon einiges tun, um zu seinem Recht zu kommen. Und das finde ich sehr traurig...
Vielen Dank für Deine Wünsche, ich werde berichten, wie es weitergeht.
Viele Grüße
Verfasst: 04.03.2011, 11:40
von GerneKrankenVersichert
fredy2206 hat geschrieben:Und die Behörden, egal welche, sind ja nur darauf geschult, die Leute abzuwimmeln, man muss schon einiges tun, um zu seinem Recht zu kommen. Und das finde ich sehr traurig...
Sorry, aber diese Verallgemeinerung finde ich jetzt doch unverschämt. Ich zumindest bin vor allen Dingen darauf geschult, meine Kunden zufrieden zu stellen. Das funktioniert natürlich nicht immer, da es Gesetze gibt, die dem entgegenstehen, außerdem sollte sich auch "eine Behörde" nicht unbegrenzt ausnutzen lassen.