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Genitaloperation bei juristischen Frauen

Verfasst: 26.02.2011, 19:24
von Alexa68
Hallo,

wenn eine juristische Frau ein männliches Anhängsel zwischen den Beinen hat, würde dann eine Angleichung an das körperliche weibliche Geschlecht bezahlt werden?

Verfasst: 26.02.2011, 19:31
von Czauderna
Hallo,
"Geschlechtsumwandlung" kann eine Kassenleistung sein.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.02.2011, 19:38
von Alexa68
Geschlechtsumwandlung gibt es nicht, es kann nur eine Angleichung stattfinden.

Es gibt eine Angleichung, die im Rahmen der medizinischen Richtlinie bei Transsexualität durchgeführt wird.

Meine Frage zielt aber darauf hin, wie das bei juristischen Frauen, die im Genitalbereich männlich sind, gehandhabt wird.

Verfasst: 26.02.2011, 19:41
von Czauderna
Alexa68 hat geschrieben:Geschlechtsumwandlung gibt es nicht, es kann nur eine Angleichung stattfinden.

Es gibt eine Angleichung, die im Rahmen der medizinischen Richtlinie bei Transsexualität durchgeführt wird.

Meine Frage zielt aber darauf hin, wie das bei juristischen Frauen, die im Genitalbereich männlich sind, gehandhabt wird.

Hallo,
das war mir schon klar - ich denke nur, wenn es bei reinen Geschlechtsumwandlungen geht warum sollte es hier nicht auch gehen.
Ich sehe da kein Problem, bin aber auch kein Mediziner (MDK), und auf den wird sich die Krankenkasse bei einem entsprechenden Antrag dann schon verlassen muessen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.02.2011, 20:47
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 28.02.2011, 00:36
von Alexa68
Sorry "Machts Sinn", aber der Hinweis macht wenig Sinn, denn soll sich eine juristische Frau ernsthaft der Begutachtung nach der TS Richtlinie unterziehen, in der folgendes gefordert wird:

Der Behandlerbericht muss beinhalten:
- die somatische Ausschlussdiagnostik,
- die klinisch-psychiatrische Diagnostik und Differentialdiagnostik,
- ggf. psychiatrische und somatische Begleiterkrankungen und deren Behandlungsstand,
- die aktuelle Lebenssituation,
- das Erreichen der unter 2.2 genannten Psychotherapieziele.

Die Sicherung einer Diagnose Transsexualität setzt eingehende Untersuchungen voraus. Zu Beginn sind folgende diagnostische Maßnahmen durchzuführen:
- die Erhebung der biographischen Anamnese mit Schwerpunkten in der Geschlechtsidentitäts-
und psychosexuellen Entwicklung sowie der gegenwärtigen Lebenssituation;
- die körperliche Untersuchung mit Erhebung des andrologischen / urologischen bzw. gynäkologischen
sowie endokrinologischen Befundes;
- die klinisch-psychiatrische Diagnostik, da Personen mit Störungen der Geschlechtsidentität häufig erhebliche vorausgegangene oder gleichzeitig bestehende psychopathologische Auffälligkeiten aufweisen. Oft sind diese psychiatrischen Vor- und Begleiterkrankungen unter dem Blickwinkel der transsexuellen Störung zu relativieren und neu zu bewerten.

Die klinisch-psychiatrische Diagnostik soll gemäß medizinischer Standards breit angelegt sein. Untersucht und beurteilt werden:
- das Strukturniveau der Persönlichkeit und ggf. deren Defizite;
- das psychosoziale Funktionsniveau;
- neurotische Disposition bzw. Konflikte;
- Abhängigkeiten / Süchte;
- Suizidale Tendenzen und selbstbeschädigendes Verhalten;
- Paraphilien / Perversionen;
- Psychotische Erkrankungen / hirnorganische Störungen / Minderbegabung.

Diese Forderungen machen für eine juristische Frau wenig Sinn. Wie läuft das denn mit IS Frauen? Müssen die auch diesem Weg folgen?

Verfasst: 28.02.2011, 01:20
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.