welche Krankenkasse ist zuständig?
Moderator: Czauderna
welche Krankenkasse ist zuständig?
welche Krankenkasse ist zuständig wenn zwischen Kündigung und Arbeitslos, Arbeitsunfähigkeit liegt?
Hallo zusammen, ich war ab 12.08.10 beschäftigt und wurde per 01.02.11 aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Ab dem 31.01.11 war ich wegen einer fiebrigen Erkältung bis einschl.08.02.11 krank geschrieben. Das für mich zuständige Arbeitsamt traf dann die Aussage, dass ich für diese Zeit bei meiner Krankenkasse Krankengeld beantragen müsse und somit würden auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von der Krankenkasse- während dieser Zeit- weiter bezahlt. Was in meinem Fall sehr wichtig ist, da mir 5 Tage zum Arbeitslosengeld 1 fehlen. Meine Krankenkasse meint allerdings, dass ich ab dem 01.02.- da ich ab diesem Zeitpunkt ja wieder arbeitslos bin (und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe) -die Familienversicherung in Kraft tritt, sprich ich bei der Krankenkasse bei meiner Frau mit versichert bin. Ich habe schon Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt die aber meinten, dass auch dies wohl wieder ein negativer Bescheid werden wird. Kann mir da irgend Jemand weiter helfen bzw. mir sagen wo ich mich hin wenden kann um zu Erfahren wer da jetzt Recht hat? Lieben Dank
Hallo zusammen, ich war ab 12.08.10 beschäftigt und wurde per 01.02.11 aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Ab dem 31.01.11 war ich wegen einer fiebrigen Erkältung bis einschl.08.02.11 krank geschrieben. Das für mich zuständige Arbeitsamt traf dann die Aussage, dass ich für diese Zeit bei meiner Krankenkasse Krankengeld beantragen müsse und somit würden auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von der Krankenkasse- während dieser Zeit- weiter bezahlt. Was in meinem Fall sehr wichtig ist, da mir 5 Tage zum Arbeitslosengeld 1 fehlen. Meine Krankenkasse meint allerdings, dass ich ab dem 01.02.- da ich ab diesem Zeitpunkt ja wieder arbeitslos bin (und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe) -die Familienversicherung in Kraft tritt, sprich ich bei der Krankenkasse bei meiner Frau mit versichert bin. Ich habe schon Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt die aber meinten, dass auch dies wohl wieder ein negativer Bescheid werden wird. Kann mir da irgend Jemand weiter helfen bzw. mir sagen wo ich mich hin wenden kann um zu Erfahren wer da jetzt Recht hat? Lieben Dank
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Wenn die Kündigung zum 31.01.11 war (sprich, ab 01.02.11 nicht mehr beschäftigt) ist das falsch. Der Anspruch auf Krankengeld beginnt einen Tag nach ärztlicher Feststellung - nicht einen Tag nach AU-Beginn.Machts Sinn hat geschrieben:Hätte er aber den Sonntag genommen wäre alles glasklar, denn dann wäre der Krankengeldanspruch - am Tag danach, dem 31.01.2011 -also noch während des Arbeitsverhältnisses entstanden und nicht erst am 01.02.2011 während der Arbeitslosigkeit.
Quelle: §46 Nr. 2 SGB V
Wenn eine Familienversicherung über die Ehefrau möglich ist, ist diese ab 01.02.11 durchzuführen, da die Familienversicherung in diesem Fall dann vorrangig ist.
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So ist es. Ganz davon abgesehen, dass diese Konstellation ein gewisses Geschmäckle hat....Schmarotzer,der hat geschrieben:Wenn die Kündigung zum 31.01.11 war (sprich, ab 01.02.11 nicht mehr beschäftigt) ist das falsch. Der Anspruch auf Krankengeld beginnt einen Tag nach ärztlicher Feststellung - nicht einen Tag nach AU-Beginn.Machts Sinn hat geschrieben:Hätte er aber den Sonntag genommen wäre alles glasklar, denn dann wäre der Krankengeldanspruch - am Tag danach, dem 31.01.2011 -also noch während des Arbeitsverhältnisses entstanden und nicht erst am 01.02.2011 während der Arbeitslosigkeit.
Quelle: §46 Nr. 2 SGB V
Wenn eine Familienversicherung über die Ehefrau möglich ist, ist diese ab 01.02.11 durchzuführen, da die Familienversicherung in diesem Fall dann vorrangig ist.
Wie in meiner Frage bereits erwähnt, hat mich das Arbeitsamt ja erst darauf hin gewiesen, dass meine Krankenkasse bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zahlen müsste und somit auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Diese sagt aber, dass ich ab dem 01.02 (ab dem Tag meiner Arbeitslosigkeit) Familienversichert bin.
Diese sagt aber, dass ich ab dem 01.02 (ab dem Tag meiner Arbeitslosigkeit) Familienversichert bin.
werden die AU-RL beliebig angewandt oder ignoriert?
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Zuletzt geändert von Machts Sinn am 25.02.2011, 18:41, insgesamt 5-mal geändert.
Grundsätzlich ja, aber meines Wissens nach kann auch auf 4 Jahre verlägert werden, wenn du dein Optionsrecht wahrgenommen hast.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... =&#hlt_ank.
Das müßte denn geklärt werden, vieleicht nochmal mit der AfA reden.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... 9417&#gld1.
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Das müßte denn geklärt werden, vieleicht nochmal mit der AfA reden.
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