Hallo,
wer kann mir helfen???
Ich bekomme zuzeit 1300 krankengeld im Monat, soll jetzt in Reha geschickt werden und erhalte Übergangsgeld...
Wie hoch ist das Übergangsgeld und muss ich irgendwelche zuzahlungen bei der Reha leisten?
mfg
knuddi
übergangsgeld
Moderatoren: Czauderna, Karsten
zur Höhe schau mal hier:
http://www.krankenkassenforum.de/bergan ... t4494.html
Die Zuzahlung bei medizinischer Reha vom RV-Träger ist unter § 32 SGB VI geregelt. http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/32.html
Der Standardfall ist 10 € je Kalendertag, aber es gibt Ausnahmen.
Hilft Dir das weiter?
Gruß Leser
http://www.krankenkassenforum.de/bergan ... t4494.html
Die Zuzahlung bei medizinischer Reha vom RV-Träger ist unter § 32 SGB VI geregelt. http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/32.html
Der Standardfall ist 10 € je Kalendertag, aber es gibt Ausnahmen.
Hilft Dir das weiter?
Gruß Leser