Hallo an die Krankenkassenmitarbeiter,
wer kann mir weiterhelfen? Habe am 25.02.2011 einen Termin beim Facharzt, leider ist dieser erkrankt...
Auf mein Auszahlschein steht der 25.02.2011 als Termin (Wiedervorsprache) drauf. Muss ich da jetzt zum Hausarzt gehen, zwecks Auszahlschein???
Weil wenn ich am 25.02.2011 nicht gehe, verfällt doch mein Krankengerld, oder???
Mein Facharzt kommt erst in 2 Wochen wieder...
Für eure hilfe danke ich euch...
mfg
knuddi
Beachtung beim Krankengeld
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo Knuddi,
die Arbeitsunfähigkeit muss lückenlos nachgewiesen werden.
==> spätestens am 25.02. zum Arzt und auf dem Auszahlschein krankschreiben lassen! Welcher Arzt ist erstmal egal (Hausarzt oder Facharzt). Hat Dein Facharzt keinen Vertreter benannt?
Wenn Du den Termin für eine Wiedervorstellung beim Arzt verpasst ist unter Umständen nicht nur der Krankengeldanspruch futsch, sondern auch Dein gesamter Versicherungsschutz.
Gruß, Swantje
die Arbeitsunfähigkeit muss lückenlos nachgewiesen werden.
==> spätestens am 25.02. zum Arzt und auf dem Auszahlschein krankschreiben lassen! Welcher Arzt ist erstmal egal (Hausarzt oder Facharzt). Hat Dein Facharzt keinen Vertreter benannt?
Wenn Du den Termin für eine Wiedervorstellung beim Arzt verpasst ist unter Umständen nicht nur der Krankengeldanspruch futsch, sondern auch Dein gesamter Versicherungsschutz.
Gruß, Swantje