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Rückwirkendenden - Versicherungsschutz ?

Verfasst: 23.02.2011, 14:44
von DjMixel
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage.
Ich war vom 1.1.2010 bis zum 14.02.2010 bei einem Arbeitgeber beschäftigt.
Leistung von der Agentur für arbeit habe ich allerdings erst zum 01.03 in Anspruch genommen.
Nun sagt mir die Krankenkasse was ich mich zwischen denn 15.02 und 31.02.2010
Freiwillig versichern müsste.
Ich kann da falsch liegen aber habe ich da nicht mal irgendwas gehört, dass man 1 Monat Rückwirkendenden - Versicherungsschutz habe? Kann sein was ich da was verhaue, daher würde ich mich über eine Antwort sehr freuen und verbleibe mit besten dank….

Verfasst: 23.02.2011, 15:27
von GerneKrankenVersichert
Wenn du pflichtversichert warst, hast du einen nachgehenden Anspruch.

Warst du freiwillig versichert, dann nicht.

§ 19 Abs. 2 SGB V:
(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.
Eine Versicherung nach § 10 ist eine Familienversicherung.

Verfasst: 23.02.2011, 15:29
von DjMixel
Ich danke Dir, genau das habe ich doch gesucht XD Ich bin "normal" Karankenversichert.

Verfasst: 23.02.2011, 15:58
von DjMixel
Nachtrag:
Versicherung angerufen, die ändern es ab :) geht doch *g
DANKE...

Verfasst: 24.02.2011, 00:56
von leser
das mit dem 31.02.2011 hätte ich mir auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Da hättest Du gute Chancen bei Sozialgericht :lol: