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einstellung der KG zahlung trotz zusätzlicher erkrankung
Verfasst: 21.02.2011, 15:01
von tosca36
hallo erstmal,
habe folgende frage und hoffe ihr könnt mir helfen...
ich war lange au ca. 12 monate bis die KK mich zum MDK schickte und der nach 5 minuten entschied , das ich nun wieder arbeitsfähig bin . zwar nicht für meine alte tätigkeit aber halt für einige stunden und somit würde er mich ans arbeitsamt verweisen. während meiner au lief mein befristeter vertrag aus.
ich war also wegen eines arbeitsunfalls lange au , irgendwann meinte die bg dann , das meine beschwerden nicht mehr von dem unfall wären (iwiderspruch läuft ) , ich wurde wegen der beschwerden ( starke schmerzten ) , die nach einer op im november noch schlimmer wurden immer au geschrieben. habe auch seit juli letzten jahres andere beschwerden , wegen denen ich mich aber nicht habe au schreiben lassen , da ja eine au vorlag. mir schlägt es extrem aufs gemüt , habe halt seit nem jahr ca schmerzen und die gehen halt nicht weg , da wirste ja bekloppt mit der zeit.
so jetzt zu meinem hauptproblem. die kk hat nun aufgrund des gutachtens die zahlung von kk eingestellt ( widerspruch ist vorsorglich eingereicht) .
habe mich jetzt außerdem noch von meiner hausärztin au schreiben lassen nach einem besuch eines psychologens.
warum gilt diese au nicht ,um weiter krankengeld zu bekommen ?
ich habe schon viel auf den seiten hier gelesen und von den vielen § schon einen rauchenden kopf .
lg tosca
Re: einstellung der KG zahlung trotz zusätzlicher erkrankung
Verfasst: 21.02.2011, 17:40
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 21.02.2011, 18:22
von tosca36
hallo machts sinn ,
das problem ist ganz einfach , ich denke auch , das die rechtslage relativ klar ist ( AU-RL ), aber was bringt mir das , wenn ich jetzt ohne kohle da stehe.
es ist doch nicht zu verstehen , das die KK sich das so einfach machen kann, das gutachten schreibt das so ( auch wenn jedem , der sich einliest in das thema auffallen muss , das der arzt beim mdk ja schon nen fehler macht ) und die KK streicht KG und sagt trotz des rundschreibens ( interessiert die kassen nicht wirklich ) es besteht keine aufschiebende wirkung.
obwohl jeder meiner meinung nach ( ich bin natürlich nicht ganz objektiv
) sieht das es ein fehler der kasse ist, bin ich doch der dumme im moment , weil ich kosten habe um überhaupt an geld zu kommen.
aber nochmal die frage von oben , warum habe ich keinen anspruch auf krankengeld , wenn ich nun einen neuen zusätzlichen au schein abgebe ?
der mdk arzt hat mich doch nicht umfangreich untersucht , sondern nur 5 minuten gesehen und nur nach meiner 1. erkrankung bzw verletzung befragt.
ich muss jetzt kosten aufbringen , die ich kaum stemmen kann ( ärzte anfahren , ämter anfahren ex arbeitgeber anfahren muss physiotherapien absagen um auf den ämtern zu warten und und und ) und steh in 10 tagen vielleicht erstmal ohne kohle da.....
lg tosca
Verfasst: 21.02.2011, 20:05
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 28.02.2011, 21:13
von tosca36
hallo nochmal,
also mein befristetes arbeitsverhältnis endete im letzten jahr.
es ist soweit , die KK hat mir für die 6 tage des monats geld überwiesen ,, damit kann ich natürlich nicht meine laufenden kosten decken. auf das schreiben des anwalts gab es keine reaktion der kasse bisher.
ich hab letzte woche den lange ersehnten termin in der schmerzambulants gehabt, mit dem ergebnis , das man mich sofort stationär aufnehmen wollte. ich habe das auf diese woche verschoben , weil ich natürlich irgendwie handlungsfähig sein muss , für den fall das ich ohne geld da stehe. dieser fall ist jetzt eingetreten, die ersten abbuchungen werde ich nicht bedienen können , da ich keine rücklagen habe....
habe morgen termin beim arbeitsamt und rufe den anwalt nochmal an meine hausärztin hat mich wieder krank geschrieben , mein facharzt hält an seiner au fest und hat mir das schriftlich gegeben , werde morgen nochmal zu ihm und fragen , ob er dieses 2. gutachten beim mdk in " auftrag " geben kann. die UPB hat mir den tipp gegeben , wie das auch hier schon stand... im gutachten steht ja drin , das ich au bin für meine letzte tätigkeit und das wegen au-rl 2.4 diese oder eine ähnliche tätigkeit herangezogen werden muss um eine au zu schreiben und nicht wie der mdk arzt sagte , " sie können sich ja 2 stunden irgendwo an die pforte setzen "
den termin für die stationäre aufnahme im KH für mittwoch werde ich absagen müssen... ich kann jetzt echt sagen , das es mir nun sehr viel schlechter geht als vor 3 wochen und das ich die chance der besserung meiner schmerzen nach hinten schieben muss , weil die KK sich meiner meinung ( leider subjektiv ) nach , schei... verhält.
ich habe keine ahnung wie es weiter geht
lg tosca
Verfasst: 01.03.2011, 01:20
von leser
Hallo tosca36,
wenn Du Dich morgen (vorsorglich) beim Arbeitsamt gemeldet hast (nimm die Bescheide der Kasse mit), hast Du erstmal alles getan was zu tun ist.
Wenn der Arzt ein Zweitgutachten über den MDK veranlasst und Du einen Widerspruch eingereicht hast, kann höchstens der Rechtsanwalt (kennt der sich im Sozialversicherungsrecht aus?) noch Druck bei der Kasse machen, mit Fristsetzung und ggf. Antrag beim Sozialgericht auf einstweilige Anordnung.
Versuch Deine Gläubiger oder Deine Bank telefonisch zu informieren, dass es Ärger mit der Krankenkasse gibt und ob sie Dir Zahlungsaufschub geben (bleib aktiv und lass die Abbuchungen nicht einfach platzen).
Und dann atme tief durch und geh erstmal ins Krankenhaus, ggf. für die Zwischenzeit einer Vertrauensperson Vollmachten für formelle Dinge ausstellen. Deine Gesundheit ist erstmal wichtiger.
Lg Leser
unerträgliche Zustände im Krankenversicherungssystem!!!
Verfasst: 01.03.2011, 21:21
von Machts Sinn
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Verfasst: 02.03.2011, 01:56
von leser
Machts Sinn hat geschrieben:Im Gegensatz zu Leser meine ich nicht, dass erst mal alles getan ist und sich der Anwalt nur an die Kasse und das Sozialgericht wenden kann. Wozu gibt es Rechtsaufsichtsbehörden, einen Patientenbeauftragten und Petitionsausschüsse - für AOK´s beim Land, für die meisten übrigen Kassen beim Bund?
https://epetitionen.bundestag.de/index.php
Hallo Machts Sinn,
keep cool. Deine Ausschöpfung der Rechtsmittel in allen Ehren... Sie soll auf Anraten der Ärzte ins Krankenhaus! Für den Moment hätte sie so erstmal alles Notwendige getan, den Rest kann sie auch noch nach dem Krankenhausaufenthalt machen... Es geht erstmal um Sicherung der Ansprüche, das Gesundheitssystem kann sie auch noch später anprangern