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Krankenkasse verweigert die Zahlung

Verfasst: 21.02.2011, 13:35
von cattwo
Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Also ich habe meinen Auszahlschein verspätet bei der KK abgegeben.
Letzter Auszahlschein war datiert bis zum 30.01.2011. War dann erst wieder am 03.02.2011 beim Arzt. Habe den Auszahlschein wieder abgeben. Aber zu spät. KK kündigt mir die Mitgliedschaft. Sie beruft sich auf die Urteile B1 KR08/07 u B1 KR38/06R. Ich will Widerspruch einlegen.mit meiner Ärztin.Habe ich eine Chance, daß ich wieder Krankengeld bekomme?Ich hatte zwar etwas unterschrieben, wo das alles drinsteht. Hatte aber nicht gewußt oder es verdrängt, daß mir solche Konsequenzen drohen. Meine Arbeitsfähigkeit ist nach wie vor nicht hergestellt. Leide unter Depressionen u bin schon seit August 2010 krankeschrieben u habe auch deswegen meine Arbeit gekündigt. (Mobbing)Vielleicht ist das ja relevant.
Habe schon Hartz 4 beantragt, aber mit widerwillen.

Habe gerade noch was gefunden.

§ 19 Erlöschen des Leistungsanspruchs

((2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.
Steht im 5. Buch Sozialgesetzbuch

Heißt das, daß die KK noch fpr diesen Monat Krankengeld bezahlen muß?
Danke schon mal im Voraus für einen nützlichen Rat

Verfasst: 21.02.2011, 13:43
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.02.2011, 15:22
von cattwo
Hallo, erstmal danke für die rasche Antwort

also - in dem Bewilligungsbescheid steht die Höhe des Krankengeldes u. wie es berechnet wurde. In dem Bescheid wird nicht auf das von mir unterschriebenen Schreiben Bezug genommen.

Also das von mir unterschriebene Schreiben der KK:
"Der fortlaufende Anspruch auf Krankengeld jetzt voraus, daß die Fortdauer der Arbeitunfähigkeit jeweil vom behandelnden Arzt lückenlos festgestellt wird...
Wird die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit nich lückenlos ärztlich festgestellt, endet die mit Krankengeld ausgestattete Mitgliedschaft."
Das habe ich unterschrieben u zugleich vergessen, verdrängt


Der vorletzte Auszahlschein endete mit Datum 30.01.11. Ich glaube der Beginn war der 15.01.11.
Genau kann ich es nicht mehr sagen, mal stellt ihn meine Ärztin für vier Wochen mal für zwei Wochen aus.

und da ich erst am 03.02.11 wieder beim Arzt war, war der Auszahlschein dementsprechend auch mit diesem Datum datiert. Aber der eingetragene Beginn war der 01.02. und somit zu spät. Hätte spätestens am 31.01. einen Auszahlschein abgeben müssen. Aber können die einen so knallhart rausschmeißen?

In dem Bescheid steht, daß meine Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos festgestellt wurde.
Stimmt ja auch irgendwie. Aber da ich unter schweren Depressionen leide, kann man nicht behaupten, daß ich arbeitsfähig bin. u somit ist meine Arbeitsunfähgkeit nicht lückenlos. Sowas verschwindet nicht von heut auf morgen.

Cattwo

Verfasst: 21.02.2011, 17:21
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.02.2011, 17:55
von cattwo
Steht da nicht, dass Krankengeld ab ... in Höhe von ... bis ... bewilligt wird?

da steht: Sie erhalten im ersten Auszahlungszeitraum ab 03.10.2010 ein Krankengeld in Höhe:


Bist du sicher, dass der 31.01.2011 eine Lücke mit fehlender AU-Feststellung darstellt,

Im Bescheid der KK steht, daß die Arbeitunfähigkeit nicht lückenlos ist.

Zitat:
"Der fortlaufende Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, daß die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit abschnittweise Lückenlos festgestellt wird (d.H. spätestens am letzten Tag der zuletzt vorläufig bestätigten Arbeitsunfähigkeit


bzw. wie kommst du darauf, dass da der Beginn mit 01.02.2011 stand? Der Auszahlschein hat doch gar kein Beginn-Datum-Feld

Danke für den Link!

Zuletzt vorgestellt am: 03.02.2011
arbeitsunfähig... ggf. voraussichtlich bis 28.02.2011

so ist es eingetragen.


Ich hab auch keine Ahnung, wie ich den Widerspruch formulieren soll. Bin recht planlos. Macht es überhaupt Sinn?
Die Dame der KK meinte: "Ich kann versprechen, daß es keinen Sinn macht. Lassen Sie sich gesundschreiben und gehen Arbeiten."

Verfasst: 21.02.2011, 19:39
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.02.2011, 19:25
von cattwo
Hallo Machts Sinn,
danke für die ausführliche Antwort. Tut gut so eine Unterstützung zu bekommen

"ich habe hier allerdings schon erfolgversprechendere Fälle gesehen. "

Ist zwar nicht gerade motivierend, aber ich versuch es trotzdem.

Meine KK hat heute angerufen u gemeint es ist ziemlich aussichtslos, Widerspruch einzulegen, weil ich ja arbeitslos bin.
Und somit gelten andere Gesetze.

Macht es Sinn im Wideruf einen Antrag mit aufschiebender Wirkung zu machen?

Ich bin bei der besagter KK.

Grüße
Cattwo

Verfasst: 22.02.2011, 19:54
von Czauderna
Hallo,
das stimmt so auch wieder nicht - wieso gelten für Arbeitslose andere Gesetze??
Auf mündliche Aussagen, dass Widerspruch zwecklos sei, würde ich sowieso nicht hören - gerade das muss misstrauisch machen. Ich selbst rate grundsätzlich nie jemanden von einem Widerspruch ab, ich sage ihm höchstens meine Einschätzung und dann kommt es eben darauf an wie gut oder wie schlecht ich ihn beraten habe.
Ich kenne allerding die Tendenzen bei den Kassen, möglichst immer nur mündliche Mitteilungen und Widersprüche vermeiden. Aus der Sicht der Kassen und was die Masse der verschiedenen Fallkonstellationen im Beitrags- und Leistungsrecht angeht, verständlich. Aus der Sicht des Betroffenen allerdings sieht das, auch je nach Fallkonstellation, schon anders aus.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.02.2011, 21:59
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.05.2011, 22:56
von nicklos
da sich ja mein fall sehr ähnlich verhält würde mich sehr interessieren, was in der zwischenzeit dabei herausgekommen ist.

Verfasst: 04.01.2012, 09:30
von Matthew1904
Morgen!!

Mir geht es genauso.!!1


Wie ist denn der Fall weiter verlaufen????



Gruß

Matthew