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Krankengeld wann operieren lassen?

Verfasst: 18.02.2011, 21:16
von Gast Schwester
Hallo,
wo ich doch nun schon mal hier bin, kann ich ja auch noch mal was in eigener Sache fragen:
Ich werde im August nach 33 Jahren in der gleichen Firma arbeitslos werden.
Bin Schwerbehindert und 58 Jahre alt.

Meine Frage muss mich eigentlich dringend einer Op unterziehen schiebe
dieses aber auf da ich bis zur Entlassung unbedingt noch mein normales
Gehalt beziehen möchte.
Wenn ich nun den Op termin auf Ende Juli lege, dann gehe ich ja aus der
Berufstätigkeit ins Krankengeld und nicht aus der Arbeitslosigkeit. Dann ist
doch das Krankengeld höher?
Ich werde mindestens 6 Monate AU sein da lohnt es sich schon zu rechnen.

Nicht schreien Schmarotzer operiert werden muß ich sowieso und ich will
natürlich nichts illegales machen!

Danke für Antworten

Verfasst: 18.02.2011, 21:40
von CiceroOWL
Also grundsätzlich ist es im Prinzip egal das einzigste was sich ändern würde wäre denn der Bezug von ALG i.

Also OP 15.05.11 Entgeltfortzahlung bis 28 06.11 Ab dem 29. 06 11 Krankengeldbezug für 16 Monte und 2 wochen, Danach ALG oder nach 10 Wochen , § 51 SGB V ggf Antragstellung EU Rente und denn Übergang in die altersrente. aber am besten mal beim SovD erkundigen wie das ganze am besten gedeichselt werden soll, kommt es jetzt drauf an wie es dir gesundheitlich geht.

Aber vieleicht weiß jemand einen besseren Weg.

Gruß

Cicero

Verfasst: 18.02.2011, 22:44
von Gast Schwester
Hallo,
nach meinem Wissen ist da doch ein Unterschied! Bin ich Arbeitslos und lasse mich dann operieren so ist das Krankengeld genauso hoch wie das
Arbeitslosengeld also 60% vom früheren Netto.
Lasse ich mich operieren wenn ich noch in Arbeit bin so ist das Krankengeld
70 % von letzten durchschnitts Netto! Das sind immerhin ca 200 Euro im Monat Unterschied und das ist für mich viel Geld!!!
Berichtigt mich bitte wenn ich da falsch liege denn das ist meine Frage.
Danke und schönen Abend noch.............

Verfasst: 19.02.2011, 11:16
von CiceroOWL
Achso, pardon das war die Frage, ja Krankengeld wird, soweit die Vorraussetzungen vorleigen in höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Ich denke mal so wie der Fall hier geschildert ist, wird die Kasse wohl denn auf einen EU Rentenantrag drängen,sobald wie die OP und Reha gelaufen ist.