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Krebs und Alkoholentzug?

Verfasst: 18.02.2011, 15:07
von Gast Schwester
Hallo und guten Tag,
ich habe eine Frage die ich für meinen Bruder stelle,da er kein Internet hat.

Mein Bruder 51 Jahre alt ist seid dem 25.07.2010 krank an diesem Tag sagte man ihm das er Blasenkrebs hat. Er wurde dann bald das erstemal operiert. Im September wurde dann die Blase entfernt und ein künstlicher Ausgang gelegt.
Mein Bruder arbeitet seit 20 Jahren in einer Firma und war nie ernsthaft
krank. Da er jeden Abend sein Bier trinkt sagt er selbst er braucht das und sei Alkoholabhängig.
Nach der Op. sollte er zur Reha fahren aber da man Krebszellen in den Lympfgefässen gefunden hat mußte er erst mal eine Chemoterapie machen.
Die ging bis Weihnachten 2010. Dann erneuter Reha Antrag aus dem Krankenhaus wo man auf das Alkohol Problem hinwies den auch im Krankenhaus durfte mein Bruder sein Bier trinken. Sowohl der Internist
als auch das Krankenhaus sind der Meinung ein Entzug ist dem geschwächten Körper zur Zeit nicht zuzumuten.
Die RV als Kostenträger lehnt Reha ab,da nicht gleichzeitig Entzug.
Mein Bruder würde ja einen Entzug machen, hört aber auf die Ärzte die sagen ein Entzug zu diesem Zeitpunkt nicht gut!
Also Wiederspruch durch Arzt und Krankenhaus. Wiederspruch abgelehnt
da NICHT gleichzeitig Entzug.
Mein Bruder hat sich damit abgefunden keine Reha ist zur Zeit ohnehin sehr geschwächt und ohne Kraft zu Kämpfen wie auch?
Nun geht es weiter!
Die Krankenkasse fragt warum keine Reha. Mein Bruder nennt den Grund
und wird zu einem persönlichem Gespräch geladen, er soll den Ablehnungsbescheid mitbringen er hat auch den Schwerbehindertenausweis mitgenommen denn er ist mitlerweile zu 100%
Schwerbehindert. Der interessierte die Kasse aber nicht!
Denn ihm wurde gesagt er soll unterschreiben das er einen Entzug zustimmt mit anschliesender 3Monatigem Rehaaufenthalt??.
SONST EINSTELLUNG DES KRANKENGELDES!!!
Mein Bruder bezieht auf seine Krebserkankung Krankengeld! ZUR SEIT IST ES DOCH SO DAS KEIN ARZT SAGEN KANN OB DER KREBS BESIEGT IST!! Er hat ANGST seinem Körper mit dem ENTZUG zu viel zuzumuten!!

Was kann mein Bruder tun?
Darf die Krankenkasse es ist übrigens dieAOK SCHLESWIG HOLSTEIN IN NORDERSTEDT RATHAUSALLE
das WAR nämlich auch meine KK bis September letzen Jahres ich habe
gewechselt nach 35 Jahren da schlechte Erfahrung mit der Krankengeldstelle. Doch das nur nebenbei hier geht es um meinen Bruder!!! DARF die Kasse in diesem Fall das Krankengeld einstellen
hat mein Bruder nicht genug Sorgen mit seiner Krankheit???
Was kann ich für ihn tun ?

Für gute sachliche Ratschläge bin ich dankbar und werde sie an meinen
Bruder weitergeben.
Danke die große Schwester :oops:

Verfasst: 18.02.2011, 17:10
von Krankenkassenfee
Hallo,

es tut mir leid, dass Dein Bruder so schwer krank ist.

Nun mal zu Deinen Aussagen. Eine 100%ige Schwerbehinderung bedeutet nicht, dass jemand arbeitsunfähig ist.

Zum Thema Entgiftung/Alkoholproblematik. Ich habe medizinisch keine Ahnung, ob ein Entzug zur Zeit möglich ist oder nicht. Aber ganz sicher kann Dein Bruder eine Suchtberatungsstelle aufsuchen und sich dort bezüglich einer Teilabstinenz beraten lassen. Von dort gibt es ggf. auch Angebote zu Maßnahmen, die auf Deinen Bruder passen können.

Was die Reha-Sache angeht: Die Kasse hat nicht viel Steuerungsmöglichkeiten beim Krankengeld. Eine ist, dass sie verlangen kann, dass Dein Bruder einen Antrag auf Rehabilitation beim Rentenversicherungsträger stellen muss, wenn seine Erwerbstätigkeit gefährdet ist (§ 51 SGB V). Fordert die Kasse Deinen Bruder auf und er macht es innerhalb der Frist mit dem Antrag nicht, dann kann die Kasse ihm das Krankengeld aufgrund fehlender Mitwirkung versagen.

Das mit dem Rehaantrag habt Ihr ja schon. Was den Entzug angeht: Bereitschaft ist ja da. Also einfach schriftliche Erklärung, dass Bereitschaft besteht und ärztliches Attest beifügen, dass aufgrund der anderen Erkranung der Entzug nicht möglich ist. Wichtig: Ärztlches Attest und nicht eigene Meinung oder Meinung von Ärzten selbst wiedergeben.

Problematisch ist halt zu beweisen, dass der Entzug aus medizinischen Gründen nicht möglich ist und nicht, weil Dein Bruder sich sorgt, dass er es nicht schafft oder vielleicht es sich negativ auf den Krebs auswirkt. Hier muss halt sehr, sehr gut medizinisch argumentiert werden.

Alkohol und Nikotin in der Literatur als krebsbegünstigend bei Blasenkrebs genannt. Insofern ist natürlich Abstinenz beider Substanzen auch für den Krankenheitsverlauf positiv. Deshalb mein Rat mit der Suchtberatung.

Noch mal was zu den Mitwirkungspflichten, diese haben auch Grenzen, daran müsst Ihr Euch orientieren:

SGB 1 § 65 Grenzen der Mitwirkung
(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit
1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruchgenommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.
(2) Behandlungen und Untersuchungen,
1. bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
2. die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten, können abgelehnt werden.
(3) Angaben, die dem Antragsteller, dem Leistungsberechtigten oder ihnen nahestehende Personen ( § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung ) die Gefahr zuziehen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.

LG, Fee

Verfasst: 18.02.2011, 20:12
von Gast Schwester
Hallo Fee,
danke für die schnelle Antwort, das mit der Suchtberatung werde ich gleich an meinen Bruder weitergeben.
Also mit deinen Verweis das Alkohol und Zigaretten Krebs begünstigend sein können gehe ich konform. Und Alkohol Kranke mag ich eigentlich auch nicht.
Doch mein nicht mögen geht nicht so weit das ich sagen würde hast doch deine Krankheit selbst verschuldet lieber Bruder also mach einen Entzug dann wird dir auch weiter geholfen oder lass es und dann stibst eben früher
und liegst der Kasse nicht noch so lange auf der Tasche.
Ich habe das Gefühl die AOK NORDERSTEDT versucht durch zusätzlichen Stress meinen Bruder ein bischen schneller in die"KISTE" zu bekommen.

Nur meine MEINUNG!

Wäre der vdk auch eine Möglichkeit hilfe zu bekommen? Doch die Zeit ist knapp die AOK drängt meinen Bruder zu einer Entscheidung.
Seine Ärzte werden aber auch noch eine Stellungnahme dazu abgeben.
Aber meine Erfahrung ist das schert die AOK einen feuchten Dreck!

Noch mal Danke und einen schönen Abend

Die große Schwester die für das Leben ihres Bruders kämpfen will! :cry:

Verfasst: 19.02.2011, 20:44
von Krankenkassenfee
Hallo,

sicher ist es sinnvoll den VDK einzuschalten und den weiteren Schriftwechsel über diesen führen.

Ja, Krebs ist schlimm. Aber ich weigere mich ein wenig Unterschiede zwischen Herz, Rücken und sonst was zu machen. Das ist auch alles schlimm.

Ich kenne die Beweggründe der Kasse nicht. Aber mit emotionalen Reaktionen erreichst Du da gar nichts - eher das Gegenteil. Besorg entsprechende Atteste und schick Deinen Bruder in begleitende Maßnahmen, das alles lässt Du denen vom VDK mitteilen, und dann müssten sie eigentlich erst mal Ruhe geben.

Mir steht es fern irgendwelche Schuldzuweisungen zu geben. Es sind alles Krankheiten.Punkt.

LG, Fee

Krebs u. Alkoholentzug

Verfasst: 24.02.2011, 12:36
von Betty
Zitat:
Wäre der vdk auch eine Möglichkeit hilfe zu bekommen? Doch die Zeit ist knapp die AOK drängt meinen Bruder zu einer Entscheidung.
Seine Ärzte werden aber auch noch eine Stellungnahme dazu abgeben.
Aber meine Erfahrung ist das schert die AOK einen feuchten Dreck!

Hallo Gast Schwester,

zunächst alle Achtung, dass Du Dich für Deinen Bruder so einsetzt. Die Adresse des VDK ist richtig. Bedenken sollte man, dass für eine Beratung bzw. Übernahme des Falles durch den VDK, ihr Bruder eine Mindestmitgliedszeit im Sozialverband haben muss, früher war das einmal ein halbes Jahr. Mich wundert es jedoch, dass Ihr Bruder während der Chemo weiterhin Alkohol zu sich genommen hatte. Ich selbst habe meine Chemos im Okt. 2010 beendet. Während dieser Zeit hatte mir nichts geschmeckt, weder Essen noch Trinken. Und wie ist das mit den Leberwerten. Während der Chemo sind die Leberwerte sowieso tief unten im Keller.
Das Dumme an der Geschichte ist, dass Dein Bruder nun zwischen den Stühlen steht, was leider dem Gesundungsprozeß sicherlich nicht dienlich ist. Besteht eine Rechtsschutzversicherung? Ich kenne einen ähnlich gelagerten Fall, da hatte der Anwalt einiges bewirken können. Nur wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, spielt meist der VDK nicht mehr mit.

Vorstellen könnte ich mir auch, dass man die Presse einschaltet, auch das könnte helfen. Und wenn alle Stricke reißen, sollte man über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken. Nur nicht locker lassen.

Ich wünsche Euch viel Kraft und Durchhaltevermögen.

LG
Betty

Re: Krebs und Alkoholentzug?

Verfasst: 24.02.2011, 23:13
von Schmarotzer,der
Gast Schwester hat geschrieben: ich habe eine Frage die ich für meinen Bruder stelle,da er kein Internet hat.
Ich fasse den Inhalt noch einmal zusammen, ob ich Dich richtig verstanden habe ...

- Die Akutbehandlung (Chemo/Strahlentherapie) hat Dein Bruder überstanden.
- Dann habt ihr einen Antrag bei der Rentenversicherung auf eine Krebsnachsorgekur gestellt.
- Die Rentenversicherung hat den Kurantrag abgelehnt, mit der Begründung, Dein Bruder muss erst einen Entzug machen, bevor eine Krebsnachsorgekur durchgeführt werden kann.
- Aufgrund des Alkoholabusus sagt die Krankenkasse nun, entweder wird mit dem Entzug begonnen oder das Krankengeld eingestellt.

Habe ich das so richtig verstanden?

Und Dein Bruder kann den Entzug nun nicht machen, weil ihm die Motivation dazu fehlt oder weil im Moment objektivierbare medizinischen Gründe dagegen sprechen?

Verfasst: 25.02.2011, 15:34
von Gast Schwester
Hallo,
ja richtig verstanden!

Es ist nicht die Motivation die fehlt! Erstens die Behandelden Ärzte die
sagen ein Entzug zum jetzigen Zeitpunkt würden seinen schon durch die
Zwei Operationen und die lange Chemo geschschwächten Körper nicht
verkraften. Und zweitens der jetzige Zustand meines Bruders er ist so
geschwächt das er kaum in der Lage ist den Alltag zu beweltigen er
schaft so gerade die Arztbesuche für alles andere braucht er noch Hilfe
von der Familie. Er hat einfach Angst noch FRÜHER zu sterben wenn er
ZETZT auch noch gegen den Rat seiner Ärzte einen Entzug anfängt!

Und um das noch mal zu sagen er ist NICHT wegen des Alkoholproblems krank!! DAMIT hat er immer GEARBEITET bis zur 1 OP wegen des Krebs.
Er trinkt nur nach der Arbeit und nur Bier.(ok vielleicht bin ich schon co Alkoholiker weil ich das so sehe)
Grüße die Schwester

Verfasst: 25.02.2011, 17:40
von Schmarotzer,der
Gast Schwester hat geschrieben:Erstens die Behandelden Ärzte die
sagen ein Entzug zum jetzigen Zeitpunkt würden seinen schon durch die
Zwei Operationen und die lange Chemo geschschwächten Körper nicht
verkraften.
Meinen das seine Ärzte "nur" oder wurden diesbezüglich entsprechende Atteste bzw. ein Gutachten ausgestellt, aus welchem hervor geht, dass eine Entgiftung mit anschliesendem Entzug aus medizinischer Sicht im Moment nicht zu verteten ist?
Wenn solch ein Attest bzw. Gutachten ausgestellt wurde, hat dies die Krankenkasse bereits vorliegen und was sagt sie dazu?

Verfasst: 25.02.2011, 19:04
von Krankenkassenfee
Hallo,

sagen das die Ärzte nur, oder schreiben sie es auch. Das ist die Frage, die ich mir stelle.

Hat Dein Bruder sich denn mal zwischenzeitlich an Selbsthilfegruppen oder Beratungsstellen gewandt?

LG, Fee