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ALG2 und Krankenkasse Jobcenter macht Probleme

Verfasst: 17.02.2011, 11:07
von Rokx
Hallo :)

Ich bin bis zum März jetzt seit ca. 20 Monaten nicht mehr versichert gewesen. Davor war ich in der Ausbildung und bei der Techniker-Krankenlasse in der Familienverischerung.

Nun habe ich doch endlich mal vor ALG2 zu beantragen und mal was am Leben zu ändern. Dazu gehört natürlich auch, dass man in der Krankenkasse ist ;)

Nun habe ich mit dem Antrag zum ALG2 anstatt eine Bescheinigung der Krankenkasse ein Brief geschrieben, dass das Amt mich doch bitte bei der Krankenkasse wieder anmelden soll weil ich es nicht kann weil a) stress mit der Kasse (habe halt schiss wegen Nachzahlung *das hab ich nicht im Brief erwähnt nur Stress*) und das wenn ich mich zur KK selber anmelden würde da steht, dass ich angeben muss ab wann ich ALG2 bekomme was ich ja nicht genau weiß oO.

Ich habe dem Amt sogar extra die Adresse usw. zur KK gegeben.

Nun kam ein Brief mit weiteren Sachen die das Amt von mir haben will z.B. Kontoauszüge usw. und da steht auch "Bitte schicken sie mir bis nächsten Donnerstag eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse zu"...

Was sollte ich denn jetzt am besteb machen ?
Bzw. kann die Kasse auch wenn das Amt mich anmeldet die 20 Monate Rückzahlung verlangen ? Es geht mir nicht darum, dass ich die Versicherung bescheißen will NEIN ! Es geht mir nur darum, dass ich keine Leistung gebraucht habe und einfach kein Geld hätte die ca. 3000-5000€ zu zahlen und in 50€ Raten würde das ewig dauern ;)
Ich beantrage ja nicht umsonst ALG2...


Ich danke euch und wünsche noch einen schönen Tag :)

ALG2 u. Jobcenter macht Probleme.

Verfasst: 17.02.2011, 13:23
von Betty
Hallo,

bitte nicht böse sein. Aber als ich das las, fiel mir bald nichts mehr ein. Du schreibst, dass Du seit 20 Monaten keine Leistungen der KK gebraucht hattest. Und was wäre, wenn der Leistungsfall eingetreten wäre? Im Jan. 2010 glaubte ich auch noch nicht daran, dass ich im März an Krebs operiert werde. Wer soll denn eigentlich die Zeche bei Dir bezahlen? Die Solidargemeinschaft etwa, die Steuerzahler oder das unverschämte "Amt", welches ja wieder durch uns arbeitenden Menschen finanziert wird? Aber schön ist es, dass Du wenigstens weißt, dass Du mit etwas rechnen musst. Sogar an Ratenzahlungen hast Du schon gedacht. Ein doch wichtiger Schritt ist von Dir getan.
Da fällt mir spontan ein Spruch ein: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! Nein mein lieber, so geht es wohl doch nicht. Wenn ich so etwas lese, muss ich mich aufregen. Daher ende ich hier.

Betty

Verfasst: 17.02.2011, 13:34
von Rokx
öhm....

denkst du ich bin stolz drauf ? ich bin mehr als froh, dass ich keine Leistungen gebraucht hab....

Es geht mir nur darum, dass ich jetzt was ÄNDERN WILL und da ich nicht von heute auf morgen direkt eine Vollzeitstelle bekomme und erstmal auf das Amt angewiesen bin und einfach KEIN Geld habe wollte ich nur fragen was ich jetzt machen kann.

Hätte ich keine Probleme und hätte sofort Arbeit würde ich ohne mit der Wimper zu zucken die KK bezahlen bis auf jeden Cent der seit den 20 Monaten fehlt...

Außerdem will die Kasse (so steht es im Anmeldeformular) wissen seit wann oder ab wann ich Leistungen vom Amt bekomme wegen der Anmeldung. Das weiß ich aber nicht (noch nicht) aber das Amt will um dir sagen zu können ab wann Leistungen usw. zu haben sind eine bescheinigung von der Krankenkasse... Jetzt weiß ich einfach nicht wie ich vorgehen soll....

Ich hab nicht einmal gesagt "ach ich scheiß auf alles die steuerzahler die zahlen mir das schon"... mein gott...

Verfasst: 17.02.2011, 16:42
von Gast
ich rate dir an, dich direkt mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. idR verlangt das Jobcenter auch eine Mitgliedsbescheinigung der jeweiligen Krankenkasse um zur Sozialversicherung anmelden zu können.

sicherlich wird die Krankenkasse auf dich zukommen und dich zur Kasse bitte wollen. ohne deine Willenserklärung (Beitrittserklärung zur Pflichtversicherung nach §5 Abs.1 Nr. 13) werden sie aber schlecht eine Beitragsforderung für die letzten 20 Monate gegen dich erheben.

alles vom Jobcenter klären zu lassen, könnte für dich auch nach hinten los gehen. es gibt aus meiner Erfahrung heraus wohl auch Jobcenter, die ohne eine Mitgliedsbescheinigung nicht bei der Krankenkasse anmelden und dann bleibst du auch weiterhin unversichert.

Verfasst: 17.02.2011, 17:00
von Rokx
Danke.

Also lass ich bei der Anmeldung "wo waren sie bis jetzt versichert" einfach alles frei ?

Aber wenn ich doch jetzt noch kein ALG2 bekomme aber schon eine Anmeldung brauche dann muss ich mich bis dahin Privat-Versichern ??

Und dann wird das wieder umgestellt oder wie geht das dann weiter ?

"sicherlich wird die Krankenkasse auf dich zukommen und dich zur Kasse bitte wollen. ohne deine Willenserklärung (Beitrittserklärung zur Pflichtversicherung nach §5 Abs.1 Nr. 13) werden sie aber schlecht eine Beitragsforderung für die letzten 20 Monate gegen dich erheben. "

Was soll ich denn dan tun wenn die eine Beitragsforderung der 20 Monate haben wollen ? Sry. für die dumme Frage !

Verfasst: 17.02.2011, 17:20
von Paule
Wenn es dir wirklich darum geht, etwas zu ändern, dann steh zu dem Mist, den du gemacht hast und bewege deinen Hintern zu deiner letzten Krankenkasse! Kannst ja gleich schon mal Ratenzahlungsvereinbarung ansprechen, auch wenn dazu erst der ausstehende Betrag feststehen muss. Und sieh dann zu, dass schnellstens wieder zu einem Jobs (oder Aushilfsjobs) kommst; wenn du so gesund bist, kannst du z.B. auch kellnern...

Verfasst: 17.02.2011, 17:41
von Rokx
Und was ist wenn ich dann z.B. nichts finde weil ich nicht in der Stadt wohne wo überall Leute gesucht werden und dann meine Raten nicht zahlen kann ;)

Wenn ich eine Sicherheit hätte, dass ich einen Job finde wäre das ja kein Thema :)

Ich brauch aber wegen dem ALG2 eine Bescheinigung bis nächsten Freitag.
Wenn ich jetzt Morgen zur Krankenkasse gehe wie soll ich dann bitte die Raten zahlen...

Verfasst: 17.02.2011, 18:43
von Rossi
Sage dem Jobcenter einfach, dass Du derzeit Streß mit der Kasse hast.

Das Jobcenter soll Dich bei der letzten Kasse (TK) anmelden. Hierzu ist das Jobcenter sogar verpflichtet, wenn es den § 175 Abs. 3 SGB V kennt bzw. gelesen hat.

Verfasst: 17.02.2011, 19:15
von Krankenkassenfee
Hallo,

natürlich kannst Du einen Aufnahmeantrag online oder sonst wie bei der Krankenkasse stellen und einfach keine Angaben zur Zwischenzeit machen.

Manche Kassen schreiben Dich 2x an, wenn sich nichts rührt, machen sie die neue Mitgliedschaft auf - zum neuen Zeitpunkt. Voraussetzung ist natürlich, dass keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Manche Krankenkassen schreiben Dich an und machen, wenn Du nichts machst auch nichts. Also auch keine Mitgliedsbescheinigung für die Arge.

Es gibt nun mal die allgemeine Krankenversicherungspflicht ab 1.4.07, und da schnappt die Falle halt irgendwann mal zu.
Sieh es einfach mal so, dass man das eben machen muss - wie Steuern zahlen. Und das Finanzamt erlässt einem auch nichts, nur weil man nun mal leider nichts (mehr) hat.

Aber die Diskussionen um Selbständige, die kaum mehr erwirtschaften, als sie zum Leben brauchen und auf Verständnis aller anderen hoffen, die hatten wir schon oft. Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Risikoverversicherung auf Solidarbasis. Da kann man sich nicht mal so eben rein- und rausversichern, wie die Wirtschaftlage es erlaubt.

LG, Fee

Verfasst: 17.02.2011, 19:25
von Rossi
Na ja, genau dieses Verfahren, nämlich nichts zu machen und noch nicht einmal im Rahmen des ALG II-Bezuges die Versicherung einzutragen ist hoffentlich bald vorbei.

Es gibt hierzu nämlich schon einen Entwurf eines neuen gemeinsamen Rundschreibens für die ALG II-Empfänger, da soll die Mitgliedschaft unabhängig vom vorigen Anzeigebogen zur Versicherunspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und natürlich der Nachzahlungspflicht hergestellt werden.

Hoffentlich wird das Rundschreiben bald veröffentlicht, dann ist das Theater endlich vorbei!

Verfasst: 17.02.2011, 19:53
von Rokx
FALLS ich zur TK gehen würde ich müsste mich wegen ALG2 anmelden und brauche da einen Nachweis für das Amt, dann werde ich ja ab sofort versichert und müsste dann so lange bis das Amt grünes Licht für ALG2 gibt ja selber die Beiträge zahlen obwol der Antrag abgegeben ist ?

Wäre ich dann so lange Privat versichert ? Und zahlt dann die Arge auch weiter sobald ich ALG2 bekomme oder gibt es dann deswegen probleme ??

Verfasst: 17.02.2011, 20:00
von Czauderna
Hallo,
ich kenne das aus meiner Praxis so dass wir dem Job-Center eine vorläufige Mitgliedsberscheinigung in solchen oder ähnlichen Fällen ausstellen. Da steht dann sinngemäss drinne, dass wir die Mitgliedschaft mit dem Beginn des ALG-" Bezuges herstellen werden, das genügt und alle sind zufrieden - das Job-Center weil es eine Mitgliedsbescheinigung (Zusage) hat, der Versicherte weil er weiss dass er jetzt in die Krankenkasse kommt, nur wir sind dann am Grübeln was wir mit der Zeit bis zum Leistungsbeginn anstellen sollen - Gott sei dank, sind solche Fälle in unseren Regionen sehr selten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.02.2011, 20:27
von CiceroOWL
Das läuft bei uns etwas anders, Bescheinigung vorlegen das Leistungen nach dem SGB II beantragt werden, Ausstellen der MB für das zuständige JobCenter, prüfen ob nicht § 175 Abs. 5 zum tragen kommt = § 5 Abs. 1 Nr. 13, wenn ja gleich Ablehnung, bei Verweis zuständige letzte KK.

Verfasst: 18.02.2011, 02:11
von leser
Rossi hat geschrieben: da soll die Mitgliedschaft unabhängig vom vorigen Anzeigebogen zur Versicherunspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und natürlich der Nachzahlungspflicht hergestellt werden.
Ja, Zeit wird es! Ich glaube es gibt Leute in Deutschland, die haben einfach andere Probleme als sich mit der Definition einer "Vorkasse" auseinander zu setzen... Aber vielleicht kann man ja demnächst mit der 5 € Erhöhung die Nachforderung der Kasse locker bezahlen^^

Verfasst: 18.02.2011, 09:38
von CiceroOWL
aha, kriegen denn die Kassen den auch den eine pauschalierlte Erhöhung der Beiträge für ALG II Empfänger, träümen kann so schön sein.