Guten Abend,
gehört jetzt vielleicht nicht ganz in das Forum, weil es eher um etwas ärztliches geht, doch sicher könnt ihr mir dabei helfen!
ich habe eine kurze Frage, ich weiß leider nicht in welche Rubrik ich es schreiben soll, wenn nicht bitte verschieben
Folgendes Problem:
Ich bin Privatversichert und meine Ärztin tut sich absolut schwer mir Massagen zu verschreiben, obwohl diese aus meiner Sicht medizinisch notwendig sind.
Nun meine Frage, geht das für gesetzlich- und privatversicherte aus dem gleichen Budget, welches die Ärzte pro Quartal zur Verfügung haben? Dann könnte ich es vielleicht noch verstehen.
Sollte ich vielleicht einfach die Praxis wechseln, weil sich alle über einen Privatpatienten freuen und ich es woanders vielleicht leichter hätte?
Bin gespannt auf Eure Antworten…
Massagen
Moderator: Czauderna
In der GKV gibt es keine Budgets für Heilmittel, sondern Richtlinien (wieviel und was kann ich wann verordnen) und Richtgrößen (ab welcher verordneten Menge wird die Wirtschaftlichkeit überprüft).
Ist hier leicht verständlich nachzulesen:
http://www.dbl-ev.de/fileadmin/media/me ... oessen.pdf
Derartiges in der PKV wäre mir neu. Zudem ist der privat versicherte Patient ein Selbstzahler. Es könnte höchstens sein, dass die PKV die Rechnungen nicht an den Versicherten erstattet, wenn es den Vertragsbedingungen nicht entspräche.
Ich vermute, dass die Ärztin somit bei Dir keinen medizinischen Nutzen in den Massagen sieht.
Ist hier leicht verständlich nachzulesen:
http://www.dbl-ev.de/fileadmin/media/me ... oessen.pdf
Derartiges in der PKV wäre mir neu. Zudem ist der privat versicherte Patient ein Selbstzahler. Es könnte höchstens sein, dass die PKV die Rechnungen nicht an den Versicherten erstattet, wenn es den Vertragsbedingungen nicht entspräche.
Ich vermute, dass die Ärztin somit bei Dir keinen medizinischen Nutzen in den Massagen sieht.
danke , dann bin ich schonmal etwas schlauer!
für PKV-Patienten gibt es also keine Richtlinien, und sie könnte das Rezept erstellen und muss kein schlechtes gewissen haben, dass sie ihre Richtgrößen der GKV gefährdet...
[quote]....Zudem ist der privat versicherte Patient ein Selbstzahler. Es könnte höchstens sein, dass die PKV die Rechnungen nicht an den Versicherten erstattet, wenn es den Vertragsbedingungen nicht entspräche....[/quote]
genau die PKV erstattet ja nur wenn Sie ein Rezept vom Arzt dabei hat, sprich es medizinisch notwendig ist.
Aber es ist tatsächlich so, dass Massagen eher ungern verschrieben werden, richtig? Höre das von vielen...
für PKV-Patienten gibt es also keine Richtlinien, und sie könnte das Rezept erstellen und muss kein schlechtes gewissen haben, dass sie ihre Richtgrößen der GKV gefährdet...
[quote]....Zudem ist der privat versicherte Patient ein Selbstzahler. Es könnte höchstens sein, dass die PKV die Rechnungen nicht an den Versicherten erstattet, wenn es den Vertragsbedingungen nicht entspräche....[/quote]
genau die PKV erstattet ja nur wenn Sie ein Rezept vom Arzt dabei hat, sprich es medizinisch notwendig ist.
Aber es ist tatsächlich so, dass Massagen eher ungern verschrieben werden, richtig? Höre das von vielen...