Entlassung aus med. Reha

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Moderator: Czauderna

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Gast

Entlassung aus med. Reha

Beitrag von Gast » 15.02.2011, 20:09

Jmd. beginnt eine med. Reha als AU und wird ebenso entlassen.

Vorher Bezug von KG , kein Arbeitsverhältniss mehr.

Gilt dann auch § 46 SGB V, oder kann man dann auch nen Tag später zum HA gehen und sich weiter von ihm AU schreiben lassen?
Ist man dann definitiv auf der sicheren Seite, was die nahtlose Weiterzahlung von KG betrifft?

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.02.2011, 20:19

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