Jmd. beginnt eine med. Reha als AU und wird ebenso entlassen.
Vorher Bezug von KG , kein Arbeitsverhältniss mehr.
Gilt dann auch § 46 SGB V, oder kann man dann auch nen Tag später zum HA gehen und sich weiter von ihm AU schreiben lassen?
Ist man dann definitiv auf der sicheren Seite, was die nahtlose Weiterzahlung von KG betrifft?
Entlassung aus med. Reha
Moderator: Czauderna