Hallo zusammen,
Ich habe schon wieder eine Frage, - bin mir allerdings nicht sicher ob ich hier richtig bin.
Sohn bezieht Krankengeld. Arbeitgeber hat die AU angezweifelt; daraufhin wird MDK tätig und erstellt ein Gutachten.
Inwieweit wird der Inhalt dieses Gutachtens dem Arbeitgeber mitgeteilt?
Gruß Schütze
Arbeitgeber= Auftraggeber für MDK-Gutachten
Moderator: Czauderna
Re: Arbeitgeber= Auftraggeber für MDK-Gutachten
Hallo,Schütze hat geschrieben:Hallo zusammen,
Ich habe schon wieder eine Frage, - bin mir allerdings nicht sicher ob ich hier richtig bin.
Sohn bezieht Krankengeld. Arbeitgeber hat die AU angezweifelt; daraufhin wird MDK tätig und erstellt ein Gutachten.
Inwieweit wird der Inhalt dieses Gutachtens dem Arbeitgeber mitgeteilt?
Gruß Schütze
eigentlich gar nicht - so kenne ich es jedenfalls.
Wir haben als Krankenkasse die Verpflichtung "auf Wunsch des Arbeitgebers" eine Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen, dies auch ggf. unter Einschaltung des MDK. Das gilt aber nur lange, wie der Arbeitgeber in der Entgeltfortzahlungspflicht steht.
Denn mit Beginn der Krankengeldzahlung obliegt die alleinige Überwachung der Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse.
Sicher wird ein Arbeitgeber, wenn berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit vorhanden sind, die Kasse informieren. Ob die Kasse aber dann tätig wird oder nicht, entscheidet die Kasse.
Gruss
Czauderna