Alleinerz.; Kind 1 OP; Kind 2+3 allein: welche Leistungen?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Alleinerz.; Kind 1 OP; Kind 2+3 allein: welche Leistungen?
Hallo,
eine Alleinerziehende muss im März ein 14j. Kind zu einer ambulanten OP begleiten, med. Notwendigkeit vom Arzt bestätigt. Die weiteren Kinder der Mutter, 8+12 J, kommen zur selben Zeit aus der Schule und müssen versorgt werden. Alle Kinder sind über die Fam.vers. des Vaters bei der AOK versichert.
Haushaltshilfe wurd von dieser für die Kinder bewilligt.
Was ist mit dem Verdienstausfall der Alleinerziehenden, die nebenberufl. selbstständig und freiw. gesetzlich bei der TK versichert ist? Über welche Leistung könnte das erstattet werden? Kinderkrankengeld kommt ja wegen der Alter der das Problem auslösenden Großen (14J) nicht in Frage....
Danke allen für Antworten
LG
Sandra
eine Alleinerziehende muss im März ein 14j. Kind zu einer ambulanten OP begleiten, med. Notwendigkeit vom Arzt bestätigt. Die weiteren Kinder der Mutter, 8+12 J, kommen zur selben Zeit aus der Schule und müssen versorgt werden. Alle Kinder sind über die Fam.vers. des Vaters bei der AOK versichert.
Haushaltshilfe wurd von dieser für die Kinder bewilligt.
Was ist mit dem Verdienstausfall der Alleinerziehenden, die nebenberufl. selbstständig und freiw. gesetzlich bei der TK versichert ist? Über welche Leistung könnte das erstattet werden? Kinderkrankengeld kommt ja wegen der Alter der das Problem auslösenden Großen (14J) nicht in Frage....
Danke allen für Antworten
LG
Sandra
Re: Alleinerz.; Kind 1 OP; Kind 2+3 allein: welche Leistunge
Hallo,the-patchworks hat geschrieben:Hallo,
eine Alleinerziehende muss im März ein 14j. Kind zu einer ambulanten OP begleiten, med. Notwendigkeit vom Arzt bestätigt. Die weiteren Kinder der Mutter, 8+12 J, kommen zur selben Zeit aus der Schule und müssen versorgt werden. Alle Kinder sind über die Fam.vers. des Vaters bei der AOK versichert.
Haushaltshilfe wurd von dieser für die Kinder bewilligt.
Was ist mit dem Verdienstausfall der Alleinerziehenden, die nebenberufl. selbstständig und freiw. gesetzlich bei der TK versichert ist? Über welche Leistung könnte das erstattet werden? Kinderkrankengeld kommt ja wegen der Alter der das Problem auslösenden Großen (14J) nicht in Frage....
Danke allen für Antworten
LG
Sandra
ich verstehe die Frage nicht so ganz - du hast doch geschrieben das Haushaltshilfe bewilligt wurde ??
Oder geht es dir um die Höhe der Erstattung - das ist allerdings bei Selbständigen etwas schwierig, da sich ja ein "Verdienstausfall" so direkt wahrscheinlich gar nicht nachweisen läässt. Bestimmt hat die Kasse aber auch feste Sätze für selbstbeschaffte Haushaltshilfen - einfach mal nachfragen.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 18.03.2009, 22:01
Hallo Dzauderna,
danke für die Antwort. Versuche es nochmal zu erklären.
Es geht um zwei Leistungen: einerseits die Haushaltshilfe, die schon bewilligt wurde und über Stundensatz finanziert wird. Über Ersatz des Nettoverdienstes geht ja nicht, weil ich nicht im Haus sondern beim OP-Kind bin....
Was fängt also meinen Nettoverdienstausfall auf? Bei einem Kind unter 12 würde ich ja Kinderkrankengeld kriegen (wurde mir zumindest so gesagt). Aber welche Leistung greift in diesem Fall?
Die Krankenkassen schieben sich beide den schwarzen Peter zu, jeder sagt, die andere sei zuständig und sie selbst würde zahlen (bis zu 86 Euro täglich) wenn sie zuständig wäre aber halt nicht ist.
Daher auch die Anfrage hier...
Lieben Dank für Kopf machen und erneute bzw. weitere Antworten
Liebe Grüße
Sandra
danke für die Antwort. Versuche es nochmal zu erklären.
Es geht um zwei Leistungen: einerseits die Haushaltshilfe, die schon bewilligt wurde und über Stundensatz finanziert wird. Über Ersatz des Nettoverdienstes geht ja nicht, weil ich nicht im Haus sondern beim OP-Kind bin....
Was fängt also meinen Nettoverdienstausfall auf? Bei einem Kind unter 12 würde ich ja Kinderkrankengeld kriegen (wurde mir zumindest so gesagt). Aber welche Leistung greift in diesem Fall?
Die Krankenkassen schieben sich beide den schwarzen Peter zu, jeder sagt, die andere sei zuständig und sie selbst würde zahlen (bis zu 86 Euro täglich) wenn sie zuständig wäre aber halt nicht ist.
Daher auch die Anfrage hier...
Lieben Dank für Kopf machen und erneute bzw. weitere Antworten
Liebe Grüße
Sandra
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Wenn die TK das gesagt hat, würde ich die Kinder einfach dort versichern und schon ist die Sache erledigt.lthe-patchworks hat geschrieben: Die Krankenkassen schieben sich beide den schwarzen Peter zu, jeder sagt, die andere sei zuständig und sie selbst würde zahlen (bis zu 86 Euro täglich) wenn sie zuständig wäre aber halt nicht ist.
Hallo,
ja, welche Leistung kann hier in Frage kommen ?
Haushaltshilfe - würde in diesem Falle zutreffen wenn die Mutter selbst ins Krankenhaus muesste und jemand zu Hause für die Kinder (in der Regel unter 12 Jahren) sorgen muesste. Da nicht die Mutter ins Krankenhaus muss, sondern das 14jährige Kind, kommt Haushaltshilfe grundsätzlich nicht in Frage, es sei denn die Kasse der Mutter sieht das so, dass die medizinisch notwendige Begleitung
der Mutter ins Krankenhaus wie ein eigener Krankenhausaufenthalt gesehen würde.
Krankengeld wegen Erkrankung eines Kindes - wird eigentlich nur gezahlt wenn das Kind unter 12 Jahren alt ist und zu Hause gepflegt werden muss, was hier aber nicht der Fall ist, weil das Kind über 12 Jahre alt ist und im Krankenhaus gepflegt wird.
Bleibt also nur noch der Verdienstausfall im Rahmen von Krankenhausnebenkosten.
Hier wird der Verdienstausfall von der Krankenkasse getragen, die auch die Krankenhausbehandlung zahlt. Dies geschieht aber wirklich nur, wenn die Mitaufnahme der gesunden Beggleitperson medizinisch notwendig ist und vom Krankenhaus selbst als solches gesehen wird.
Zwei Leistungen nebeneinander ?? - ja, warum nicht ??
Womit wir aber immer noch nicht geklärt haben wie sich der tatsächliche Verdienstausfall errechen lässt - ich würde da den letzten Steuerbescheid nehmen und das dort genannte Arbeitseinkommen durch 365 teilen - fände ich eine praktikable Lösung.
Gruss
Czauderna
ja, welche Leistung kann hier in Frage kommen ?
Haushaltshilfe - würde in diesem Falle zutreffen wenn die Mutter selbst ins Krankenhaus muesste und jemand zu Hause für die Kinder (in der Regel unter 12 Jahren) sorgen muesste. Da nicht die Mutter ins Krankenhaus muss, sondern das 14jährige Kind, kommt Haushaltshilfe grundsätzlich nicht in Frage, es sei denn die Kasse der Mutter sieht das so, dass die medizinisch notwendige Begleitung
der Mutter ins Krankenhaus wie ein eigener Krankenhausaufenthalt gesehen würde.
Krankengeld wegen Erkrankung eines Kindes - wird eigentlich nur gezahlt wenn das Kind unter 12 Jahren alt ist und zu Hause gepflegt werden muss, was hier aber nicht der Fall ist, weil das Kind über 12 Jahre alt ist und im Krankenhaus gepflegt wird.
Bleibt also nur noch der Verdienstausfall im Rahmen von Krankenhausnebenkosten.
Hier wird der Verdienstausfall von der Krankenkasse getragen, die auch die Krankenhausbehandlung zahlt. Dies geschieht aber wirklich nur, wenn die Mitaufnahme der gesunden Beggleitperson medizinisch notwendig ist und vom Krankenhaus selbst als solches gesehen wird.
Zwei Leistungen nebeneinander ?? - ja, warum nicht ??
Womit wir aber immer noch nicht geklärt haben wie sich der tatsächliche Verdienstausfall errechen lässt - ich würde da den letzten Steuerbescheid nehmen und das dort genannte Arbeitseinkommen durch 365 teilen - fände ich eine praktikable Lösung.
Gruss
Czauderna