Krankenkasse streicht Krankengeld
Verfasst: 13.02.2011, 12:46
Ich bin seit September 2010 krank geschrieben, da ich depressiv bin. Seit Oktober 2010 bekomme ich Krankengeld. Krankenversichert bin ich in einer gesetzlichen Krankenkasse. Um Krankengeld zu erhalten, muss ich immer zum Arzt und den Zahlschein abgeben. Auf dem Zahlschein muss mein Arzt angeben, wann mein nächster Praxisbesuch ist, wie lange ich krank geschrieben bin, die Diagnose und wann ich mich das letzte mal beim Arzt vorgestellt habe. Dann schicke ich den Zahlschein an die Krankenkasse, die überweisen mir das Krankengeld und schicken mir einen neuen Zahlschein zu, auf dem steht, wann ich den nächsten Zahlschein vom Arzt ausfüllen lassen muss. Sollte der Zahlschein NICHT pünktlich zum angegeben Datum der Krankenkasse ausgefüllt worden sein, wird mir das Krankengeld gestrichen und es führt zum Verlust der bisherigen Mitgliedschaft.
Da ich depressiv bin, es mir zu dem Zeitpunkt nicht gut ging und ich die Fahrt zu meinem Arzt, welcher in Hamburg sitzt -200 km von meinem Wohnort- nicht auf mich nehmen konnte, war es für mich diesmal nicht möglich den Zahlschein zum angegebenen Datum der Krankenkasse -25.01.11- von meinem Arzt hätte ausfüllen lassen. Ich habe den Zahlschein also erst am 4.02.11 ausfüllen lassen. Die Krankenkasse weiß, dass ich depressiv bin. Sie haben mir ambulante Therapie genehmigt und wissen das ich auf einen Klinikaufenthalt warte auf der Psychosomatik in der Asklepios Klinik Hamburg-Rissen, der am 03.03.2011 los gehen soll. Was mache ich, wenn bis zu dem Datum nichts geklärt ist???
Durch einen Fehler oder weil es mir nicht gut ging zu dem Zeitpunkt, kündigen sie mir nun die Mitgliedschaft und stellen mein Krankengeld ein.
Nun hat mir die KK selber geraten, das ich mich erstmal wieder gesund schreiben lassen soll für 2 Wochen und dann wieder krank schreiben lassen soll. Nur bin momentan ja nicht versichert. Und vor allem, was habe ich für Möglichkeiten, wenn mich die KK nicht mehr nimmt, wenn ich dort wieder übers Arbeitsamt versichert sein werde, da ich arbeitslos bin?
Eine andere Krankenkasse wird mich zwar nehmen, aber wird meine jetzige Krankheit ausschliessen und dann kann ich nicht in die Klinik und Therapie machen.
Es kann doch nicht sein, das wenn man den Zahlschein NICHT rechtzeitig abgibt, das man dann sofort so hart bestraft wird oder???
Da ich depressiv bin, es mir zu dem Zeitpunkt nicht gut ging und ich die Fahrt zu meinem Arzt, welcher in Hamburg sitzt -200 km von meinem Wohnort- nicht auf mich nehmen konnte, war es für mich diesmal nicht möglich den Zahlschein zum angegebenen Datum der Krankenkasse -25.01.11- von meinem Arzt hätte ausfüllen lassen. Ich habe den Zahlschein also erst am 4.02.11 ausfüllen lassen. Die Krankenkasse weiß, dass ich depressiv bin. Sie haben mir ambulante Therapie genehmigt und wissen das ich auf einen Klinikaufenthalt warte auf der Psychosomatik in der Asklepios Klinik Hamburg-Rissen, der am 03.03.2011 los gehen soll. Was mache ich, wenn bis zu dem Datum nichts geklärt ist???
Durch einen Fehler oder weil es mir nicht gut ging zu dem Zeitpunkt, kündigen sie mir nun die Mitgliedschaft und stellen mein Krankengeld ein.
Nun hat mir die KK selber geraten, das ich mich erstmal wieder gesund schreiben lassen soll für 2 Wochen und dann wieder krank schreiben lassen soll. Nur bin momentan ja nicht versichert. Und vor allem, was habe ich für Möglichkeiten, wenn mich die KK nicht mehr nimmt, wenn ich dort wieder übers Arbeitsamt versichert sein werde, da ich arbeitslos bin?
Eine andere Krankenkasse wird mich zwar nehmen, aber wird meine jetzige Krankheit ausschliessen und dann kann ich nicht in die Klinik und Therapie machen.
Es kann doch nicht sein, das wenn man den Zahlschein NICHT rechtzeitig abgibt, das man dann sofort so hart bestraft wird oder???