Liebe Mitglieder,
ich möchte doch noch einmal nachhaken:
Meine KK hat meinen freiwilligen Antrag auf med. Reha so gewertet, als hätte sie mich aufgefordert,
sie hat aufgrund eines Gutachtens nach Aktenlage!!! des MD einen Eilantrag bei der RV gestellt
und
sie hat der Klinik ohne mein Wissen, geschweige denn meiner schriftlichen oder mündlichen Erklärung mitgeteilt, dass ich auch zu kurzfristigem Reha-Antritt bereit bin.
Ich sehe darin eine "Rechtsbeugung". Und Ihr?
LG
Nochmal Krankengeldstreichung und mehr
Moderator: Czauderna
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Wenn aus den Unterlagen, welche dem MD vorliegen, alle entsprechenden Informationen hervor gehen, kann dieser auch ein Gutachten bzw. eine Stellungnahme nach Aktenlage machen.froileinX hat geschrieben:… aufgrund eines Gutachtens nach Aktenlage!!! des MD einen Eilantrag bei der RV gestellt …
In Deinem Fall bedeutet dies …
„Ergibt sich aus den Unterlagen ein eindeutiger Rehabilitationsbedarf, muss in der SFB eine entsprechend fundierte Aussage zur Rehabilitationsfähigkeit / -ziel / -motivation getroffen werden. Dies trifft auch für die Anwendung des § 51 SGB V zu, wenn aus eindeutiger Fallkonstellation mit vollständigen Befundunterlagen Rehabilitationsbedarf und Rehabilitationsfähigkeit erkennbar sind.“ Quelle ABBA 2004
siehe hierzu meine Ausführung in Deinem anderen ThreadfroileinX hat geschrieben: sie hat der Klinik ohne mein Wissen, geschweige denn meiner schriftlichen oder mündlichen Erklärung mitgeteilt, dass ich auch zu kurzfristigem Reha-Antritt bereit bin.
Leider weiß ich nie genau, worauf Du eigentlich genau hinaus willst …?froileinX hat geschrieben: Ich sehe darin eine "Rechtsbeugung". Und Ihr?
@Moderatoren
Wäre es sinnvoll, die beiden Threads von „froileinX“ zusammen zu führen?
Re: Nochmal Krankengeldstreichung und mehr
Hallo,froileinX hat geschrieben:Liebe Mitglieder,
ich möchte doch noch einmal nachhaken:
Meine KK hat meinen freiwilligen Antrag auf med. Reha so gewertet, als hätte sie mich aufgefordert,
sie hat aufgrund eines Gutachtens nach Aktenlage!!! des MD einen Eilantrag bei der RV gestellt
und
sie hat der Klinik ohne mein Wissen, geschweige denn meiner schriftlichen oder mündlichen Erklärung mitgeteilt, dass ich auch zu kurzfristigem Reha-Antritt bereit bin.
Ich sehe darin eine "Rechtsbeugung". Und Ihr?
LG
ich bins auch wieder - also die Kasse hat aus deinem "normalen" Antrag
einen "Eilantrag" gemacht ohne dich darüber zu informieren - das ist schlecht, das wäre notwendig gewesen.
Aber das ist nicht das Thema - warum hast du einen Antrag gestellt - weil du dir durch eine Reha Hilfe versprochen hast - und Hilfe will man doch immer sofort und nicht erst irgendwann, gerade wenn es um Krankheit geht. Der "normale" Antrag hat den grossen Nachteil, dass er auch normal bearbeitet wird und das kann schon mal dauern , ärgerlich für alle Beteiligten (bis auf die Rentenversicherung).
Da macht es Sinn, wenn dem Antrag mittels eines MDK-Gutachtens "Beine" gemacht wird - und das klappt in der Praxis immer.
Ja, es war nicht gut, dass man dich nicht darüber informiert hat (woher hast denn denn davon erfahren), aber es war sicherlich in deinem Sinn, dass die Kasse deinem Antrag etwas Beschleunigung ermöglicht hat.
Eine Rechtsbeugung sehe ich hier nicht, welches Recht sollte denn hier gebeugt worden sein ??
Gruss
Czauderna
Hallo froileinX,
ich würde mal meinen, es ist mal wieder ein Fall von mangelnder einfühlender Kommunikation im Fallmanagement. Im Grunde will Krankenkasse und Du dasselbe, aber Du fühlst Dich gegängelt, stimmts?
So ist das halt manchmal. Das Gegenteil von gut ist gut gemeint... Man darf einer Krankenkasse aber auch ruhig sagen, was man sich als Kunde in so einer Situation lieber gewünscht hätte. Eine Krankenkasse, die Beschwerdemanagement ernst nimmt, wird sich auch bemühen den Service zu verbessern, um letztlich auch eigene Ziele zusammen mit dem Kunden zu erreichen.
ich würde mal meinen, es ist mal wieder ein Fall von mangelnder einfühlender Kommunikation im Fallmanagement. Im Grunde will Krankenkasse und Du dasselbe, aber Du fühlst Dich gegängelt, stimmts?
So ist das halt manchmal. Das Gegenteil von gut ist gut gemeint... Man darf einer Krankenkasse aber auch ruhig sagen, was man sich als Kunde in so einer Situation lieber gewünscht hätte. Eine Krankenkasse, die Beschwerdemanagement ernst nimmt, wird sich auch bemühen den Service zu verbessern, um letztlich auch eigene Ziele zusammen mit dem Kunden zu erreichen.