Blockfrist Anspruch vom Widerspruchsausschuss abgelehnt
Verfasst: 10.02.2011, 19:25
Hallo Experten
War vom 20.4.2009 wegen Knie-TEP OP links mit AHB-Reha bis zum
31.8.2009 mit Entgeldfortzahlung und Krankengeld krank.
Vom 1.9.2009 bis 3.1.2010 (4 Monate) voll gearbeitet.
Ab 4.1.2010 Oberes Sprunggelenk-TEP OP rechts und Reha im Juli 2010
bis heute krank.
-darf mein Beruf nicht mehr ausüben- laut Rehabericht, vor1961 geboren.
Am 16.2.2010 wurde mein Arbeitgeber von der AOK schriftlich mitgeteilt
-es muss Entgeldfortzahlung geleistet werden-
-keine anrechenbaren Vorerkrankungen-
Am 29.11.2010 ein Schreiben von der AOK das die Krankheiten
von 2009 und 2010 die gleichen Erkrankungen sind - Athrose-
und zum 19.2.2011 ausgesteuert wird.
Rehabericht und Voruntesuchungen vom Fuß lagen zeitnah vor.
Widerspruch mit VDK vom AOK Widerspruchsausschuss abgelehnt.
Wegen Schreiben von der AOK vom 16.2.2010 Entgeldfortzahlung
vom Arbeitgeber ab 4.1.2010 und keine anrechenbaren Vorerkrankungen
beginnt doch ab 4.1.2010 eine neue Blockfrist mit Krankengeldanspruch
von 78 Wochen.
Also Krankengeld vom 4.1.2010 bis 3.7.2011 Klagen ??
War vom 20.4.2009 wegen Knie-TEP OP links mit AHB-Reha bis zum
31.8.2009 mit Entgeldfortzahlung und Krankengeld krank.
Vom 1.9.2009 bis 3.1.2010 (4 Monate) voll gearbeitet.
Ab 4.1.2010 Oberes Sprunggelenk-TEP OP rechts und Reha im Juli 2010
bis heute krank.
-darf mein Beruf nicht mehr ausüben- laut Rehabericht, vor1961 geboren.
Am 16.2.2010 wurde mein Arbeitgeber von der AOK schriftlich mitgeteilt
-es muss Entgeldfortzahlung geleistet werden-
-keine anrechenbaren Vorerkrankungen-
Am 29.11.2010 ein Schreiben von der AOK das die Krankheiten
von 2009 und 2010 die gleichen Erkrankungen sind - Athrose-
und zum 19.2.2011 ausgesteuert wird.
Rehabericht und Voruntesuchungen vom Fuß lagen zeitnah vor.
Widerspruch mit VDK vom AOK Widerspruchsausschuss abgelehnt.
Wegen Schreiben von der AOK vom 16.2.2010 Entgeldfortzahlung
vom Arbeitgeber ab 4.1.2010 und keine anrechenbaren Vorerkrankungen
beginnt doch ab 4.1.2010 eine neue Blockfrist mit Krankengeldanspruch
von 78 Wochen.
Also Krankengeld vom 4.1.2010 bis 3.7.2011 Klagen ??