Hallo, an alle Wissenden!
Bitte schlagt mich nicht für Falsch-/Nichtwissen!
Ich stehe vor einer für mich schwierigen Sache!
Hier die Fakten:
Mein Sohn wird Ende Mai 3 Jahre, ab da ist der für mich beitragsfreie Abschnitt zu Ende!
Mein Mann ist Berufssoldat.
Meine KK ist die GEK, soll eigentlich auch so bleiben.
Bin von Beruf Physiotherapeutin. Wenn mein Sohn im August in den Kindergarten kommt, müsste ich eigentlich 4-5 Vormittage in die nächste Stadt zu meiner Arbeits-Stelle fahren, um wenigstens die Std für einen 400 Euro-Job voll zukriegen! Mehr geht nicht, denn dann müsste der Kleine in die Kita! Das will ich nicht!
Da ganze heißt also für mich, ich muss mich selbst versichern. Aber zu welchem Satz? Gibt es einen Mindest-Satz für Gering- bzw Nichtverdiener! Wie wird das ganze berechnet?
Bitte helft mir, denn bevor ich mich bei meiner KK erkundige, will ich wenigstens nen bisschen Background haben, um nicht ganz dumm dazu stehen! Man weiß ja auch nie, was die einem Unwissenden alles erzählen!
Liebe Grüße und vorab vielen Dank für Info für Dummies!
Julia
Als Haus-&Soldaten-Frau zu Hause bleiben - Berechnungssa
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1
- Registriert: 10.02.2011, 15:06
nach den 3 jahren elternzeit endet die beitragsfrei zeit, das ist richtig.
wird die beschäftigung danach nicht wieder aufgenommen bzw. nur auf 400 euro basis, muss eine freiwillige versicherung abgeschlossen werden (wenn denn kein anspruch auf familienversicherung besteht- so wie bei dir)
die beiträge bemessen sich nach dem eigenen einkommen und des ehegatten, wenn dieser nicht gesetzlich krankenversichert ist.
also angenommen, du verdienst nichts, er 3000 euro. dann ist die berechnungsgrundlage 3000 - 511 (freibetrag für ein kind) und davon dann die hälfte.
die beitragssätze sind 14,9% für die kv und 1,95% für die pv
wird die beschäftigung danach nicht wieder aufgenommen bzw. nur auf 400 euro basis, muss eine freiwillige versicherung abgeschlossen werden (wenn denn kein anspruch auf familienversicherung besteht- so wie bei dir)
die beiträge bemessen sich nach dem eigenen einkommen und des ehegatten, wenn dieser nicht gesetzlich krankenversichert ist.
also angenommen, du verdienst nichts, er 3000 euro. dann ist die berechnungsgrundlage 3000 - 511 (freibetrag für ein kind) und davon dann die hälfte.
die beitragssätze sind 14,9% für die kv und 1,95% für die pv