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MDK-Gutachten mit falschen Angaben

Verfasst: 10.02.2011, 15:01
von Schütze
Hallo liebe Foren-Teilnehmer,

Ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage, zu der ich auf die Schnelle auch nichts beim durchsehen anderer Beiträge gefunden habe.

Mein Sohn, 21 mit Schwerbehindertem-Ausweis 80%, ist seit Mitte November durchgehend krankgeschrieben. Auslöser war unter anderem Mobbing am Ausbildung-Platz. Er bezieht seit Ende Dezember 2010 Krankengeld. Der Arbeitgeber hat sein Recht auf Anzweiflung der AU wahr genommen und die Kasse hat den MDK beauftragt.

Zwischenzeitlich hat mein Sohn Anträge zur medizinischen und beruflichen Reha erhalten. Vorgestern hat er die bereits ausgefüllten Anträge und Unterlagen beim Hausarzt abgeholt.

Bei den Unterlagen ist auch eine Abschrift des MDK-Gutachtens dabei. Dieses besteht aus vielen absolut unwahren Angaben. Mit die schlimmste ist, dass für meinen Sohn eine gesetzliche Betreung eingerichtet sei, da er nicht fähig sei, die Angelegenheiten des täglichen Lebens, der gesundheitsfürsorge ...usw. selbst zu regeln. IST DEFINITIV FALSCH!
Oder Minderwuchs: 1,65m, - er ist aber vietnamesischer Abstammung, und Asiaten sind bekannter Weise sowiso eher etwas kleiner.

Im Antrag selbst sind auch unwahre Angaben: Da werde ich z.Bsp. als "überforderte Pflegemutter" bezeichnet. Zum 1. finde ich, dass ich in einem Antrag bzgl meines Sohnes gar nichts zu suchen habe, zum 2. bin ich keine Pflegemutter, - ich habe noch nie Geld für die Erziehung meines Sohnes erhalten. Ich bin seine Adoptivmutter, - also rechtlich die Mutter. Und der Begriff "Überforderung" stört mich natürlich auch.

Die Erziehung meines Sohnes war aufgrund seiner Vorgeschichte und vieler Gegebenheiten sicher nicht einfach.... und ich bin sicher wie jede andere Mutter auch besorgt und zeitweise belastet, Aber "überfordert" finde ich eine Frechheit, und hat m.E. wie oben erwähnt auch nichts im Antrag für meinen Sohn zu suchen.

Frage: Wie kann man sich wehren? Wir können doch dieses Gutachten und die Anträge nicht so wegschicken! An wen wende ich mich wegen des Gutachtens?

Ich hoffe auf Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Schütze :(

Verfasst: 10.02.2011, 15:16
von roemer70
War es denn eine persönliche Begutachtung durch den MDK oder nach Aktenlage?

Sollte es nach Aktenlage gewesen sein, wird der MDK diese Infos vermutlich durch behandelnde Ärzte und Krankenhäuser erhalten haben. Deshalb würde ich auch zuerst mit dem Arzt sprechen, wie er die von Ihnen bemängelten Punkte sieht.

Sind diese Punkte in den Krankenakten der Behandler nicht zu finden, würde ich eine Richtigstellung in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt anstreben, in Form einer Stellungnahme durch Sie und eines medizinischen Attestes durch ihn.

Die Rehaanträge sollten Sie dadurch aber nicht hinauszögern. Warten Sie nicht erst, bis der MDK sich erneut äußert - das verzögert nur das Verfahren.

Verfasst: 10.02.2011, 16:39
von Schütze
Hallo roemer70,

Es gab keine persönliche Begutachtung durch den MDK. Das Gutachten hört sich so an als ob alle Angaben vom Hausarzt kämen.

Bzgl. der Reha-Anträge vom Arzt: Da stehen doch aber auch falsche Angaben drin! Würden Sie die trotzdem wegschicken?! Also ich meine diesen Vordruck, den der Arzt ausfüllen muß.

Mit freundlichem Gruß
Schütze

Verfasst: 10.02.2011, 17:23
von roemer70
Ah, jetzt verstehe ich das.

MDK und Hausarzt haben also gleiche oder ähnliche Passagen, die Sie stören? (Wobei der MDK hier natürlich auf die Angaben des Arztes angewiesen ist, daher ist das zumindest nicht verwunderlich.)

Dann rufen Sie bitte beim Arzt an und bitten ihn aufgrund der Dringlichkeit um einen schnellen Termin, da es Unstimmigkeiten mit dem Reha-Antrag gibt.

Sie können zwar auch eine eigene Stellungnahme beifügen - wie der Reha-Träger diese aber gewichtet (gerade unter medizinischen Aspekten) kann ich nicht einschätzen.

Verfasst: 13.02.2011, 12:07
von Schütze
Guten Morgen,

Jetzt habe ich nochmal eine Frage zu den ganzen Unterlagen:

Kann der Hausarzt ohne Einwilligung des Betroffenen Arztbriefe ... an die Kasse oder die RVA weitergeben?


Viele Grüße
Schütze

Verfasst: 13.02.2011, 13:02
von CiceroOWL
Kann er § 10 - 13 SGB IX-, diese Unterlagen sind erforderlich um eine REHA in Gang zusetzten.

Verfasst: 13.02.2011, 13:25
von Schütze
Kann er das auch machen, wenn im Artbrief vorläufige Diagnosen nach nur zwei Besuchen des Patienten, drin stehen?

Gruß

Verfasst: 13.02.2011, 13:46
von CiceroOWL
Kann er auch machen, da ja die Unterlagen benötigt werden um ein REHAverfahren in Gang zusetzten. Das ganze wird denn mit anderen Gutachten Diagnosen zusammen gesehren um ein Geseamtbildt zu erhalten, aber das ist auch immer sehr schwierig.